Nachfrage besonders hoch: Das ändert sich heuer beim Steuerausgleich

Die Nachfrage nach dem Steuerausgleich ist heuer besonders hoch. Die durchschnittliche Gutschrift beträgt rund 1.000 Euro. Wann die Anträge bearbeitet werden können und was sich heuer ändert, findet man hier auf Finanz.at.

19.01.2025, 07:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro
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Seit Jahresbeginn können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 einreichen. Sie holen sich damit die zu viel bezahlte Lohnsteuer oder ihre Negativsteuer vom Finanzamt zurück. Durchschnittlich beträgt die Gutschrift mit eigenem Antrag rund 1.000 Euro pro Person. Ab Juli sinkt die Höhe aufgrund der antragslosen Veranlagung.

Laut Arbeiterkammer ist die Nachfrage nach den Beratungsterminen zum Steuerausgleich in diesem Jahr besonders hoch. Mit dem "Steuerlöscher" hilft die Arbeiterkammer in den Bundesländern, wie auch in den Jahren zuvor, ab März bei der Durchführung der Veranlagung. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.

Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird. Dazu werden auf Basis der Antworten zur persönlichen Situation Berechnungen durchgeführt und Vergleichswerte herangezogen, um die geschätzte Höhe zu errechnen.

Das Finanzamt beginnt spätestens ab Ende Februar mit der Bearbeitung der Anträge, da bis zu diesem Zeitpunkt die Jahreslohnzettel übermittelt werden müssen. Wann das Geld nach Einreichung des Steuerausgleichs am Konto landen wird, hat Finanz.at bereits hier berichtet.

Diese Neuerungen gibt es beim Lohnsteuerausgleich für 2024

Aufgrund der Valorisierungen der Absetzbeträge für 2024 und einer Erhöhung des Familienbonus, gibt es auch heuer wieder einige Neuerungen, die bei der Veranlagung für das vorhergehende Kalenderjahr geltend gemacht werden können. Die Höhe der Steuergutschriften könnten dadurch abermals ansteigen.

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700 Euro jährlich.
  • Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 700 Euro erhöht.
  • Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23,30 Euro pro Kind.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572 Euro.
  • Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2024 und kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.

Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt App herunterladen und starten!

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aktualisiert: 19.01.2025, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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