Werbungskosten
Werbungskosten sind nicht unbedingt mit herkömmlicher Werbung im Sinne des Marketings verbunden. Es handelt sich eher um Ausgaben, die alle Berufstätigen in irgendeiner Form haben.
Dieser Begriff umfasst alle Kosten, die zur Erzielung deines Einkommens anfallen. Das können verschiedene Kosten sein, wie zum Beispiel Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche, professionelle Bewerbungsfotos oder Fortbildungskosten.
Werbungskosten sind also jene Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit bzw. der Unternehmenstätigkeit stehen. Typische Beispiele für Werbungskosten sind die Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern oder Arbeitskleidung. Einige Werbungskosten werden vom Arbeitgeber automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, wie z.B. Pflichtversicherungsbeiträge.
Werbungskostenpauschale
Jeder Arbeitnehmer und Selbstständige hat grundsätzlich Anspruch auf eine Werbungskostenpauschale. Steuermindernd sind nur diejenigen Werbungskosten, die über die Pauschale hinausgehen. Diese liegt aktuell bei 132 Euro pro Jahr. Die steuerlich relevanten Werbungskosten verringern die Einkommensteuer und können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.
Wozu ist Marketing für Unternehmen notwendig?
Ein bestimmtes Marketingbudget ist für so gut wie jedes Unternehmen - egal ob Klein-, Mittel- oder Großbetrieb - unerlässlich. Marketing und Werbung sind entscheidend für ein langfristiges Wachstum jedes Unternehmens. Hier sind einige Gründe, warum Marketingbudgets für kleine Unternehmen von großer Bedeutung sind:
- Steigerung der Sichtbarkeit und Bekanntheit: Ein Marketingbudget ermöglicht es kleinen Unternehmen, ihre Marke bekannter zu machen, um Kunden anzuziehen und langfristige Beziehungen aufzubauen.
- Wettbewerbsfähigkeit: Kleine Unternehmen stehen oft im Wettbewerb mit größeren Unternehmen, die über mehr Ressourcen verfügen. Ein Marketingbudget hilft kleinen Unternehmen, sich in diesem Wettbewerb zu behaupten, indem sie ihre Produkte oder Dienstleistungen effektiv bewerben können.
- Kundengewinnung und -bindung: Marketing ist entscheidend für die Kundengewinnung. Ein Marketingbudget ermöglicht es, Zielgruppen anzusprechen, Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu binden.
- Umsatzsteigerung: Effektives Marketing kann den Umsatz steigern, indem potenzielle Kunden dazu ermutigt werden, Produkte oder Dienstleistungen zu kaufen und somit zur finanziellen Gesundheit des Unternehmens beitragen.
- Marktforschung: Ein Teil des Marketingbudgets kann für Marktforschung und Analyse genutzt werden, um Einblicke in das Kundenverhalten und die Marktbedingungen zu gewinnen und die Geschäftsstrategien entsprechend anzupassen.
- Förderung von Innovationen: Durch Marketingbudgets können Unternehmen innovative Marketingstrategien ausprobieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
- Langfristiges Wachstum: Ein Marketingbudget sollte als langfristige Investition betrachtet werden, die das Wachstum des Unternehmens fördert und langfristigen Erfolg ermöglicht.
- Aufbau eines guten Rufes: Marketing trägt nicht nur zum Verkauf von Produkten bei, sondern auch zum Aufbau einer positiven Reputation, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und das Image des Unternehmens zu stärken.
- Anpassung an Veränderungen: Märkte und Kundenverhalten verändern sich kontinuierlich. Ein Marketingbudget ermöglicht es Unternehmen, sich an diese Veränderungen anzupassen und relevante Botschaften an ihre Zielgruppen zu kommunizieren.
- Return on Investment (ROI): Durch die Überwachung der Marketingaktivitäten können Unternehmen den ROI ihrer Ausgaben messen und feststellen, welche Strategien am effektivsten sind.
Wie hoch sollte das Marketingbudget sein?
Eine übliche Richtlinie besagt, dass B2B-Unternehmen in der Regel 2 bis 5 Prozent ihres Umsatzes für Marketing investieren sollten. Bei B2C-Unternehmen liegt der Anteil meist etwas höher bei 5 bis 10 Prozent. Dies liegt daran, dass B2C-Unternehmen üblicherweise mehr Geld in verschiedene Marketingkanäle investieren müssen, um unterschiedliche Kundensegmente zu erreichen.
Kosten steuerlich abschreiben
Werbe- und Marketingaufwendungen können grundsätzlich zur Gänze steuerlich geltend gemacht werden. Sie gelten als Ausgaben des Unternehmens und mindernd damit den entsprechenden Gewinn und somit auch die anfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Das betrifft nicht nur reine Werbebudgets, etwa für Schaltungen in sozialen Medien oder in TV und Radio, sondern auch Werbematerialien und sonstige anfallende Kosten für Marketingzwecke. Diese Materialien, wie etwa Rollup-Displays, Werbebanner, Flyer oder großflächige Plakate, können also in der Regel ebenfalls sofort abgeschrieben werden. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit.
Liegen die Kosten für Materialien über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter – also im Jahr 2024 bei 1.000 Euro – so müssen diese über die Abnutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet man die Wertminderung im Anlagevermögen. Fallen also Marketing- oder Werbematerialien unter diese Regelung, so müssen sie anhand der AfA-Tabelle über mehrere Jahre steuerlich abgesetzt werden.
In manchen Fällen - etwa bei Sponsoring oder Zuwendungen an Vereine oder andere Einrichtungen - kann es jedoch anders sein. Ein Beispiel: Ein Selbstständiger bezahlt ein Sponsoring eines Golfclubs und muss dafür als Gegenleistung keine Mitgliedschaft bezahlen, so könnten die Sponsoring-Kosten von der Finanz möglicherweise nicht als Werbungskosten akzeptiert werden. Bei einer GmbH ist ebenfalls darauf zu achten, dass derartige Sponsorings nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen deklariert werden.
Ein Sponsoring ist steuerlich anders zu bewerten als etwa eine Spende an einen gemeinnützigen Verein. Die Unterschiede zwischen einem Sponsoring und einer Spende werden hier auf der Website der WKO erklärt.
Wichtig ist, dass die Marketingkosten tatsächlich in direktem Zusammenhang zur Unternehmenstätigkeit stehen und für den Zweck der Erfolgs- oder Umsatzsteigerung ausgegeben wurden.
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