Letzte Chance: Bis zu 300 Euro einmalig aufs Konto

Nur noch jetzt kann man in vielen Bundesländern Zuschüsse von 150 bis 200 Euro beantragen. Für SchülerInnen und StudentInnen gibt es sogar 300 Euro. Die Frist endet am 31. März 2024. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

31.03.2024, 07:15 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Euro
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Nur noch bis einschließlich 31. März 2024 können in vielen Bundesländern Boni und Zuschüsse einmalig beantragt werden. Wie berichtet, sind dabei 150 bis 300 Euro möglich.

Eine Übersicht dieser Zuschüsse - darunter etwa ein Heizkostenzuschuss oder ein Schüler- und Studentenbonus -, findet man hier auf Finanz.at.

Private Haushalte in Niederösterreich können nur noch jetzt den Heizkostenzuschuss von 150 Euro beantragen. Eine Sonderförderung von 75 Euro pro Haushalt extra gibt es für EmpfängerInnen von Sozialhilfe. Sie müssen keinen Antrag dafür stellen. Der Antrag auf den NÖ Heizkostenzuschuss wird auf der Webseite des Landes Niederösterreich gestellt.

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In Oberösterreich kann man noch einmalig 200 Euro aufs Konto ausgezahlt bekommen. Als Voraussetzung gilt, dass man seinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich gemeldet hat und die Einkommensgrenzen einhält. Diese betragen 17.700 Euro für Alleinstehende bzw. 25.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte. Sie werden auf Grundlage des Jahresbruttoeinkommens von 2022 berechnet. Ein Antrag wird auf der Webseite des Landes Oberösterreich eingereicht.

In anderen Bundesländern - etwa in Salzburg oder Tirol - gibt es ebenfalls noch einen Wohn- und Heizkostenzuschuss zu beantragen. Die Fristen dafür laufen jedoch noch etwas länger. Eine Übersicht zu den Zuschüssen findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.

In der Steiermark gibt es nur noch bis 31. März 2024 einen Bonus von 300 Euro für SchülerInnen und StudentInnen der Arbeiterkammer. Alle Mitglieder der Arbeiterkammer Steiermark und ihre Kinder können während des Bezugs der Schülerbeihilfe je nach Schulstufe diese Einmalzahlung beantragen. Ab der 10. Schulstufe muss zuerst ein Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe eingebracht werden. Wer aktiv Studienbeihilfe bezieht, kann den Bonus auch als Studienzuschuss erhalten.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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