Neue Werte: Geringfügigkeit & SV-Beiträge steigen 2025 deutlich

Ab 2025 lässt die Aufwertungszahl diverse Beträge gegenüber dem Vorjahr deutlich ansteigen. Sie liegt für das kommende Jahr bei 1,063, wie die ÖGK mitteilt. Daraus ergeben sich etwa eine höhere Geringfügigkeitsgrenze, sowie u.a. neue Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung. Die neuen Beträge findet man hier auf Finanz.at.

10.10.2024, 07:00 Uhr von
Euro-Scheine
Bildquelle: Finanz.at / Euro-Scheine

Laut Angaben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird im Jahr 2025 die Aufwertungszahl bei 1,063 liegen. Das bedeutet, dass nicht nur die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, sondern auch die Beiträge zur Sozialversicherung für viele Menschen steigen werden.

Die jährliche Aufwertungszahl wird zu Berechnung neuer Grenzwerte und Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung herangezogen. Durch sie steigt auch die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte in Österreich jedes Jahr an.

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2025 beträgt laut ÖGK 1,063. Aufgrund dieser Zahl steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (2024) auf 551,10 Euro (2025) an. Als geringfügig Beschäftigter gilt man also ab 01. Januar 2025, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung - also einem Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat - nicht mehr als 551,10 Euro monatlich verdient.

Tabelle bis 2025

Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten zehn Jahren um 145,12 Euro gestiegen:

Jahr Einkommen pro Arbeitstag Einkommen pro Monat
2025 - 551,10 Euro
2024 - 518,44 Euro
2023 - 500,91 Euro
2022 - 485,85 Euro
2021 - 475,86 Euro
2020 - 460,66 Euro
2019 - 446,81 Euro
2018 - 438,05 Euro
2017 - * 425,70 Euro
2016 31,92 Euro 415,72 Euro
2015 31,17 Euro 405,98 Euro

* Seit 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.

Bei einer geringfügigen Arbeit gilt grundsätzlich: brutto ist gleich netto. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss. Ab 2025 steigt damit auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) auf insgesamt 826,65 Euro.

Das neue Netto- Gehalt 2025 nach Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle (Abschaffung der kalten Progression) und der SV-Beiträge aufgrund der Aufwertungszahl kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

Höchstbeitragsgrundlage steigt ebenfalls an

Durch die Aufwertungszahl steigen die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ebenfalls an. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich demnach von 6.060 Euro (täglich 202 Euro) auf 6.450 Euro (täglich 215 Euro). Die jährliche Hochbeitragsgrundlage erhöht sich von 84.840 Euro in 2024 auf 90.300 Euro. Für Sonderzahlungen liegt die jährliche Hochbeitragsgrundlage künftig bei 12.900 Euro (bisher 12.120 Euro).

Damit erhöht sich der maximal zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag ab 2025.

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Auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl von 1,063. Diese liegen für Dienstnehmer künftig bei:

  • bis 2.074 Euro: 0 Prozent
  • über 2.074 Euro bis 2.262 Euro: 1 Prozent
  • über 2.262 Euro bis 2.451 Euro: 2 Prozent
  • über 2.451 Euro: 2,95 Prozent

Lohn- und Einkommensteuer sinken ab 2025

Auch für Beschäftigte über der Geringfügigkeit steigen ab 2025 die Netto-Gehälter an. Die Gründe dafür liegen in der Anpassung der Grenzwerte der Steuertarife an die Inflation und damit der erneuten, teilweisen Abschaffung der kalten Progression. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Erwerbstätigen.

Die Höhe des Einkommens ab 2025 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden. Die neuen SV-Werte auf Basis der Aufwertungszahl von 1,063 wurden im Rechner bereits berücksichtigt.

So sieht die neue Lohnsteuertabelle ab 2025 aus:

Einkommen (2025) Einkommen (2024) Steuersatz (2025) Steuersatz (2024)
bis 13.308 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 21.617 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 35.836 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 69.166 Euro bis 66.612 Euro 40 % 40 %
bis 103.072 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 3,84 %.

Da die Höchstbeitragsgrunde damit prozentuell mehr ansteigt als die steuerliche Entlastung bringt, kann es bei höheren Gehältern vorkommen, dass sie ab kommendem Jahr sogar weniger Netto erhalten - sofern es keine Gehaltsanpassung gibt.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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