Ende August konnte sich die Bundesregierung nun doch auf einen Mietpreisdeckel einigen. Zuvor wurde dieser mehrfach abgelehnt. Die Opposition drängte auf eine Umsetzung als notwendige Maßnahme gegen die steigenden Wohnkosten.
Der Mietpreisdeckel soll ab 2024 die Erhöhung der Richtwertmieten, Kategoriemieten und Mieten im öffentlichen Wohnbau auf maximal 5 Prozent pro Jahr begrenzen. Damit soll ein Großteil der Mieten nicht mehr als 5 Prozent jährlich ansteigen können, auch wenn die Inflationsrate über dem Niveau von 5 Prozent liegen sollte.
Zusätzlich soll die Berechnung der Mieterhöhung nicht mehr auf Grundlage der jährlichen Inflationshöhe, sondern der durchschnittlichen Inflation der vergangenen drei Jahre erfolgen. Laut Angaben der Bundesregierung betreffe das rund 75 Prozent aller Mietverhältnisse in Österreich.
Keine Verfassungsänderung - weniger Rechtssicherheit
Da man für die Umsetzung in der ursprünglichen Form eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat benötigen würde (SPÖ und FPÖ verweigern diese), wird man das Paket nun ohne Verfassungsbestimmungen umsetzen. Das berichtet der ÖVP-Klub gegenüber dem ORF. Es sei jedenfalls nun die "wahrscheinlichste Variante". Die Anträge dazu liegen bereits im Parlament und sollen demnächst beschlossen werden.
Durch diese einfachgesetzliche Umsetzung würde jedoch die Rechtssicherheit des Pakets gesenkt werden. Kritik daran gibt es weiterhin von der Opposition, da man trotz Mietpreisdeckel eine weitere Erhöhung von jährlich fünf Prozent ermöglichen würde.
Viele MieterInnen in Österreich erlebten alleine in den vergangenen 18 Monaten bis zu fünf Mieterhöhungen. Die Wohnkosten sind für viele Haushalte - neben den Energie- und Heizkosten - bis heute eine der größten finanziellen Belastungen aufgrund der hohen Teuerung. Viele Bundesländern haben daher nicht nur die Heizkostenzuschüsse erhöht, sondern auch neue Wohnkostenzuschüsse und -Boni eingeführt. Eine Übersicht der Wohn- und Heizkostenzuschüsse findet man hier auf Finanz.at.
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Mehr Informationen: Mietpreisbremse