Mieterhöhungen unzulässig: Rückzahlung für viele Haushalte möglich

Viele Mieterinnen und Mieter könnten sich schon bald über eine kräftige Mietrückzahlung freuen. Grund dafür sind laut OGH unrechtmäßig Erhöhungen im Jahr 2022. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

04.11.2024, 07:30 Uhr von
Miete
Bildquelle: Finanz.at / Miete

Viele Mieterinnen und Mieter könnten schon bald von erheblichen Rückzahlungen der Mietzinserhöhungen seit 2022 profitieren. Laut neuem Gerichtsentscheid beruhten diese auf unrechtmäßigen Klauseln. Betroffene Mieten wurden teilweise um mehr 200 Euro pro Monat angehoben.

Wie der Oberste Gerichtshof vergangene Woche festgestellt hat, sind die Vertragsbestimmungen, wonach sich die jährliche Mietzinsanpassung am Baukostenindex orientiert, unzulässig. Das berichtet die Arbeiterkammer. Eine Rückzahlung der zu Unrecht verlangten Miete wird daher seitens AK gefordert.

Hintergrund ist ein Verbandsprozess der Arbeiterkammer aufgrund einer Vielzahl an Meldungen betroffener Mieterinnen und Mieter gegen das Hausverwaltungsunternehmen. Die MieterInnen hätten sich bei der Mieterhilfe der Stadt Wien und diese letztlich bei der AK Wien gemeldet.

Der OGH bestätigte nun die Beurteilung der AK, dass die Baukostenindex-Klausel als Berechnungsgrundlage für jährlichen Mieterhöhungen "sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig" ist. Immerhin sei dadurch eine Mietsteigerung von 14 Prozent seit 2022 - konkret bis zu 209 Euro monatlich - entstanden, berichtet die AK Wien.

Rückzahlungen gefordert

Die Arbeiterkammer fordert auf Grundlage dieser Entscheidung die Unternehmen Prokop Immobilienverwaltung GmbH und die Belmar Privatstiftung auf, den betroffenen MieterInnen diese unzulässigen Erhöhungen des Mietzinses der vergangenen Jahre zu erstatten.

Zusätzlich müssen die Vorschreibungen und Vertragsklauseln entsprechend angepasst werden. Auch die Rückerstattung der rechtswidrig verrechneten Manipulationsgebühren wird eingefordert.

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Betriebskosten ebenfalls betroffen

Auch bei den Betriebskosten stellte der OGH fest, dass diese Klauseln "unklar formuliert und somit rechtswidrig" sind. Die AK fordert daher auch hierfür entsprechende Rückzahlungen.

Sollten diese Erstattungen nicht erfolgen, plane man einen Musterprozess gegen die betroffenen Unternehmen. Das teilt die AK Wien in ihrer Aussendung am Donnerstag mit.

Mietpreisbremse gilt nicht für alle

Die mit Jahresbeginn 2024 eingeführte Mietpreisbremse bzw. der Mietpreisdeckel gilt in ganz Österreich für drei Jahre - also bis 2027. Dieser Deckel regelt eine maximale jährliche Erhöhung von 5,0 Prozent für bestimmte Mietverhältnisse. Dazu zählen Kategoriemieten, Richtwertmieten und jene in gemeinnützigen Wohnungen. Ausgenommen sind freie Mieten in Neubauten ohne Gemeinnützigkeit und jene in Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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