150 Euro extra - Wer bald eine Nachzahlung erhalten könnte

Aufgrund der gestiegenen Stromkosten wurde im Frühjahr vergangenen Jahres ein 150-Euro-Gutschein an alle Haushalte in Österreich geschickt. Viele konnten diesen jedoch aufgrund der Voraussetzungen nicht einlösen. Nun könnten sie aber doch noch eine Nachzahlung erhalten. Alle Details auf Finanz.at.

19.08.2023, 07:30 Uhr von
Euro-Scheine
Bildquelle: Finanz.at / Euro-Scheine

Im vergangenen Frühjahr wurde per Post ein Schreiben an alle Haushalte in Österreich übermittelt, das einen Gutschein, sowie die dazugehörigen Informationen und Voraussetzungen enthielt. Konrekt handelte es sich dabei um den Energiekostenausgleich, der mit 150 Euro pro Haushalt gegen die damals steigenden Stromkosten entlasten sollte.

Um den Energiekostengutschein jedoch in Anspruch nehmen zu können, waren bestimmte Voraussetzungen notwendig. Einerseits durfte eine monatliche Einkommengrenze von 5.670 Euro brutto bei Ein-Personen- und dem doppelten Betrag bei Mehr-Personen-Haushalten nicht überschritten werden. Andererseits war es auch notwendig, über einen aufrechten Energieliefervertrag zu verfügen. Das bedeutet, dass ein Stromzähler vorhanden sein muss.

Tipp
Kostenlose Kreditkarte mit Bestpreisgarantie!
TF Bank
TF Bank
Kreditkarte
Mit der TF Mastercard® Gold kann weltweit gebührenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zusätzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte.

"Verfassungswidrige Ungleichbehandlung" könnte Nachspiel haben

Nun gibt es bereits seit Monaten zahlreiche Beschwerden von KonsumentInnen, die an Arbeiterkammer herangetragen werden. Der Grund dafür ist, dass man keinen Energiekostenausgleich erhalten habe, weil der Haushalt über keinen Stromzähler verfüge. Das ist möglich, wenn die Stromkosten beispielsweise direkt über die Betriebskosten abgerechnet oder via Subzähler ermittelt werden.

Die Arbeiterkammer ist nach Prüfung der Fälle der Ansicht, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliege. Die Voraussetzungen für den Gutschein per Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG 2022) seien verfassungswidrig. Ein Fall einer Konsumentin wird nun bei Gericht verhandelt, wie die Kleine Zeitung berichtet.. Dieses soll nun klären, ob ihr der Energiekostenausgleich von 150 Euro zugestanden wäre oder nicht. Immerhin lebe sie in ihrem Haushalt und bezahle ihren eigenen Strom.

Entscheidung über 150-Euro-Nachzahlung

Sollte das Gericht im Sinne der Konsumentin und der AK entscheiden, würde das eine Nachzahlung der 150 Euro bedeuten. Die Arbeiterkammer hofft dadurch, für alle KonsumentInnen, die aufgrund dieser Regelung keinen Ausgleich erhalten haben, eine Nachzahlung zu erwirken. Eine Entscheidung solle bis Oktober vorliegen.

Tipp
Das günstigste Girokonto mit Debitkarte
s Kompakt Konto
s Kompakt Konto
Konto

Das Online-Girokonto der Erste Bank und Sparkassen bietet einen schnellen und bequemen Zugriff auf deine Finanzen. Nur 3,39 Euro im Monat – jetzt in ganz Österreich online abschließbar. Inklusive kostenloser Kreditkarte im 1. Jahr.

Finanz.at folgen!
Keine News mehr verpassen und Finanz.at auf Google News folgen:

Mehr Informationen: Stromanbieter

News in Finanzen
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Schlagwörter:
Energiekosten
Stromkosten
Teuerung
Mehr Schlagzeilen