Mit dem neuen Jahr kommen auch neue steuerliche Regelungen in Österreich. Seit 01. Januar 2023 gelten neue Steuertarife, Absetzbeträge und viele weitere Änderungen für alle. Eine Übersicht der Maßnahmen, die nun in Kraft getreten sind, und wie sie sich auf ArbeitnehmerInnen und Selbstständige auswirken findet man hier auf Finanz.at.
Neue Entlastung für Familien
Familien werden ab 01. Januar 2023 zusätzlich gegen die Teuerung entlastet. Je nach Anzahl der Kinder steigen die Auszahlungsbeträge zusätzlich an. Eine Übersicht der neuen Entlastungen für Familien findet man hier. Darunter fallen etwa die Erhöhung des Familienbonus Plus auf bis zu 2.000 Euro, eine erhöhte Familienbeihilfe, sowie diverse Absetzbeträge, die ebenfalls an die Inflation angepasst werden.
Auch AlleinerzieherInnen profitieren durch einen um 5,2 Prozent gestiegenen Steuerabsetzbetrag, der beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden kann.
Neben der Erhöhung der Sozialleistungen gibt es auch diverse Neuheiten bei der Arbeitnehmerveranlagung, die seit 01. Januar erstmals geltend gemacht werden können. Sie sind rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr 2022 anzuwenden. Dazu zählen etwa der Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro oder die verdoppelte Pendlerpauschale Eine Übersicht der Neuheiten beim Steuerausgleich findet man hier.
Steuersenkung bringt bis zu 1.200 Euro
Ab Januar 2023 profitieren alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich von einer der größten Entlastungsmaßnahmen gegen die Teuerung.
Die neuen Steuertarife bringen Erwerbstätigen je nach Brutto-Einkommen bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Untere Einkommen werden dabei überproportional profitieren. Durchschnittlich erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 300 und 500 Euro mehr Netto pro Jahr. Das ergibt eine Berechnung der Agenda Austria.
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Die Gründe dafür sind die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, sowie die Abschaffung der kalten Progression. Diese wird durch eine Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle um die Inflationshöhe erreicht. Dadurch steigt das Netto-Gehalt für alle Erwerbstätigen in Österreich.
Das sind die neuen Steuersätze der Lohn- und Einkommensteuer:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Steuerabsetzbeträge an Inflation angepasst
Neben den Steuersenkungen und Gehaltserhöhungen steigen ab 01. Januar 2023 auch die steuerlichen Absetzbeträge. Dadurch steigt für SteuerzahlerInnen in Österreich das Netto-Einkommen erneut an. Vor allem Familien und geringe Einkommensbezieher profitieren von diesen Maßnahmen. Alle Absetzbeträge, die ab 2023 erhöht werden, findet man hier in einer Übersicht.
Die gesamte Tabelle aller veränderten Beträge für das Kalenderjahr 2023 findet man hier:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
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