Die Pensionserhöhung von 9,7 Prozent ist seit vergangener Woche fix. Dadurch erhalten PensionstInnen ab kommendem Jahr eine deutliche Erhöhung ihrer Bezüge, der gesamte Wertverlust wird jedoch nicht vollständig abgegolten. Erneute Einmalzahlungen seien daher notwendig.
Wie Peter Kostelka, Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), am Montag erklärt, sei die Debatte um die Pensionserhöhung noch nicht beendet. Trotz der inflationsbedingten Anpassung um 9,7 Prozent fordert man seitens PVÖ weitere Abgeltungen. So sollen etwa erneute Einmalzahlungen und eine neue Berechnungsgrundlage für die Pensionserhöhung kommen. Die Regierung winkt bisher jedoch ab.
Bisher wird die Pensionserhöhung anhand der Inflation rückwirkend errechnet. Das führt zu einer über Jahre verspäteten Inflationsabgeltung, die den aktuellen Wertverlust nicht decken kann, wie Kostelka weiter berichtet.
So hoch steigen die Netto-Pensionen an
So würden zwar PensionistInnen mit einem monatlichen Bruttobezug von 1.500 Euro ab kommendem Jahr um rund 156 Euro netto mehr erhalten. Bei 1.800 Euro sind es bereits 182 Euro netto mehr und bei 2.500 Euro sogar 203 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass die untersten Steuerstufen abermals überproportional entlastet werden. Die voraussichtliche Pensionshöhe ab 2024 kann mit dem Online-Pensionsrechner von Finanz.at berechnet werden.
Wertverlust trotz Erhöhung nicht gedeckt
Das ergibt sich auch aus einer neuen Studie des Momentum Instituts. Demnach kann selbst eine Erhöhung von 9,7 Prozent ab 2024 den generellen Wertverlust seit 2020 von immerhin 7,9 Prozent nicht abgelten. Man müsse auf eine aktuellere Berechnungsgrundlage umstellen.
Auch Christine Mayrhuber vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) pflichtet dem im Ö1-Journal am Montag bei. Da PensionstInnen etwa mehr Geld für Gesundheitspflege oder Nahrungsmittel, jedoch weniger für Verkehr, Freizeit oder Gaststättenbesuche ausgeben würden, müsse man die Inflationshöhe für eine zukünftige Anpassung der Bezüge wohl anders berechnen.
Steuersenkung entlastet zusätzlich
Durch die überproportionale Erhöhung der niedrigen Pensionen durch Einmalzahlungen im Frühjahr diesen Jahres sei die Inflationsabgeltung für diese PensionstInnen "weitgehend geschehen", so Kostelka. Für alle anderen Pensionen jedoch nicht. Daher müsse man hier mit einer neuerlichen Einmalzahlung von mehreren Hundert Euro gegensteuern.
Auch die Erhöhung der Steuergrenzwerte aller Tarifstufen um zwei Drittel und eine mögliche überproportionale Erhöhung der untersten Stufen der Lohnsteuertabelle wird eine zusätzliche Entlastung - auch für PensionstInnen - bringen.
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Hohe Belastung für Budget
Kritik an diesem Plan gibt es nicht nur von Seiten der Bundesregierung und vieler WirtschaftsforscherInnen. Auch die NEOS betrachten das Pensionssystem aufgrund der Milliardenkosten schon jetzt als "nicht mehr finanzierbar" an.
Die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen hat bereits signalisiert, dass man auf die Pensionserhöhung von 9,7 Prozent "nichts drauflegen wolle". Das Budget sei ohnedies schon stark belastet.
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