Spätestens am 28. Februar muss der Jahres Lohnzettel für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen an das Finanzamt übermittelt werden. Damit soll ab März der Lohnsteuerausgleich möglich sein und man sich seine zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen können. Für das Jahr 2022 soll die durchschnittliche Rückzahlung aufgrund erhöhter Beträge und neuer Steuerabsetzbeträge zudem deutlich ansteigen.
Doch das scheint in vielen Fällen noch nicht der Fall gewesen zu sein. Immer mehr Pensionistinnen und Pensionisten stellen etwa fest, dass ihr Jahreslohnzettel von der PVA zwar bereits an das Finanzamt zugestellt wurde, dieser aber noch nicht einsehbar und damit der Steuerausgleich nicht möglich sei.
Verzögerung in der Datenverarbeitung
Auch diverse Arbeitgeber, wie etwa die FH Kärnten, teilen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits mit, dass es "zu Problemen bei der Einspielung der Jahreslohnzettel" gekommen sein soll, wie die Kleine Zeitung berichtet. Somit dürfte auch eine Vielzahl von ArbeitnehmerInnen derzeit noch von fehlenden Jahreslohnzetteln betroffen sein. Die Arbeitnehmerveranlagung kann in diesen Fällen also noch nicht durchgeführt werden.
Ein Fehler bei der Verarbeitung der Daten soll laut Finanzamt jedoch nicht vorliegen. Aufgrund der großen Menge an Daten, die kurz vor Ende der Frist am 28. Februar eingelagen, kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Sofern Fehler im Jahreslohnzettel vorliegen, müsste das der jeweilige Arbeitgeber bzw. Übermittler der Daten selbst erkennen können, heißt es aus dem Finanzministerium. Es gilt in diesem Fällen also vorerst abzuwarten.
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Was kann man tun, wenn der Jahreslohnzettel fehlt?
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Kommt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bzw. der im Falle einer Insolvenz bestellte, zuständige Masseverwalter der Übermittlungspflicht nicht nach, sollten diese zunächst daran erinnert werden. Wird der Lohnzettel weiterhin nicht eingereicht, muss das Finanzamt darüber schriftlich informiert werden. Die Arbeiterkammer stellt in diesem Fall einen Musterbrief zur Verfügung.
Alle Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich
Für die Veranlagung des Jahres 2022 gibt es diverse Neuerungen und höhere Absetzbeträge, die ArbeitnehmerInnen finanziell entlasten sollen:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
- Teuerungsabsetzbetrag : Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich