Steuern in Österreich

Alle Informationen über den Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung), die Einkommensteuer, Lohnsteuer, Freibeträge und Absetzbeträge, Familienbeihilfe, Pendlerpauschale und vieles mehr finden Sie hier. Sie erhalten auch wichtige Tipps und Informationen zum Arbeitslosengeld, der Notstandshilfe und der Pension in Österreich.

Die Steuereinnahmen und -ausgaben Österreichs werden in die Hauptkategorien des ESVG 2010 eingeteilt.

Übersicht

Absetzbeträge werden in Österreich in voller Höhe von der Einkommensteuer abgezogen und stehen grundsätzlich jedem Arbeitnehmer zu. Die Beträge werden vom Arbeitgeber oder der pensionsauszahlenden Stelle in Österreich automatisch berücksichtigt, können aber auch selbst beantragt werden.

Einen Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag in Österreich haben Arbeitnehmer, die für mind. sieben Monate Familienbeihilfe bezogen oder mehr als sechs Monate nicht in einer Ehe gelebt haben. Die Höhe liegt dabei jährlich bei 601 Euro für ein Kind, bei 813 Euro für zwei Kinder und bei 1.080 Euro für drei Kinder (2025). Für jedes weitere Kind kommen 268 Euro dazu. Die Beträgen werden mit Januar 2025 um 4,9 Prozent erhöht.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag muss in Österreich mittels Formular E30 beantragt werden. Die Höhe liegt dabei jährlich bei 601 Euro für ein Kind, bei 813 Euro für zwei Kinder und bei 1.080 Euro für drei Kinder (Stand 2025). Für jedes weitere Kind kommen 268 Euro dazu.

Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem Selbstständigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Die Absetzbarkeit ist auch möglich, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Selbstständig Erwerbstätige können die Arbeitsplatzpauschale ab 2023 mittels Einkommensteuererklärung für 2022 beantragen.

Außergewöhnliche Belastungen sind bestimmte Aufwendungen für die Lebensführung. Weil mit diesen Belastungen Teile des Einkommens gebunden sind - also nicht mehr frei verfügbar - erhöht sich automatisch das Existenzminimum.

Der Brutto-Netto-Rechner berechnet das monatliche und jährliche Netto-Gehalt inklusive aller Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für Arbeitnehmer in Österreich. Dabei werden die Absetzbeträge, Sachbezüge, Freibeträge, der Familienbonus pro Kind und die Pendlerpauschale berücksichtigt. Die Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr wird ebenfalls einkalkuliert.

Ab Oktober 2022 wird in Österreich ein CO2-Preis (CO2-Steuer) von 30 Euro pro Tonne CO2 eingehoben. Die Einführung am 01. Juli wurde aufgrund der Teuerung verschoben. Diese muss von Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder importieren, entrichtet werden. Dadurch steigen die Kosten für Spritpreise und Heizöl an. Ausgeglichen werden die CO2-Steuern durch einen Klimabonus von jährlich bis zu 220 Euro pro Person (2023).

Die Digitalsteuer sieht eine Besteuerung von Unternehmen ohne physischer Betriebsstätte vor, deren Umsätze und Gewinne hauptsächlich durch digitale Leistungen erzeugt werden. In Österreich gibt es dazu eine Steuerabgabe auf Online-Werbeleistungen, die derzeit im Digitalsteuergesetz geregelt sind.

Die Einkommensteuer wird in Österreich progressiv in mehrere Steuerstufen unterteilt. Sie wird jährlich berechnet und ist von jeder natürlichen Person, die in Österreich gemeldet ist, zu entrichten, sofern aufgrund der Höhe des Jahreseinkommens eine Steuer anfällt. Die ersten 13.308 Euro sind 2025 steuerfrei, danach je Einkommensgrenze ein ansteigender Steuersatz errechnet. Im Jahr 2024 liegt die Steuerfreigrenze bei 12.816 Euro.

Mit dem Entlastungsrechner kann der Anspruch auf alle Einmalzahlungen aus dem Anti-Teuerungspaket in Österreich errechnet werden. Die Gesamtentlastung errechnet sich aus der Höhe des Einkommens, der Beschäftigung, der Anzahl der Kinder und des Wohnortes.

Ab 2023 werden nicht nur die kalte Progression abgeschafft und damit die Grenzwerte der Lohnsteuertabelle an die Inflation angepasst, sondern es treten zudem weitere Steuersenkungen im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform in Kraft. Der Brutto-Netto-Rechner ermöglicht es, das Netto-Gehalt ab 2023 zu berechnen.

Der Entlastungsrechner gibt an, wie hoch die voraussichtliche Steuerersparnis und Entlastung für ArbeitnehmerInnen und sonstige Erwerbstätige in Österreich ab 2025 ausfallen wird. Die Berechnung basiert auf den vorläufigen Werten der Steuersenkung (kalte Progression) und Valorisierung der Absetzbeträge.

Der Entlastungsrechner gibt an, wie hoch die voraussichtliche Steuerersparnis und Entlastung für ArbeitnehmerInnen und sonstige Erwerbstätige in Österreich ab 2025 ausfallen wird. Die Berechnung basiert auf den vorläufigen Werten der Steuersenkung (kalte Progression) und Valorisierung der Absetzbeträge.

Alle Informationen zur Erbschaftssteuer, der Höhe, dem Anspruch und der Berechnung in Österreich finden Sie hier.

Die Höhe der Familienbeihilfe beträgt ab 2025 pro Kind 138,40 € ab der Geburt, 148,00 € ab 3 Jahren, 171,80 € ab 10 Jahren und 200,40 € ab 19 Jahren. Pro weiterem Kind gibt es eine Geschwisterstaffelung. Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Beihilfe überwiesen und beträgt 2025 pro Kind 70,90 € monatlich.

Der Familienbonus Plus wird abhängig vom Bruttoeinkommen pro Kind berechnet. Für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 1.500 Euro (2.000 Euro ab 2022), für jedes Kind über 18 Jahren von 500 Euro (650 Euro ab 2022). Wer zu wenig Lohnsteuer zahlt, erhält den Kindermehrbetrag als Negativsteuer. Ab 2024 steigt der Familienbonus für Kinder über 18 Jahre auf 700 Euro pro Jahr.

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In Österreich spielt die Finanztransaktionssteuer eine bedeutende und große Rolle, obwohl diese (mit dem Stand Mai 2018) immer noch nur ein Gesprächsthema war und bisher noch nicht als solche in Österreich eingeführt wurde. Grundsätzlich soll die Finanztransaktionssteuer eine Steuer, die in Folge von Finanzgeschäften eingehoben werden soll. Dabei soll sie nicht bei börslichen, sondern auch bei außerbörslichen Geschäften eingehoben werden.

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der von Brutto-Einkommen abgezogen und damit in Österreich nicht besteuert wird. Freibeträge können bei der Arbeitnehmerveranlagung die Höhe der zu zahlenden Steuern reduzieren. Der Freibetragsbescheid enthält Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.

Die neue Freiwilligenpauschale beträgt bis zu 1.000 Euro pro Jahr bzw. 3.000 Euro pro Jahr bei Tätigkeiten im Sozialdienst oder als Ausbildner. Der Betrag kann steuerfrei von gemeinnützigen Vereinen an ihre HelferInnen und Freiwilligen ausgezahlt werden. Die Tageshöchstsätze liegen bei 30 bzw. 50 Euro.

Die Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandsverträge in Österreich müssen nach § 33 TP 5 Gebührengesetz angegeben und abgeführt werden. Dazu besteht für Bestandsverträge eine Möglichkeit der Anmeldung über die Selbstverrechnung der Gebühren.

Der Gewinnfreibetrag ist eine Steuerstufe, die für Unternehmen im österreichischen Steuerrecht eingebaut ist. Grundsätzlich dafür zu verstehen ist, dass das oberste Ziel von Unternehmen sein muss, Gewinne zu erzielen. Das bedeutet, dass ihre Einnahmen, wie der Verkauf von Waren gegen einen Geldwert, den Betrag ihrer Ausgaben übersteigen müssen.

Die Grunderwerbssteuer wird immer dann fällig, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück erworben wurde. Es muss somit ein gültiger Kaufvertrag vorliegen, wobei auch Tauschverträge das Anfallen der Grunderwerbssteuer begründen können.

Unter der Grundsteuer versteht man eine Steuer auf inländischen Grundbesitz, sie stellt also eine Sachsteuer dar. Dass eine solche bezahlt werden muss, ist im Grundsteuergesetz geregelt. Eingehoben wird diese von den Gemeinden, welche den Steuerertrag auch zur Gänze zugesprochen bekommen.

Bis zu 300 Euro können Arbeitnehmer ab 2022 erstmals für ihre Zeit im Home-Office steuerlich absetzen. Der Betrag wird pauschaliert beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht. Für Möbel können ebenfalls 300 Euro abgeschrieben werden.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Steuer speziell für den Hund. Hundebesitzer müssen in Österreich für den Besitz eines Hundes Steuern bezahlen. So muss jeder grundsätzlich für das Halten eines Hundes eine Abgabe zahlen.

Die Immobilienertragsteuer für Grundstücke & Gebäude: Alle Informationen zur Höhe & dem Steuersatz in Österreich!

Die kalten Progression beziehungsweise eine Steuerprogression bedeutet, dass bei höherem Einkommen auch mehr Steuern zu bezahlen sind. Das heißt konkret, dass man sich bei einem höheren Einkommen, das etwa an die Inflation angepasst wird, nach Abzug der Steuer anteilsmäßig weniger leisten kann als zuvor.

Unter der Kapitalertragsteuer, welche kurz oft auch als KESt. bezeichnet wird, versteht man eine Erhebungsform der Einkommenssteuer (ESt.) und der Körperschaftsteuer (KÖSt.). Alle Österreicher und Österreicherinnen, die ihr Geld ansparen und Zinserlöse für ihre Spareinlagen, ist die KESt. bestimmt schon einmal – auch wenn unbewusst – untergekommen.

Die KFZ-Steuer oder motorbezogene Versicherungssteuer wird im Zuge der Haftpflichtversicherung bezahlt. Dabei werden die Kraftfahrzeuge in Österreich nach der Motorleistung in Kilowatt bewertet. Bis 2024 werden die Freibeträge der KFZ-Steuer jährlich gesenkt.

Das Kilometergeld bzw. das amtliche Kilometergeld (auch KM-Geld genannt) kann geltend gemacht werden, wenn für Dienstreisen der private PKW genutzt wird. Die Höhe beträgt pro gefahrenem Kilometer 0,42 Euro.

Die Höhe des Kinderabsetzbetrags beträgt 70,90 Euro ab 2025 pro Kind und Monat für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird. Zuvor lag der Betrag bei 67,80 in 2024, 61,80 Euro in 2023 und bis 2022 bei 58,40 Euro. Die Summe wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Der Kinderabsetzbetrag ist eine Steuergutschrift für Kinder, auf die Erziehungsberechtigte unterhaltsberechtigter Kinder Anspruch haben.

Das Kinderbetreuungsgeld steht jedem Elternteil in Österreich nach der Geburt des Kindes zu. Bei der Bezugsdauer kann zwischen 365 bis 851 Tagen entschieden werden, je nach gewählten Modell. Auch die Auszahlungshöhe ist dabei abhängig vom sogenannten Karenzmodell. Ab 2023 wird das Kinderbetreuungsgeld aufgrund der Valorisierung um 5,8 Prozent erhöht.

Der Kinderfreibetrag beträgt in Österreich je Veranlagungsjahr insgesamt 440 Euro. Wird der Betrag von beiden Elternteilen beantragt, so liegt der Betrag pro Elternteil bei 300 Euro. Das gilt auch für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

In Österreich erhalten AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen einen Anspruch auf den Kindermehrbetrag von 700 Euro jährlich pro Kind (2024) als Negativsteuer, sofern das Einkommen und damit auch die Einkommensteuer so niedrig ist, dass kein Anspruch auf den Familienbonus besteht. Für die Jahre 2022 und 2023 liegt der Betrag bei 550 Euro und bis 2021 bei 250 Euro pro Kind. Er wird beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht.

Ab Juli 2025 wird der zuvor befristete 60-Euro-Zuschuss pro Kind für Familien dauerhaft als Steuerentlastung eingeführt. Er steht Familien mit geringem Einkommen unter 24.500 Euro pro Jahr brutto automatisch zu. Der Betrag wird als Kinderzuschlag ab 2025 ausgezahlt.

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Der regionale Klimabonus gilt als Abfederung der neuen CO2-Steuer (CO2-Bepreisung). Die Höhe des Klimabonus beträgt heuer bis zu 290 Euro (Stand 2024) - abhängig vom Wohnsitz. Kinder erhalten je 50 Prozent der Höhe. Im Jahr 2024 wird der Sockelbetrag auf 145 Euro erhöht. Das bedeutet einen Maximalbetrag von bis zu 290 Euro pro Person.

Unter der Kommunalsteuer versteht man eine lohnabhängige Gemeindeabgabe, die von den Gemeinden erhoben wird, dennoch aber bundesgesetzlich geregelt ist.

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen juristischen und natürlichen Personen. Die natürlichen Personen unterliegen dem Steuerrecht nach einer Einkommenssteuer, die juristischen Personen einer Körperschaftsteuer, welche auch KÖSt. abgekürzt wird. Sie wird in einem eigenen Gesetz geregelt, baut aber grundsätzlich auf dem der Einkommenssteuer auf.

Alle Informationen zu den Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie hier inkl. Online-Rechner.

Alle Informationen zum Lohn bzw. dem Gehalt, sowie deren Berechnung. Einen Lohnrechner mit Beispielen, sowie die Berechnung der Lohnsteuer und SV-Beiträge finden Sie hier!

Erklärung: Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Erhalten Arbeitnehmer (Angestellte oder Arbeiter) in Österreich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist eine Lohnsteuer zu entrichten. Sie wird direkt vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsauszahlung an das Finanzamt abgeführt.

Mit einem Lohnsteuerausgleich – auch Arbeitnehmerveranlagung (ANV) genannt – holt man sich vom Finanzamt Geld zurück, das man an Steuern im letzten Jahr zu viel bezahlt hat. Liegt der Lohnzettel beim Finanzamt vor, kann der Steuerausgleich für fünf Jahre rückwirkend beim Finanzamt durchgeführt werden.

Ab 2025 ist ein Jahreseinkommen unter 13.308 € ist steuerfrei. Das Einkommen von 13.308 bis 21.617 € wird mit 20% versteuert. Von 21.617 bis 35.836 € sind es 30%. Zwischen 35.836 bis 69.166 € sind es 40% und von 69.166 bis 103.072 € 48% Steuern. Bis 1.000.000 € sind es 50% und darüber 55%. Seit 2023 werden die Grenzwerte der Lohnsteuertabelle an die Inflation angepasst. Zudem sinkt der Steuersätze der dritten Tarifstufe ganzjährig auf 40%.

Der sogenannte Mehrkindzuschlag steht in Österreich jeder Familie zu, die für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe bezieht. Er beträgt monatlich 24,40 Euro ab 2025 für das dritte und jedes weitere Kind, sofern die jährlichen Einkünfte eine maximale Obergrenze nicht überschreiten. Für 2024 lag er bei 23,30 Euro Ab 2025 wird der Mehrkindzuschlag erneut um 4,60 Prozent erhöht.

Die Mehrwertsteuer beträgt in Österreich 20%. Zur Erhebung der MwSt. werden die Einnahmen mit den Ausgaben der Unternehmen verrechnet. Sie wird auf mehreren Wertschöpfungsstufen als Steuer erhoben.

In Österreich unterliegt jedes Mineralöl, das im Land hergestellt wird oder vom Ausland nach Österreich gebracht worden ist - ebenso wie auch Kraft- und Heizstoffe - einer Mineralölsteuer. Zur Abfuhr der Steuern ist zuvor eine Mineralölsteueranmeldung notwendig.

Die Negativsteuer bezeichnet eine steuerliche Gutschrift. Sie steht Arbeitnehmern zu, wenn sie durch ihr niedriges Einkommen keine Lohnsteuer bezahlen müssen. Die Negativsteuer umfasst eine Rückerstattung von 55 % der Sozialversicherungsbeiträge (höchstens 1.105 Euro, bei Pendlern 1.250 Euro). Auch Pensionisten haben Anspruch darauf.

Die Pendlerpauschale wird in Österreich in die große und kleine Pendlerpauschale unterschieden. Sie steht jedem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zu. Die Höhe wird anhand der Distanz und Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte berechnet und beträgt 31 Euro bis 306 Euro pro Monat. Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird der Betrag erhöht, der Pendlereuro vervierfacht.

Die Höhe und der Anspruch auf die Pension hängen von der Anzahl der Versicherungszeiten (Jahre und Monate), sowie dem Regelpensionsalter und dem Datum des Pensionsantritts ab. Für Frauen liegt das aktuelle Pensionseintrittsalter bei 60 Lebensjahren, bei Männern dagegen bei der Vollendung des 65. Lebensjahres.

Der Pensionistenabsetzbetrag steht in Österreich jedem Pensionisten zu, dessen jährliche steuerpflichtigen Einkünfte 2025 eine maximale Höhe von 30.957 Euro nicht übersteigen. Der Absetzbetrag beträgt 2025 höchstens 1.002 Euro (2024: 954 Euro) pro Jahr und wird automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer für Pensionen berücksichtigt. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag liegt bei 1.476 Euro (2024: 1.405 Euro).

Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem notwendigen Pflegebedarf. Dieser wird in die sogenannten Pflegestufen eingeteilt. Mit dem Pflegegeld-Rechner berechnen Sie die Höhe des monatliche Pflegegeldes (netto), sowie die Pflegestufe direkt online.

Die Quellensteuer bezeichnet die Erhebung der Ertragssteuer, wenn der Steuerabzug bei der Zahlung erfolgt. Das Einkommen aus Aus- und Inland jeden Bürgers mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Österreich unterliegt der Besteuerung in Österreich. Hat man dafür bereits im Ausland Steuern bezahlt, spricht man von Doppelbesteuerung.

In Österreich gibt es seit 01. August 2008 keine Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer mehr. Bei sogenannte unentgeltliche Übertragungen (Schenkungen) oder Erbschaften von Grundstücken fällt jedoch weiterhin die Grunderwerbsteuer an. Eine Meldepflicht für die Schenkung besteht in diesem Fall.

Sonderausgaben sind jene Kosten und Ausgaben, die im Rahmen der Steuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können. Im Einkommensteuergesetz 1988 werden diese Sonderausgaben (private Ausgaben) aufgelistet. Sind diese Ausgaben Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sind sie steuerlich abzugsfähig.

Die Sozialversicherung umfasst in Österreich 18 Krankenversicherungsträger, fünf Pensionsversicherungsträger und vier Unfallversicherungsträger. Gemessen am jährlichen Budget gilt die Sozialversicherung und damit auch die Sozialversicherungsanstalt (kurz SVA) als Haupteinrichtung der sozialen Sicherheit der Republik Österreich. 

Ein Abzug an der zu versteuernden Steuermaße, ist bei Spenden für wohltätige Zwecke nicht garantiert, nur weil Sie großzügig gespendet haben. Im Steuerrecht ist es wichtig die Regeln einzuhalten. So können etwa Spenden an gemeinnützige Organisationen, nicht aber an Personen von der Steuer abgesetzt werden.

Der Spitzensteuersatz stellt die letzte und höchste Stufe bei den Einkommensteuertarifen dar. In den meisten Ländern der Welt, auch in Österreich, gilt ein progressiver Einkommensteuertarif. Das bedeutet, dass die Höhe der Steuern, die Sie auf Ihr Einkommen bezahlen müssen, davon abhängig sind, wie viel Einkommen sie pro Jahr erwirtschaften.

Das Steuerbuch wird in Österreich jedes Jahr veröffentlicht, um Bürgern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern steuerliche Tipps und Informationen zu Themen, wie der Arbeitnehmerveranlagung und allen dazugehörigen Anträge, Formularen und Bescheiden zu bieten.

Die Steuererklärung (Einkommensteuererklärung) bezeichnet die Bekanntgabe aller Ein- und Ausgaben, sowie die abzuführende Einkommensteuer beim Finanzamt. Die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung (kurz: VaSt oder Belegabruf) hilft dabei die Erstellung der Steuererklärung in Österreich zu vereinfachen.

Kommt es Ihnen vor, dass Sie zu viel Steuern zahlen? Haben Sie jemals darüber nachgedacht, wie Sie Steuern aus Ihrem steuerpflichtigen Einkommen sparen können? Mit diesen Tipps sparen Sie jährlich Steuern in Österreich - und das legal!

Die Steuerreform in Österreich - Alle Regelungen, Neuerungen und Änderungen (Steuersenkungen, Steuererhöhungen, etc.) im Zuge der Steuerreform in Österreich finden Sie hier!

Die Republik Österreich hat im Jahr 2018 1,92 Milliarden Euro durch die Tabaksteuer eingenommen. Dieses Jahr könnten diese Steuereinnahmen durch das Rauchen noch weiter steigen und zwei Milliarden übersteigen.

Der Teuerungsabsetzbetrag für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen von bis zu 500 Euro wird ab 01. Januar 2023 bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2022 geltend gemacht. Er gilt als zusätzliche Entlastung für die Teuerung in Österreich. PensionistInnen, die den Teuerungsabsetzbetrag bereits im September 2022 erhalten haben, können keinen Antrag mehr beim Lohnsteuerausgleich stellen.

Die Geschäftstätigkeiten aller Unternehmen in Österreich, wie Warenlieferungen, Dienstleistungen oder Verkäufe, unterliegen der Umsatzsteuer (USt.). Diese beträgt im Regelfalls 20% des Nettobetrags. Eine Umsatzsteuerbefreiung muss für Unternehmen beantragt werden. Innerhalb der EU wird eine Umkehr der Steuerschuld ausgewiesen.

Der Unterhaltsabsetzbetrag ist eine Möglichkeit, Unterhaltszahlungen von den Steuern abzusetzen. Dieser Betrag betrifft Personen, die für ihre Kinder Alimente oder Unterhaltszahlungen leisten müssen, die nicht bei ihnen selbst zu Hause, sondern zum Beispiel beim Partner leben. Das bedeutet gleichzeitig, um den Unterhaltsabsetzbetrag zu erhalten, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden.

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Der Verkehrsabsetzbetrag wird bei der Lohn- und Gehaltsverrechnung durch den Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Der Absetzbetrag beträgt in Österreich ab 2025 jährlich 487 Euro (463 Euro in 2024). Er bleibt auch bei einem Anspruch auf Pendlerpauschale für den Arbeitnehmer erhalten. Auch der Zuschlag und der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag werden erhöht.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Vorsteuer abzuführen. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die das Unternehmen als Umsatzsteuer zu zahlen hat. §11 des UStG schreibt in diesem Zusammenhang vor, dass eine Rechnung vorliegen muss.

In Österreich hat jeder Arbeitnehmer rechtlich einen Anspruch auf das 13. und 14. Gehalt in Form von Sonderzahlungen. Das 14. Gehalt ist die sogenannte Weihnachtsremuneration (umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bezeichnet). Es wird in der Regel im November zum Gehalt ausbezahlt.

Unter Werbungskosten versteht man alle beruflich veranlassten Aufwendungen bzw. Ausgaben, die direkt in Zusammenhang mit Beschäftigung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers stehen. Sie werden unfreiwillig zur Erhaltung der Einnahmen geleistet. Pro Arbeitnehmer werden jährlich 132 Euro als sogenannte Werbungskostenpauschale automatisch zur Lohnsteuer der Lohnsteuer berücksichtigt.

Unter der sogenannten Wertschöpfungsabgabe versteht man im Allgemeinen eine Abgabe oder aber auch eine Steuer, die Bezug auf die Wertschöpfung anstelle der Sozialversicherungsbeiträge in einem Unternehmen eingehoben würde. Anders gesagt wird im Zuge der Wertschöpfungsabgabe, welche umgangssprachlich auch oft als Maschinensteuer bezeichnet wird, die gesamte Wertschöpfung eines Unternehmens und nicht nur die Lohnsumme für die Arbeit als Sozialbeitrags-Berechnungsbasis herangezogen.

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Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Österreich verliert Milliarden durch Steuermissbrauch

Das Tax Justice Network veröffentlicht in einem aktuellen Bericht neue Zahlen zum jährlichen Steuerausfall für den österreichischen Fiskus. Diesem entgehen pro Jahr über eine Milliarde Euro an Einnahmen durch Steuermissbrauch. Alle Details dazu und dem globalen Ranking findet man hier auf Finanz.at.

Übersicht für Juli: Diese Maßnahmen treten jetzt in Kraft

Mit 01. Juli 2023 treten in Österreich diverse Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Das betrifft unter anderem steuerliche Entlastungen, die Arbeitnehmerveranlagung, Mieten und Einmalzahlungen gegen die hohe Inflation. Eine Übersicht mit allen Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Warnung vor 'Rückerstattung' - Diese E-Mail solltest du sofort löschen

Derzeit erhalten wieder tausende BürgerInnen vermeintlich echte Benachrichtigungen über eine Steuerrückerstattung aus FinanzOnline. Auch Finanz.at ist davon betroffen. Doch dabei sollte man Vorsicht walten lassen. Selbst das Finanzministerium warnt vor diesen E-Mails. Was genau dahinter steckt, findet man hier auf Finanz.at.

Hohe Ausgaben - Keine weiteren Entlastungen gegen Teuerung geplant

Die Staatsausgaben für die Entlastungspakete gegen die Teuerung liegen mit 111,4 Milliarden Euro deutlich über den Einnahmen. Man werde die Maßnahmen nun vorerst wirken lassen und die Situation beobachten. Weitere Hilfen sind demnach aktuell nicht geplant. Ist das das Ende der Anti-Teuerungsmaßnahmen in Österreich?

Neue Beträge: Was man 2023 von der Steuer absetzen kann

ArbeitnehmerInnen und Selbstständige können jährlich bestimmte Kosten und Ausgaben von der Steuer absetzen und dadurch Hunderte Euro einsparen. Für die Veranlagung des Jahres 2022 sind unter anderem mit der Öko-Sonderausgabenpauschale neue Abschreibungen möglich. Auch das Home-Office kann weiterhin geltend gemacht werden. Eine Übersicht, was 2023 steuerlich abgesetzt werden kann, findet man hier.

Neue Steuern & Beihilfen - Das gilt jetzt für alle

Seit 01. Januar 2023 gelten in Österreich neue steuerliche Regelungen. Darunter fallen etwa höhere Grenzwerte bei den Steuertarifen, neue Absetzbeträge und erhöhte Sozialleistungen. Eine Übersicht zu den neuen Beträgen für das Jahr 2023 findet man hier.

Aufwertungszahl - Geringfügigkeitsgrenze steigt auf über 500 Euro

Die Aufwertungszahl für 2023 lässt diverse Beträge gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Sie beträgt für das kommende Jahr 1,031. Daraus ergeben sich etwa eine höhere Geringfügigkeitsgrenze, sowie u.a. neue Höchstbeitragsgrundlagen.

Ausgaben verdoppelt - Regierung zahlt zwei Milliarden Euro an externe Firmen

Die Bundesregierung hat mit zwei Milliarden Euro im Jahr 2021 die Ausgaben für Aufträge an externe Dienstleister verdoppelt. Für das Jahr 2022 rechnet man erneut mit einer Erhöhung der Ausgaben auf 2,34 Milliarden Euro.

Steuerstundungen bis Ende Juni verlängert - danach Ratenzahlung möglich

Die Steuerstundungen für Unternehmen werden bis Ende Juni 2021 verlängert. Danach sind Ratenzahlungen möglich. Zudem soll das Insolvenzrecht reformiert werden. Experten sehen diese Reform jedoch kritisch.

Österreich verliert 680 Millionen Euro an Steuern durch Amazon & Co.

Dem Fiskus entgehen im Jahr 2020 bis zu 680 Millionen Euro an Einnahmen von ausländischen Online-Riesen, wie dem US-Konzern Amazon. Maßnahmen gegen die Mehrwertsteuerlücke könnten - laut Experten - problemlos umgesetzt werden.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 24.11.2021, 15:25 Uhr