Steuerliche Entlastung: So sehen die neuen Absetzbeträge 2025 aus

Ab 2025 wird sich in Österreich steuerlich abermals viel ändern. Neben der neuen Lohnsteuertabelle wird es auch höhere Absetzbeträge, SV-Rückerstattungen und den verlängerten Kinderzuschlag geben. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

11.10.2024, 07:00 Uhr von
Lohnsteuerausgleich
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Lohnsteuerausgleich

Bereits im Sommer vorgestellt, wurden vor wenigen Wochen die steuerlichen Änderungen für 2025 final beschlossen. So wird nicht nur, wie mehrfach berichtet, die kalte Progression teilweise abgeschafft, sondern auch die Absetzbeträge deutlich erhöht.

Damit steigen letztlich nicht nur die Netto-Einkommen in Österreich an, sondern auch die steuerlichen Entlastungen und SV-Rückerstattungen für Menschen mit geringem Einkommen. Zusätzlich wird der neue Kinderzuschlag von 60 Euro monatlich verlängert. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.

Neue Steuergrenzwerte senken Lohnsteuer

Die Grenzwerte der Steuertarife werden - mit Ausnahme des Spitzensteuersatzen von 55 Prozent ab einem Einkommen von über einer Million Euro - um 3,83 Prozent erhöht, wie Finanz.at bereits berichtet hat. Damit wird die "kalte Progression" jedenfalls teilweise abgeschafft.

Die neue Lohnsteuertabelle sieht ab 2025 so aus:

Einkommen (2025) Einkommen (2024) Steuersatz (2025) Steuersatz (2024)
bis 13.308 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 21.617 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 35.836 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 69.166 Euro bis 66.612 Euro 40 % 40 %
bis 103.072 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 3,84 %.

Höhere Absetzbeträge ab 2025

Neben den Steuertarifstufen werden auch die Absetzbeträge erhöht. Sie steigen jedoch nicht "nur" um 3,83 bzw. 3,33 Prozent, sondern werden um die volle Inflationshöhe angehoben. Konkret sind das 5,0 Prozent. Dazu zählen etwa der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag. Auch die Beträge der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) werden angehoben.

Eine Übersicht der Absetzbeträge ab 2025 findet man hier auf Finanz.at:

Absetzbetrag 2024 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 954 Euro
Erhöhter Betrag: 1.405 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.475 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
Erhöhter Betrag: 798 Euro
Zuschlag: 752 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 35 bis 69 Euro 37 bis 73 Euro

Wie viel man nach Berücksichtigung der neuen Steuertarife und Absetzbeträge ab 2025 verdient, kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

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Kinderzuschlag ab 2025 verlängert

Ebenfalls fix ist, dass der 60-Euro-Zuschuss, den etwa AlleinerzieherInnen noch bis Jahresende 2024 pro Kind monatlich erhalten, verlängert wird. Und zwar wird dieser "Kinderzuschlag" ab 01. Januar 2025 zu einem steuerlichen Absetzbetrag für Alleinerzieher- und Alleinverdienerinnen, die jährlich weniger als 25.725 Euro verdienen. Sie erhaten pro Kind unter 18 Jahren einen Anspruch auf 60 Euro monatlich auch im kommenden Jahr.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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