Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Seit Jahresbeginn können ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen in Österreich ihren Steuerausgleich für das Jahr 2024 durchführen und sich ihre Steuergutschrift auszahlen lassen. Wer heuer wie stark profitiert, welche Änderungen es gibt und wie lange man darauf warten muss, erfährt man hier auf Finanz.at. Spätestens seit März 2025 ist er auch für alle SteuerzahlerInnen möglich, da die Jahreslohnzettel an das Finanzamt übermittelt wurden.
Wie berichtet, ist die Nachfrage in diesem Jahr besonders hoch. Das liegt einerseits an der wieder steigenden Teuerung und andererseits auch an den steigenden Absetzbeträgen, die die Steuergutschrift für das Veranlagungsjahr 2024 nochmals erhöhen.
Familien und Wenigverdiener profitieren besonders stark
Insgesamt profitieren, wie auch schon in den Jahren zuvor, vor allem Familien durch den höheren Familienbonus besonders stark vom Steuerausgleich. Sie erhalten pro Kind erneut hohe Gutschriften vom Finanzamt zurück. Die Valorisierung der Absetzbeträge bringt zudem auch Alleinerziehenden und AlleinverdienerInnen mehr Steuerrückerstattung.
Auch Menschen mit geringem Einkommen können von der Arbeitnehmerveranlagung überproportional stark profitieren. Wer zu wenig Lohnsteuer bezahlt hat, um von Familienbonus und Co. zu beanspruchen, kann mit höherer Negativsteuer - also der SV-Rückerstattung - rechnen. Bis zu 1.331 Euro sind als SV-Bonus heuer möglich. Der Mehrkindzuschlag (23,30 Euro monatlich) wird für das Steuerjahr 2024 ebenso angehoben, wie auch der Kindermehrbetrag (700 Euro).
Pendlerinnen und Pendler erhalten heuer wieder die Pendlerpauschale in ursprünglicher Höhe vor der Teuerungskrise. Im Zuge der Teuerung wurden die Beträge von Mai 2022 bis Juni 2023 als Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht, der Pendlereuro sogar verdoppelt. Für das Steuerjahr 2024 gilt diese Erhöhung nicht mehr.
Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.
Diese Änderungen gelten beim Steuerausgleich
Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr gibt es heuer wieder diverse Änderungen. Das führt dazu, dass man durchschnittlich wohl mit noch höheren Gutschriften als in den letzten Jahren rechnen kann. Durchschnittlich sollen bis zu 1.000 Euro möglich sein.
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700 Euro jährlich.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 700 Euro erhöht.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23,30 Euro pro Kind.
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572 Euro.
- Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2024 und kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
Eine konkrete Anleitung und viele weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Die Veranlagung des Jahres 2024 ist spätestens ab März 2025 möglich. Ab diese Zeitpunkt muss der Jahreslohnzettel beim Finanzamt aufliegen. Der Lohnsteuerausgleich kann jedoch bereits jetzt erstellt werden, wird jedoch erst nach Einlangen des Jahreslohnzettels vom Finanzamt bearbeitet werden. Das Formular kann über die Steuer-App, FinanzOnline oder direkt beim Finanzamt eingereicht werden.
Um die maximale Rückerstattung zu bekommen, sollte man unbedingt einen Steuerausgleich selbst durchführen. Wer im zweiten Halbjahr eine antragslose Veranlagung ausbezahlt bekommt, schenkt dem Staat möglicherweise viel Geld. Bei selbst erstellten Veranlagungen erhält man durchschnittlich um fast 500 Euro mehr Geld zurück, wie Finanz.at bereits exklusiv zuerst berichtet hat.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich
