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Neben den steigenden Energiepreisen sind auch die Preise für Diesel und Benzin in den letzten Wochen deutlicher gestiegen als zunächst erwartet. Finanz.at hat berichtet. Die Teuerungsrate steigt seit Jahresbeginn wieder spürbar an. Ab April werden nun auch viele Mieten in Österreich angehoben werden.
Wie im Jahr 2023 im "3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz" geregelt wurde, werden die Richtwertmieten durch diese Mietpreisbremse nicht um den tatsächlichen Wert der Inflation angehoben. Die Erhöhung wurde vor rund zwei Jahren ausgesetzt. Die Inflation des Jahres 2023 von 7,8 Prozent bleibt daher unberührt.
Würden die Richtwertmieten um den gesamten Inflationswert der beiden Jahren angehoben werden, so würde das eine Erhöhung von über 10 Prozent an April bedeuten. Tatsächlich werden die Mieten jedoch um 2,9 Prozent angehoben - also die Jahresinflation 2024.
Konkret würde das nach Berechnungen des Standard eine Erhöhung von derzeit 6,67 Euro auf 6,86 Euro pro Quadratmeter in Wien bedeuten. Im Burgenland (niedrigster Richtwert) sind es ab April 6,27 Euro, in Vorarlberg (höchster Richtwert) immerhin statt 10,25 danach 10,55 Euro pro Quadratmeter. Diese Richtwerte gelten in Österreich für Altbauwohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, und für Mietverträge ab März 1994. Die offiziellen Zahlen müssen noch verlautbart werden.
Mieterinnen und Mieter in Genossenschaftswohnungen werden ebenfalls mit Mieterhöhungen rechnen müssen. Diese werden ebenfalls um die Vorjahresinflation von 2,9 Prozent erfolgen. Das bestätigt der Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen gegenüber dem Standard am Mittwoch.
Kategoriemieten steigen mit 4,2 Prozent höher
Mietverträge ab dem Jahr 1982 unterliegen den Kategoriemieten, die ebenfalls im Vorjahr nicht angehoben wurden. Ab 01. April sollen Erhöhungen wieder durchgeführt werden, wobei diese höher ausfallen als jene der Richtwerte. Laut den Berechnungen des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) dürfte die Anhebung 4,2 Prozent betragen. Der Mietpreisdeckel wirkt erst ab der Grenze von 5,0 Prozent, weshalb diese Erhöhung auf Basis des VPI 2000 seit der letzten Anhebung durchgeführt werden dürfte.
Der Zeitpunkt der Erhöhung der Kategoriemieten wurde jenem des Richtwerts angeglichen und erfolgt nun ebenfalls ab April des Folgejahres. Zuvor wurden Kategoriemieten ab Juli erhöht, sofern eine Fünf-Prozent-Schwelle seit der letzten Anhebung überschritten wurde.
Mehr Informationen: Mietpreisbremse
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