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Seit Jahresbeginn 2025 sind auch die neuen steuerlichen Entlastungen in Kraft. So wird nicht nur, wie mehrfach berichtet, die kalte Progression teilweise abgeschafft, sondern auch die Absetzbeträge deutlich erhöht.
Die Netto-Einkommen werden dadurch ansteigen, die zu zahlende Lohnsteuer für viele sinken. Auch die SV-Rückerstattungen für Menschen mit geringem Einkommen erhöhen sich. Zusätzlich wird der neue Kinderzuschlag von 60 Euro monatlich ausbezahlt. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Höhere Absetzbeträge
Neben den Steuertarifstufen werden auch die Absetzbeträge erhöht. Sie steigen jedoch nicht "nur" um 3,83 bzw. 3,33 Prozent, sondern werden um die volle Inflationshöhe angehoben. Konkret sind das 5,0 Prozent. Dazu zählen etwa der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag. Auch die Beträge der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) werden angehoben.
Eine Übersicht der Absetzbeträge ab 2025 findet man hier auf Finanz.at:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Viele dieser Absetzbeträge können beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden. Bei der Veranlagung des Vorjahres kann man von den ebenfalls bereits erhöhten Beträgen aus 2024 rückwirkend profitieren. Heuer kann der Steuerausgleich für 2024 durchgeführt werden, wodurch wiederum durchschnittlich über 1.000 Euro als Steuergutschrift möglich sind.
Tipp: Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt App herunterladen und starten!
Neue Steuergrenzwerte senken Lohnsteuer
Die Grenzwerte der Steuertarife werden - mit Ausnahme des Spitzensteuersatzen von 55 Prozent ab einem Einkommen von über einer Million Euro - um 3,83 Prozent erhöht, wie Finanz.at bereits berichtet hat. Damit wird die "kalte Progression" jedenfalls teilweise abgeschafft.
Die neue Lohnsteuertabelle sieht ab 2025 so aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Der neue Brutto-Netto-Rechner für 2025 zeigt, wie hoch das Netto- Gehalt ab 2025 ansteigen wird. Zudem kann auch eine Gehaltserhöhung bereits einkalkuliert werden.
Kinderzuschlag ab Juli 2025 verlängert
Der bisher befristete 60-Euro-Zuschuss, den etwa AlleinerzieherInnen noch bis Jahresende 2024 pro Kind monatlich erhalten haben, wird ab Juli 2025 verlängert. Als "Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag" erhalten Alleinerzieher- und Alleinverdienerinnen, die jährlich weniger als 25.725 Euro verdienen, pro Kind unter 18 Jahren 60 Euro pro Monat zusätzlich ausgezahlt.
Mehr Informationen: Absetzbeträge