Laut Angaben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird im Jahr 2025 die Aufwertungszahl bei 1,063 liegen. Das bedeutet, dass nicht nur die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, sondern auch die Beiträge zur Sozialversicherung für viele Menschen steigen werden.
Die jährliche Aufwertungszahl wird zu Berechnung neuer Grenzwerte und Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung herangezogen. Durch sie steigt auch die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte in Österreich jedes Jahr an.
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2025 beträgt laut ÖGK 1,063. Aufgrund dieser Zahl steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (2024) auf 551,10 Euro (2025) an. Als geringfügig Beschäftigter gilt man also ab 01. Januar 2025, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung - also einem Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat - nicht mehr als 551,10 Euro monatlich verdient.
Tabelle bis 2025
Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten zehn Jahren um 145,12 Euro gestiegen:
Jahr | Einkommen pro Arbeitstag | Einkommen pro Monat |
---|---|---|
2025 | - | 551,10 Euro |
2024 | - | 518,44 Euro |
2023 | - | 500,91 Euro |
2022 | - | 485,85 Euro |
2021 | - | 475,86 Euro |
2020 | - | 460,66 Euro |
2019 | - | 446,81 Euro |
2018 | - | 438,05 Euro |
2017 | - * | 425,70 Euro |
2016 | 31,92 Euro | 415,72 Euro |
2015 | 31,17 Euro | 405,98 Euro |
* Seit 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.
Bei einer geringfügigen Arbeit gilt grundsätzlich: brutto ist gleich netto. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss. Ab 2025 steigt damit auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) auf insgesamt 826,65 Euro.
Das neue Netto- Gehalt 2025 nach Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle (Abschaffung der kalten Progression) und der SV-Beiträge aufgrund der Aufwertungszahl kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Höchstbeitragsgrundlage steigt ebenfalls an
Durch die Aufwertungszahl steigen die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung ebenfalls an. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich demnach von 6.060 Euro (täglich 202 Euro) auf 6.450 Euro (täglich 215 Euro). Die jährliche Hochbeitragsgrundlage erhöht sich von 84.840 Euro in 2024 auf 90.300 Euro. Für Sonderzahlungen liegt die jährliche Hochbeitragsgrundlage künftig bei 12.900 Euro (bisher 12.120 Euro).
Damit erhöht sich der maximal zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag ab 2025.
Auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl von 1,063. Diese liegen für Dienstnehmer künftig bei:
- bis 2.074 Euro: 0 Prozent
- über 2.074 Euro bis 2.262 Euro: 1 Prozent
- über 2.262 Euro bis 2.451 Euro: 2 Prozent
- über 2.451 Euro: 2,95 Prozent
Lohn- und Einkommensteuer sinken ab 2025
Auch für Beschäftigte über der Geringfügigkeit steigen ab 2025 die Netto-Gehälter an. Die Gründe dafür liegen in der Anpassung der Grenzwerte der Steuertarife an die Inflation und damit der erneuten, teilweisen Abschaffung der kalten Progression. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Erwerbstätigen.
Die Höhe des Einkommens ab 2025 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden. Die neuen SV-Werte auf Basis der Aufwertungszahl von 1,063 wurden im Rechner bereits berücksichtigt.
So sieht die neue Lohnsteuertabelle ab 2025 aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Da die Höchstbeitragsgrunde damit prozentuell mehr ansteigt als die steuerliche Entlastung bringt, kann es bei höheren Gehältern vorkommen, dass sie ab kommendem Jahr sogar weniger Netto erhalten - sofern es keine Gehaltsanpassung gibt.
Bis zu 3,30 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Mehr Informationen: Geringfügige Beschäftigung