Nächste Verzögerung: Neue Details zum 60-Euro-Teuerungsausgleich

Es ist eine unendliche Geschichte: Der vielfach versprochene und von Familien dringend benötigte Teuerungsausgleich von 60 Euro pro Monat und Kind verzögert sich weiter. Nun wurden neue Details zur rückwirkenden Auszahlung der fehlenden Monate bekannt. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

26.09.2023, 07:30 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Euro

Fast wöchentlich gibt es neue Details zum 60-Euro-Zuschuss, der im Juni groß angekündigt und für Juli erstmals versprochen wurde. Doch erhalten hat den Betrag bislang kaum jemand. Der Grund: Es fehlen weiterhin wichtige Informationen und Ergänzungen aus dem Ministerium, heißt es auf Nachfrage.

So steht es um die Auszahlung des 60-Euro-Zuschuss

Mit der Auszahlung des Teuerungsausgleich für SozialhilfebezieherInnen konnte in den meisten Bundesländern bislang nicht gestartet werden, da noch politische Entscheidungen abzuwarten waren oder immer noch sind. Einzig in Vorarlberg und Kärnten wurde mit den Zahlung bereits begonnen, wie man auf Nachfrage von Finanz.at mitteilt.

Seitens Arbeitsmarktservice, die für die Auszahlungen u.a. der ArbeitslosengeldbezieherInnen zuständig sind, Österreich heißt es nun jedoch, dass die rückwirkenden Zahlungen nicht gesammelt in der ersten Auszahlung überwiesen werden, wie bisher angenommen und mitgeteilt (bislang 180 Euro). Vielmehr wird im September (frühestens) nur der Betrag für Juli - also konkret 60 Euro - überwiesen werden - und das je nach Bundesland. Im Oktober würde somit erstmals nur der August-Betrag ausgezahlt.

Zur Erinnerung: Den 60-Euro-Teuerungsausgleich pro Kind sollten seit Juli alle AlleinverdienerInnen mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat, sowie BezieherInnen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Ausgleichszulage pro Monat zusätzlich erhalten. Die Auszahlung gilt bis Ende 2024. SozialhilfebezieherInnen - auch ohne Kinder - bekommen 60 Euro pro Monat bis Ende 2023.

Aus dem Sozialministerium seien die für die Länder notwendigen Verordnungen demnach erst Mitte September eingelangt. Dort war auf Nachfrage keine Rede von einer Verzögerung im eigenen Haus. Man verwies wiederum auf die Zuständigkeit für SozialhilfebezieherInnen in den Ländern - die jewoch ohne Erlass aus dem Ministerium notwendige Schritt nicht einleiten konnten.

Diese Personen erhalten den Zuschuss früher

Auf Nachfrage teilt man mit, dass die Zuschüsse an volljährige Personen und Haushalte mit Kindern, die im Vollbezug einer Sozialhilfeleistung stehen, zuerst ausgezahlt werden. Sonderzuwendungen für Kinder aus Haushalten, die die Sozialhilfe als Aufstockung beziehen, können erst erfolgen, wenn das Sozialministerium die nötigen Informationen bereitstellt.

Alle Details und Auszahlungstermine der Bundesländer findet man hier auf Finanz.at.

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Wer am längsten auf sein Geld warten muss

Aufgrund der Zuständigkeit unterschiedlicher Institutionen - für die SozialhilfebezieherInnen sind etwa die Bundesländer verantwortlich - ergeben sich auch unterschiedliche Auszahlungszeiträume. Je nach Umsetzung und Finalisierung der notwendigen Mechanismen, wird es den Betrag noch im Sepember oder sogar erst im Januar 2024 geben.

In Wien etwa rechnet man mit einer ersten Auszahlung frühestens im November. Am längsten warten müssen jedoch BezieherInnen in der Steiermark. Wie man auf Nachfrage von Finanz.at mitteilt, ist dort mit einer ersten Überweisung im Januar 2024 zu rechnen. "Für die Abwicklung der Sonderzuwendungen seitens des Bundes noch eine Novelle des LWA-G und entsprechende Ergänzungen des Ministeriums zu einem Erlass fehlen", heißt es aus dem zuständigen Sozialressort. Mit diesen Ergänzugen sei voraussichtlich ab Oktober zu rechnen.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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