Nur noch bis 31. Dezember 2022 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Steuerausgleich für das Jahr 2017 durchführen. Der Grund dafür ist, dass die Arbeitnehmerveranlagung nur fünf Jahre rückwirkend möglich ist. Seit 2017 wird der Lohnsteuerausgleich auch automatisch und antragslos vom Finanzamt durchgeführt, sofern bis Juli 2018 kein selbst eingebrachter Antrag gestellt wurde.
Diese antragslose Veranlagung für 2017 kann jedoch bis Jahresende 2022 aufgehoben werden, um etwaige Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben zusätzlich von der Steuer abzusetzen. Das erhöht den rückzahlbaren Betrag durch das Finanzamt pro ArbeitnehmerIn. Wer jedoch unter die Pflichtveranlagung fällt, muss in jedem Fall seinen Antrag manuell selbst einbringen.
>> Alle Informationen zum Ablauf des Lohnsteuerausgleichs, der Abschreibungen und Rückzahlung findet man hier auf Finanz.at.
Steuerausgleich für 2017 nur noch bis Jahresende möglich
Die Arbeitnehmerveranlagung wird mittels Formular L1 und etwaigen Beilagen durchgeführt. Diese Formulare können persönlich beim Finanzamt abgegeben oder via FinanzOnline elektronisch übermittelt werden. Im Jahr 2022 kann zusätzlich auch der Steuerausgleich für 2018, 2019, 2020 und 2021 eingebracht werden, sofern das nicht bereits in den Jahren zuvor geschehen ist.
Wer auf seinen Lohnsteuerausgleich verzichtet, lässt sich häufig hunderte Euro pro Jahr an Rückzahlungen entgehen. Ob es zu einer Steuerrückzahlung kommt, kann in FinanzOnline nach Eingabe der Daten vor Einreichung unverbindlich berechnet werden.
Neue Smartphone-App vereinfacht Steuerausgleich
Jedes Jahr bleiben viele Millionen Euro an zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt liegen, da viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihren Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) einfach verzichten. Einer der häufigsten Gründe ist das vermeintlich komplexe Antragsverfahren.
Das Online-Girokonto der Erste Bank und Sparkassen bietet einen schnellen und bequemen Zugriff auf deine Finanzen. Nur 3,39 Euro im Monat – jetzt in ganz Österreich online abschließbar. Inklusive kostenloser Kreditkarte im 1. Jahr.
Ab Januar 2023 kann auch der Lohnsteuerausgleich für das Kalenderjahr 2022 erstellt und eingebracht werden. Aufgrund diverser Änderungen und Erhöhungen wird der rückzahlbare Betrag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei deutlich ansteigen. Im Zuge des Entlastungspakets gegen die Teuerung wurden etwa der Familienbonus auf bis zu 2.000 Euro pro Kind (statt 1.500 Euro) erhöht, die Pendlerpauschale ab Mai verdoppelt und ein neuer Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro eingeführt. Diese Beträge können erstmals ab 2023 für das heurige Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Mit der neuen Steuerausgleichs-App taxefy wird die Arbeitnehmerveranlagung deutlich vereinfacht und kann via Smartphone in wenigen Minuten auch unterwegs durchgeführt werden. Mit der App holen sich Nutzer im Durchschnitt bis zu 748 Euro an zu viel bezahlter Lohnsteuer jährlich vom Finanzamt zurück.
Der Steuerausgleich kann mit dieser App bereits am 01. Januar für das Jahr 2022 eingereicht werden. Sobald der Jahreslohnzettel beim Finanzamt aufliegt, wird der Antrag automatisch eingereicht und das Geld zurückbezahlt.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich