Seit Jahresbeginn können ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen in Österreich ihren Steuerausgleich für das Jahr 2023 durchführen und sich ihre Steuergutschrift auszahlen lassen. Wer heuer wie stark profitiert, welche Änderungen es gibt und wie lange man darauf warten muss, erfährt man hier auf Finanz.at.
Diese Änderungen gelten beim Steuerausgleich
Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr gibt es heuer diverse Änderungen. Das führt dazu, dass man durchschnittlich wohl von noch höheren Gutschriften als in den letzten Jahren rechnen kann.
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
- Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
Einzig der Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro kann für das Jahr 2023 nicht mehr beantragt werden. Er galt einmalig für die Veranlagung 2022.
Eine konkrete Anleitung und viele weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Familien und Pendler profitieren besonders stark
Insgesamt profitieren vor allem Familien besonders stark vom Steuerausgleich. Sie erhalten durch die erhöhten Beträge erneut hohe Gutschriften vom Finanzamt zurück. Die Valorisierung der Absetzbeträge bringt zudem auch Alleinerziehenden und AlleinverdienerInnen eine erhöhte Steuerrückerstattung.
Wer zu wenig Lohnsteuer bezahlt hat, um von Familienbonus und Co. zu profitieren, kann mit höherer Negativsteuer - also der SV-Rückerstattung - rechnen. Der Mehrkindzuschlag wird für 2023 ebenso angehoben, wie auch weiterhin der Kindermehrbetrag (550 Euro). Letzterer wird für die Veranlagung 2024 sogar auf 700 Euro ansteigen.
PendlerInnen erhalten - sofern sie die Pauschale noch nicht bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt haben - für ein halbes Jahr eine erhöhte Pendlerpauschale und einen höheren Pendlereuro. Diese Entlastung von Januar bis inklusive Juni des Vorjahres und kann beim Steuerausgleich beansprucht werden.
Die Veranlagung des Jahres 2023 ist spätestens ab Ende Februar 2024 möglich. Ab diese Zeitpunkt muss der Jahreslohnzettel beim Finanzamt aufliegen. Der Lohnsteuerausgleich kann jedoch bereits jetzt erstellt werden, wird jedoch erst nach Einlangen des Jahreslohnzettels vom Finanzamt bearbeitet werden. Das Formular kann über die Steuer-App Taxefy, FinanzOnline oder direkt beim Finanzamt eingereicht werden.
Um die maximale Rückerstattung zu bekommen, sollte man unbedingt einen Steuerausgleich selbst durchführen. Wer im zweiten Halbjahr eine antragslose Veranlagung ausbezahlt bekommt, schenkt dem Staat möglicherweise viel Geld. Bei selbst erstellten Veranlagungen erhält man durchschnittlich um fast 500 Euro mehr Geld zurück, wie Finanz.at bereits exklusiv berichtet hat.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich