Neue Bonuszahlungen kommen - alle Details in einer Übersicht

Die Bonuszahlungen gegen die Teuerung nehmen in Österreich kein Ende: Auch in dieser Woche sind wieder Anträge auf neue Geld-Boni möglich. Diese unterscheiden sich jedoch stark je Bundesland. Welche Anträge jetzt gestellt werden können und welche Zahlungen überwiese werden, findet man hier auf Finanz.at.

19.04.2023, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro-Scheine
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Seit dieser Woche gibt es in Österreich wieder mehrere Bonuszahlungen, die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten sollen. Dabei gibt es - wie auch in der Vergangenheit - bundesweite und regional je Bundesland unterschiedliche Geld-Boni, die ausgezahlt werden.

Antrag auf Wiener Energiebonus möglich

Der Wiener Energiebonus 2023 von 200 Euro wird seit 11. April automatisch an rund 550.000 Haushalte überwiesen. Rund 100.000 Haushalte, die die Auszahlung nicht automatisch erhalten, jedoch die Voraussetzungen erfüllen, können jetzt einen entsprechenden Antrag auf den Energiebonus stellen. Die Frist für den Antrag endet am 30. Juni 2023.

Anspruch haben alle Wiener Haushalte, deren Jahresbruttoeinkommen unter 40.000 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 100.000 Euro (Mehr-Personen-Haushalt) liegen.

150 Euro als Wohn- und Heizkostenzuschuss in Niederösterreich

In Niederösterreich kann ab 19. April 2023 der neue Heiz- und Wohnkostenzuschuss von 150 Euro beantragt werden. Dieser gilt unabhängig vom bisherigen Heizkostenzuschuss. Die Frist für den Antrag endet am 30. Juni 2023.

Auch hierfür gelten bestimmte Einkommensgrenzen pro Haushalt. Diese liegen ebenfalls bei maximal 40.000 Euro brutto pro Jahr für Ein-Personen- und maximal 100.000 Euro brutto pro Jahr für Mehr-Personen-Haushalte.

Damit sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet und rund zwei Drittel aller niederösterreichischen Haushalte umfasst werden. Die Größe des Wohnraumes ist dabei unerheblich. Ein-Personen-Haushalte erhalten 150 Euro jährlich als Zuschuss, bei Mehr-Personen-Haushalten gibt es zusätzlich zu den 150 Euro nochmals 50 Euro für jede weitere Person, die dort hauptgemeldet ist.

Neue Regelung für 500-Euro-Strompreisbremse

Die seit Dezember in Kraft getretene Strompreisbremse soll die Stromkosten pro Haushalte um rund 500 Euro subventionieren. Bisher wurden jedoch jene Personen nicht berücksichtigt, die ein Gewerbe und den Hauptwohnsitz an der selben Wohnadresse gemeldet haben.

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Ab jetzt können auch diese Gewerbetreibenden einen Antrag bis Ende Mai 2023 unter stromkostenbremse.gv.at stellen. Dort heißt es etwa, dass "der Stromkostenzuschuss allen Personen zusteht, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben." Voraussetzung dafür ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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