Wie bereits im Sommer vorgestellt, wurden die steuerlichen Änderungen für 2025 bereits vor wenigen Wochen final beschlossen. So wird nicht nur, wie mehrfach berichtet, die kalte Progression teilweise abgeschafft, sondern auch die Absetzbeträge deutlich erhöht.
Letztlich werden dadurch also nicht nur die Netto-Einkommen in Österreich ansteigen, sondern auch die steuerlichen Entlastungen und SV-Rückerstattungen für Menschen mit geringem Einkommen. Zusätzlich wird der neue Kinderzuschlag von 60 Euro monatlich verlängert. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Höhere Absetzbeträge ab 2025
Neben den Steuertarifstufen werden auch die Absetzbeträge erhöht. Sie steigen jedoch nicht "nur" um 3,83 bzw. 3,33 Prozent, sondern werden um die volle Inflationshöhe angehoben. Konkret sind das 5,0 Prozent. Dazu zählen etwa der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag. Auch die Beträge der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) werden angehoben.
Eine Übersicht der Absetzbeträge ab 2025 findet man hier auf Finanz.at:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Neue Steuergrenzwerte senken Lohnsteuer
Die Grenzwerte der Steuertarife werden - mit Ausnahme des Spitzensteuersatzen von 55 Prozent ab einem Einkommen von über einer Million Euro - um 3,83 Prozent erhöht, wie Finanz.at bereits berichtet hat. Damit wird die "kalte Progression" jedenfalls teilweise abgeschafft.
Die neue Lohnsteuertabelle sieht ab 2025 so aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Der neue Brutto-Netto-Rechner für 2025 zeigt, wie hoch das Netto- Gehalt ab 2025 ansteigen wird. Zudem kann auch eine Gehaltserhöhung bereits einkalkuliert werden.
Kinderzuschlag ab 2025 verlängert
Ebenfalls fix ist, dass der 60-Euro-Zuschuss, den etwa AlleinerzieherInnen noch bis Jahresende 2024 pro Kind monatlich erhalten, verlängert wird. Und zwar wird dieser "Kinderzuschlag" ab 01. Januar 2025 zu einem steuerlichen Absetzbetrag für Alleinerzieher- und Alleinverdienerinnen, die jährlich weniger als 25.725 Euro verdienen. Sie erhaten pro Kind unter 18 Jahren einen Anspruch auf 60 Euro monatlich auch im kommenden Jahr.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Absetzbeträge
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.