Ab 01. Januar 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze erneut deutlich ansteigen. Das erfolgt aufgrund der Aufwertungszahl von 1,063 für das kommende Jahr. Dabei ändern sich nicht nur die Werte der Sozialversicherung bzw. der Höchstbeitragsgrundlage.
Wie Finanz.at berichet hat, wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 518,44 Euro ab 2025 auf 551,10 Euro ansteigen. Das bedeutet, dass unter anderem die Zuverdienstgrenzen für Nebenverdienst bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld oder der Pension ansteigen.
Der Grenzbetrag ist in den letzten Jahren bereits deutlich gestiegen:
Jahr | Einkommen pro Arbeitstag | Einkommen pro Monat |
---|---|---|
2025 | - | 551,10 Euro |
2024 | - | 518,44 Euro |
2023 | - | 500,91 Euro |
2022 | - | 485,85 Euro |
2021 | - | 475,86 Euro |
2020 | - | 460,66 Euro |
2019 | - | 446,81 Euro |
2018 | - | 438,05 Euro |
2017 | - | 425,70 Euro |
2016 | 31,92 Euro | 415,72 Euro |
2015 | 31,17 Euro | 405,98 Euro |
2014 | 30,35 Euro | 395,31 Euro |
2013 | 29,70 Euro | 386,80 Euro |
2012 | 28,89 Euro | 376,26 Euro |
2011 | 28,72 Euro | 374,02 Euro |
2010 | 28,13 Euro | 366,33 Euro |
2009 | 27,47 Euro | 357,74 Euro |
Seit Anfang 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung entspricht das Bruttogehalt gleich dem Nettogehalt. Das bedeutet, dass man bei alleinigem Bezug bis zu dieser Grenze keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss.
Neben der Geringfügigkeitsgrenze werden auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl:
- bis 2.074 Euro: 0 Prozent
- über 2.074 Euro bis 2.262 Euro: 1 Prozent
- über 2.262 Euro bis 2.451 Euro: 2 Prozent
- über 2.451 Euro: 2,95 Prozent
Lohn- und Einkommensteuer werden ebenfalls gesenkt
Auch für Beschäftigte über der Geringfügigkeit steigen ab 2025 die Netto-Gehälter an. Die Gründe dafür liegen in der Anpassung der Grenzwerte der Steuertarife an die Inflation und damit der erneuten, teilweisen Abschaffung der kalten Progression. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Erwerbstätigen.
Die Höhe des Einkommens ab 2025 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden. Die neuen SV-Werte auf Basis der Aufwertungszahl von 1,063 wurden im Rechner bereits berücksichtigt.
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Mehr Informationen: Geringfügige Beschäftigung