Neue Grenzwerte: Über 550 Euro für geringfügig Beschäftigte ab 2025

Ab 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze erneut deutlich ansteigen. Grundlage dafür ist die Aufwertungszahl für das kommende Jahr. Was das für ArbeitnehmerInnen bedeutet, findet man hier auf Finanz.at.

01.09.2024, 07:00 Uhr von
Euro-Scheine
Bildquelle: Finanz.at / Euro-Scheine

Ab 01. Januar 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze erneut deutlich ansteigen. Das erfolgt aufgrund der Aufwertungszahl von 1,063 für das kommende Jahr. Dabei ändern sich nicht nur die Werte der Sozialversicherung bzw. der Höchstbeitragsgrundlage.

Wie Finanz.at berichet hat, wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 518,44 Euro ab 2025 auf 551,10 Euro ansteigen. Das bedeutet, dass unter anderem die Zuverdienstgrenzen für Nebenverdienst bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld oder der Pension ansteigen.

Der Grenzbetrag ist in den letzten Jahren bereits deutlich gestiegen:

Jahr Einkommen pro Arbeitstag Einkommen pro Monat
2025 - 551,10 Euro
2024 - 518,44 Euro
2023 - 500,91 Euro
2022 - 485,85 Euro
2021 - 475,86 Euro
2020 - 460,66 Euro
2019 - 446,81 Euro
2018 - 438,05 Euro
2017 - 425,70 Euro
2016 31,92 Euro 415,72 Euro
2015 31,17 Euro 405,98 Euro
2014 30,35 Euro 395,31 Euro
2013 29,70 Euro 386,80 Euro
2012 28,89 Euro 376,26 Euro
2011 28,72 Euro 374,02 Euro
2010 28,13 Euro 366,33 Euro
2009 27,47 Euro 357,74 Euro

Seit Anfang 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung entspricht das Bruttogehalt gleich dem Nettogehalt. Das bedeutet, dass man bei alleinigem Bezug bis zu dieser Grenze keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung entrichten muss.

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Neben der Geringfügigkeitsgrenze werden auch die Grenzbeträge zum Dienstnehmer- und Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigen um die Aufwertungszahl:

  • bis 2.074 Euro: 0 Prozent
  • über 2.074 Euro bis 2.262 Euro: 1 Prozent
  • über 2.262 Euro bis 2.451 Euro: 2 Prozent
  • über 2.451 Euro: 2,95 Prozent

Lohn- und Einkommensteuer werden ebenfalls gesenkt

Auch für Beschäftigte über der Geringfügigkeit steigen ab 2025 die Netto-Gehälter an. Die Gründe dafür liegen in der Anpassung der Grenzwerte der Steuertarife an die Inflation und damit der erneuten, teilweisen Abschaffung der kalten Progression. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto für alle Erwerbstätigen.

Die Höhe des Einkommens ab 2025 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden. Die neuen SV-Werte auf Basis der Aufwertungszahl von 1,063 wurden im Rechner bereits berücksichtigt.

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Mehr Informationen: Geringfügige Beschäftigung

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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