Für die Metaller, die traditionell die Herbstlohnrunden mit den KV-Verhandlungen einleiten, fiel diese heuer aus. Grund dafür ist, dass sie bereits im Vorjahr für zwei Jahre abgeschlossen wurden. Nun ist klar, wie viel Gehalt es ab November 2024 geben wird.
Im Herbst 2023 wurde beschlossen, dass die Lohnerhöhungen ab 01. November 2024 um die rollierende Inflation zuzüglich einem Prozent betragen werden. Damit steigen nun die Ist-Löhne und -Gehälter um 4,8 Prozent. Auch die Lehrlingseinkommen werden durchschnittlich um rund 5,4 Prozent erhöht. Wie hoch das Netto-Gehalt ab 2025 liegt, findet man hier mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at.
Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 3,8 Prozent, die Zulage für Nachtarbeit und für die dritte Schicht um 8,16 Prozent angehoben. Der neue Mindestlohn in der Metallverarbeitenden Industrie liegt damit bei 2.518,43 Euro brutto pro Monat.
Die Gewerkschaften äußern sich zufrieden mit dem Ergebnis. "Der Kollektivvertragsabschluss ist ein kräftiges Zeichen für eine lösungsorientierte Sozialpartnerschaft. Die nachhaltigen realen Erhöhungen sichern die Einkommen der rund 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach wie vor mit den Folgen der Teuerungswelle und Zinserhöhungen konfrontiert sind. Es geht darum, das verlorene Vertrauen wieder zu stärken und Investitionen sowie Konsum der österreichischen Haushalte anzukurbeln", erklären Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA).
Die wirtschaftlich angespannte Situation sorgt auch dafür, dass es eine Härtefallklausel geben wird. Diese erlaubt, dass auch geringere Lohnerhöhungen in bestimmten Betrieben in besonders schwieriger Lage erfolgen können, sofern dafür ein Ausgleich durch mehr Freizeit, eine Einmalzahlung oder Ähnliches erfolgen wird.
Steuersenkungen bringen mehr Netto ab 2025
Ab dem kommenden Jahr werden die Grenzwerte der Lohnsteuertabelle angehoben. Das führt zu einer Steuersenkung für viele ArbeitnehmerInnen in Österreich.
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Den neuen Brutto-Netto-Rechner bzw. Entlastungsrechner zur kalten Progression findet man hier auf Finanz.at. Darin werden ebenfalls neben der neuen Lohnsteuer auf die prognostizierten Werte der Sozialversicherung und Absetzbeträge berücksichtigt.
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