Die Direktzahlung des Pensionsbonus von bis zu 500 Euro - abhängig von der monatlichen Brutto Pension - wurde bereits Anfang März im Zuge der Februar-Auszahlung an alle Anspruchsberechtigten überwiesen. Der Beschluss für diesen Geld-Bonus wurde bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit der gesetzlichen Pensionserhöhung von 5,8 Prozent gefasst.
Konkret sollten nis zu einer Brutto-Pension von 1.666,66 Euro einmalig 30 Prozent der Pensionshöhe als Bonus überwiesen werden - konkret also 333 Euro pro Person einmalig. Wer eine Pension von 1.666,67 bis 2.000 Euro brutto monatlich bezieht, erhält die vollen 500 Euro Pensionsbonus ausbezahlt. Ab 2.000 Euro sinkt der Betrag linear bis zu einem Monatsbezug von 2.500 Euro.
Der Überweisungstext der Auszahlung auf dem Konto ist mit "DIREKTXXX,XX" gekennzeichnet. Der Betrag gilt als steuerfrei, unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht und ist ebenfalls nicht pfändbar.
Zu geringe Auszahlung an MindestpensionistInnen
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Das Problem: Zur Berechnung der 30 Prozent für BezieherInnen von Ausgleichszulagen wurde nicht der neue Betrag von 1.110 Euro herangezogen. Das hätte einen Bonus von 333 Euro einmalig zur Folge. Stattdessen wurde die Basis des geringeren Eigenpensionsanteils als Grundlage verwendet. Insgesamt 200.000 Personen erhielten demnach eine zu geringe Direktzahlung.
Nachdem dieser Fehler bekannt wurde, versprach Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gemeinsam mit dem Koalitionspartner ÖVP eine rasche Korrektur des Gesetzes. Diese soll am 23. März im Sozialausschuss des Nationalrates eingebracht werden. Mit einer Nachzahlung an alle Anspruchsberechtigten ist somit wohl erst ab April zu rechnen. Ein genaues Datum für die Überweisung ist noch nicht bekannt.
Laut zuständigen Stellen müssten die BezieherInnen von Ausgleichszulagen jedoch nicht selbst aktiv werden. Die Zahlung soll direkt und automatisch auf das entsprechende Konto ausbezahlt werden.
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