Ab 01. Januar 2023 gelten in Österreich neue Steuertarife für die Lohn- und Einkommensteuer. Das bedeutet, dass jeder Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler netto mehr Geld übrig bleiben wird. Die niedrigsten Steuerstufen werden dabei stärker gesenkt als höhere. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent bleibt aufrecht.
Durch die Abschaffung der kalten Progression und die Senkung der Lohnsteuer im Rahmen der Steuerreform sinken nicht nur die erhobenen Steuersätze, sondern es verschieben sich auch Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuer. Diese werden ab sofort jährlich an die Inflation angepasst und bringen damit mehr Netto vom Brutto für alle.
Steuertabelle für 2023
So sieht die neue Lohnsteuertabelle ab 2023 aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Entlastung berechnen
Einen Brutto-Netto-Entlastungsrechner zur Abschaffung der kalten Progression ab 2023 findet man hier auf Finanz.at.
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Zur Anpassung der Steuergrenzwerte wird die Vorjahresinflation herangezogen. Im Jahr 2023 ist das der Zeitraum von Juli 2021 bis Juni 2022. Die Höhe beläuft sich dabei auf 5,24 Prozent. Die zwei untersten Stufen werden um je 6,3 Prozent erhöht, die weiteren Grenzwerte um je 3,47 Prozent.
Für die neue Effektivtabelle inkl. Absetzbeträgen ergeben sich daraus folgende Werte:
Effektiv-Tabelle mit Abzügen und AVAB / AEAB 2024
Monatslohn bis * | Steuersatz | allg. Abzug | Verkehrsabsetzbetrag | 1. Kind | 2. Kinder | 3 Kinder ** | Familienbonus bis 18 *** | Familienbonus 18+ *** |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
€ 1.079,00 | 0 % | € 0 | € 0 | € 0 | € 0 | € 0 | ||
€ 1.745,83 | 20 % | € 215,80 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 2.887,08 | 30 % | € 390,38 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 5.562,00 | 40 % | € 679,09 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 8.283,17 | 48 % | € 1.124,05 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
€ 83.344,33 | 50 % | € 1.289,72 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
mehr | 55 % | € 5.456,93 | € 38,58 | € 47,67 | € 64,50 | € 85,75 | € 166,68 | € 58,34 |
* Gehalt pro Monat abzgl. SV-Beitrag und Freibeträge
allg. Abzug ohne AVAB / AEAB
** Für jedes weitere Kind erhöht sich der AVAB bzw. AEAB um 21,25 Euro.
*** Die Beträge gelten bei Anspruch auf Familienbonus zur Gänze pro Kind.
Die Absetzbeträge des Familienbonus Plus liegen pro Kind bis 18 Jahren bei 166,68 Euro (halb 83,34 Euro) und pro Kind über 18 Jahren bei 58,34 Euro (halb 29,17 Euro).
Wer also 2.200 Euro brutto pro Monat verdient, kann sich über ein Plus von fast 44 Euro netto freuen. Bei 3.200 Euro brutto monatlich sind es bereits fast 51 Euro netto mehr.
Für viele Berufsgruppen steigen zusätzlich die Brutto-Gehälter und -Löhne deutlich an. Das ist das Ergebnis einer Vielzahl an KV-Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und ArbeitgebervertreterInnen. Eine Übersicht der Gehaltserhöhungen finden Sie hier auf Finanz.at.
Die Anpassung an die Inflationshöhe erfolgt nun jährlich automatisch. Auch die Sozialleistungen werden in diesem Zuge valorisiert und damit ebenfalls an die volle Höhe der Inflation angeglichen.
Steuerreform senkt Lohnsteuer weiter
Zusätzlich tritt ab Juli 2023 die finale Phase der Senkung der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer in Kraft. Dabei wird der Steuersatz für Einkommen zwischen bisher 31.000 und 60.000 Euro von 42 auf 41 Prozent abgesenkt. Aufgrund der unterjährigen Änderung wird daher für das Kalenderjahr 2023 mit einem Mischwert von 41 Prozent gerechnet.
Ab 2024 werden die Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuer ebenso an die Inflation des Jahres 2023 angepasst. Das bedeutet, dass am Monatsende erneut mehr Netto- Gehalt für alle übrig bleiben wird. Die Abschaffung der kalten Progression gilt nach Beschluss erstmals ab 01. Januar 2023 und wird fortan jährlich durchgeführt.
Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle