Alle Ergebnisse der KV-Verhandlungen 2024 in einer Übersicht:

Handel

Die Gehälter der rund 430.000 Angestellten des Handels werden ab 2024 um 8,30 bis 9,20 Prozent erhöht. Die durchschnittliche Gehaltserhöhung liegt bei 8,43 Prozent. Der Mindestlohn wird für Einsteiger von derzeit 2.000 Euro auf 2.124 Euro brutto pro Monat angehoben.

Lehrlinge im ersten Lehrjahr erhalten ab kommendem Jahr 880 Euro, im zweiten Lehrjahr 1.130 Euro und im dritten Lehrjahr 1.430 Euro pro Monat. Das entspricht einer Gehaltserhöhung von 10 Prozent.

Eisenbahn

Die Löhne und Gehälter bei der Eisenbahn steigen bereits ab Dezember um 8,3 Prozent bzw. um mindestens 190 Euro brutto pro Monat. Für die untersten Einkommensklassen bedeutet das eine Erhöhung von 9,7 Prozent. Auch die IST-Löhne werden um mindestens 8,3 Prozent ansteigen.

Gemeinnütziger, karitativer Bereich (Caritas)

Die Gehälter im gemeinnützigen, karitativen Bereich werden für die rund 17.700 Beschäftigten ab 2024 um 9,2 Prozent erhöht. Das Gehalt steigt ab 2024 um 7,7 Prozent sowie um eine unbefristete monatliche Zulage in Höhe von 1,5 Prozent. In Summe also 9,2 Prozent mehr. Neben den Löhnen und Gehältern steigen auch die kollektivvertraglichen Zuschläge und Zulagen um 9,2 Prozent.

Teilzeitbeschäftigte erhalten ab kommendem Jahr ebenfalls Mehrstundenzuschläge ausbezahlt. Für Nachtdienste mit Schlafberechtigung werden Einsatzzeiten während eines schlafenden Nachtdienstes zukünftig ab der 31. Minute zusätzlich entlohnt.

Buslenker, Mietwagen- und Taxifahrer

Ab 2024 gibt es für die rund 15.000 Beschäftigten in den privaten Busbetrieben sowie für die 22.000 Beschäftigten im Taxi- und Mietwagen Gewerbe ein deutliches Lohnplus von 8,7 bzw. 10,3 Prozent.

Der neue KV-Mindestlohn für Buslenker beträgt somit 2.773 Euro brutto im Monat. In der Taxi- und Mietwagenbranche steigt der Mindestlohn auf 1.880 Euro brutto im Monat. Auch für das übernächste Jahr 2025 wurde bereits eine Einigung getroffen. Hier soll der Mindestlohn auf 2.000 Euro pro Monat steigen.

Kindergartenpädagoginnen und -Assistentinnen

Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter konnten sich für Kindergartenpädagoginnen und -Assistentinnen in privaten Einrichtungen auf eine Lohnerhöhung von 9,7 Prozent einigen. Der neue Mindestlohn beträgt 2.049 Euro ab 2024.

Metallgewerbe: Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik

Die Gewerkschaft PRO-GE konnte eine Einigung über den neuen Kollektivvertrag im Metallgewerbe mit den ArbeitgebervertreterInnen erzielen. Der neue Mindestlohn beträgt damit 2.424,45 Euro (plus 8,5 Prozent) ab 2024. Die Ist-Löhne werden um 8,2 Prozent angehoben. Zudem werden höhere Überstundenzuschläge und Aufwandsentschädigungen ebenfalls um 8,5 Prozent erhöht.

Davon profitieren insgesamt rund 110.000 ArbeiterInnen und 18.000 Lehrlinge in Österreich. Betroffen sind die Branchen Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik. Lehrlinge profitieren von einer Erhöhung um bis zu 16,5 Prozent und einem kostenlosen Klimaticket.

Die Einigung wurde bereits für zwei Jahre getroffen. Ab 2025 steigt der Mindestlohn automatisch um die rollierende Inflationsrate von Oktober 2023 bis September 2024. Die Ist-Löhne werden um diese Inflationsrate plus 0,5 Prozent erhöht werden.

Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung

Die Einigung bei den Kollektivvertragsverhandlungen für Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung bringt eine Erhöhung der KV-Gehälter der Verwendungsgruppe I und II um 9,0 Prozent. Die Verwendungsgruppe III erhält 8,9 Prozent mehr Gehalt, Gruppe IV 8,8 Prozent und die Verwendungsgruppen V und VI jeweils 8,7 Prozent.

Die Gehälter der Meistergruppe I werden um 8,9 Prozent, der Meistergruppen II um 8,8 Prozent und der Meistergruppe III um 8,7 Prozent erhöht. Die Lehrlingseinkommen steigen um 14 Prozent auf 800 Euro im ersten und um jeweils ca. 9 Prozent auf 1.010 Euro im zweiten Lehrjahr. Im dritten Lehrjahr gibt es 1.190 Euro und im vierten Lehrjahr 1.580 Euro pro Monat.

Eine Einigung wurde hier ebenfalls bereits für zwei Jahre getroffen. So sollen ab 2025 die Löhne automatisch um die Inflationsrate von November 2023 bis Oktober 2024 plus 0,4 Prozent steigen. Darin sind auch Lehrlingseinkommen, Zulagen und die Reiseaufwandsentschädigung umfasst.

Nahrungs- und Genussmittelindustrie

Die Beschäftigten der Nahrungs- und Genussmittelindustrie erhalten eine Lohnerhöhung von mindestens 8,7 Prozent, die Ist-Gehälter steigen jedoch um maximal 500 Euro. Die Lehrlingsgehälter werden um 8,8 Prozent angehoben. Aufwandsentschädigungen und Zulagen steigen um 8,0 Prozent an. Die Erhöhung gilt rückwirkend seit 01. November 2023.

Güterbeförderungsbranche

Die Löhne und Zulagen der Beschäftigten in der Güterbeförderungsbranche steigen ab 2024 um 9,6 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt somit ab kommendem Jahr monatlich 2.043 Euro brutto.

Zivildienst und Präsenzdienst

Die Bezüge für den Zivil- und Präsenzdienst steigen ab 01. Januar 2024 ebenfalls an. Die Erhöhung liegt bei 9,14 Prozent bzw. 49 Euro. Das Grundentgelt steigt also von bisher 536,10 auf 585,10 Euro ab 2024. Zusätzlich erhalten sie für die Dauer des Dienstes das Klimaticket kostenlos.

Metallverarbeitende Industrie

Die Ist-Löhne und -Gehälter werden um 10 Prozent, maximal jedoch um 400 Euro pro monatlich erhöht. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -Grundgehälter steigen um 8,5 Prozent an. Damit liegt der neue Mindestlohn bzw. das -Grundgehalt bei 2.426,23 Euro brutto monatlich. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab 01. November 2023.

Alle Aufwandsentschädigungen und Zulagen werden ebenfalls um 8,5 Prozent angehoben. Auch für Lehrlinge, für die bereits 2022 eine etappenweise Erhöhung bis 2024 beschlossen wurde, werden aufgrund der Inflation die geplanten Prozenterhöhungen für das 2., 3. und 4. Lehrjahr auf 8,5 Prozent angehoben. Im ersten Lehrjahr steigt das Monatsbrutto wie geplant von 900 Euro auf 1.000 Euro.

Ab 01. November 2024 sollen alle Löhne und Gehälter automatisch um 1 Prozent über der rollierenden Inflation erhöht werden. Das wurde ebenfalls bereits heuer vereinbart.

Sozialwirtschaft

Die Gehälter in der Sozialwirtschaft werden um 9,2 Prozent ab 01. Januar 2024 erhöht. Diese Erhöhung gilt für IST-Einkommen und den kollektivvertraglichen Mindestlohn. Der Mindestlohn im privaten Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich liegt nun bei 2.067,40 Euro.

Gleichzeitig wird auch die Bezahlung während der Nachtbereitschaft angehoben, sowie der Zuschlag für das Einspringen um 15 Prozent erhöht. Teilzeitbeschäftigte erhalten nun auch früher einen Zuschlag für Mehrarbeit. Auch die Anerkennung von Vordienstzeiten und ausländischen Ausbildungen soll verbessert werden.

Information
Mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2024 kann man die Höhe des Netto-Einkommens inklusive aller Steuersenkungen bereits vorab berechnen.

Öffentlicher Dienst bzw. Beamte

Die Gehälter für Beamtinnen und Beamte bzw. MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst steigen ab 01. Januar 2024 um 9,15 Prozent und mindestens 192 Euro pro Monat. Das bedeutet für jene Beamtinnen und Beamte mit geringsten Brutto-Gehältern ein Plus von 9,71 Prozent. Zulagen steigen ebenfalls um 9,15 Prozent.

In Österreich werden davon insgesamt rund 228.000 Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen, sowie 317.000 Bediensteten der Länder und Gemeinden profitieren.

Privatforste

Die Beschäftigten der Privatforste erhalten ab 01. Januar 2024 eine Lohnerhöhung von 8,8 Prozent. Das betrifft die Löhne und das Lehrlingseinkommen der Anlage 1 und 2, sowie der motormanuellen Schlägerung. Die Motorsägenanschaffungspauschale wird um 8,7 Prozent angehoben. Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn liegt damit ab 2024 bei 2.106,11 Euro, das Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr bei 1.415,04 Euro.

Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Die Löhne in der Reiniungsbranche steigen ab 01. Januar 2024 um 9,2 Prozent. Davon profitieren 54.000 Beschäftigten in der Reiniung in Österreich. Der neue Bruttomindestlohn liegt bei 2.000 Euro monatlich.

Diakonie Österreich

Die rund 10.000 Beschäftigten der Diakonie Österreich erhalten ab 2024 eine Gehaltserhöhung von 9,2 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 2.000 Euro pro Monat brutto.

Kleintransportgewerbe

Ab Januar 2024 erhalten MitarbeiterInnen im Kleintransportgewerbe ein Gehaltsplus von durchschnittlich 16 Prozent. Je nach Lohnstufe steigen die Gehälter um 160 bis 400 Euro brutto pro Monat an.

Bäckergewerbe

Für Beschäftigte in Bäckereien konnte man sich auf eine Lohnerhöhung im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen von 9,71 Prozent einigen. Damit steigt der neue Mindestlohn auf 1.818,52 Euro pro Monat. Das betrifft alle ArbeiterInnen nach Beendigung der Lehrzeit während der Dauer der gesetzlichen Behaltepflicht. Die Erhöhung gilt ab 01. Oktober 2023.

Fleischergewerbe und Fleischwarenindustrie

Die Löhne und Gehälter in der Fleischer-Industrie steigen um 9,92 Prozent an. Diese Erhöhung gilt ab 01. Juli 2023. Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt in der Fleischwarenindustrie somit 1.881,83 Euro und im Fleischergewerbe Wien 1.868,64 Euro.

Auch die Lehrlingseinkommen, Dienstalterszulagen und Zehrgelder steigen um 9,92 Prozent an.

Brauindustrie

Die Lohnrunde für die Brauindustrie wurde mit einem Gehaltsplus ab Oktober von 8,1 Prozent plus 36 Euro erfolgreich abgeschlossen. Die Erhöhung gilt bereits rückwirkend mit 01. Oktober 2023.

Güterbeförderungsgewerbe

Die Gehälter steigen um durchschnittlich 9,17 Prozent, mindestens jedoch um 165 Euro. Dadurch steigen die Mindestgehälter sogar um 9,38 Prozent ab 2024.

Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe

Die Gehälter steigen ab kommendem Jahr um 9,0 Prozent. Die Lehrlingseinkommen werden um 9,7 Prozent erhöht. Damit steigt der neue Mindestlohn auf 1.884,10 Euro monatlich.

Straßengesellschaften

Die KV-, IST- und Lehrlingsgehälter steigen um 9,3 Prozent ab Januar 2024. Auch die Kinderzulage und die Haushaltszulage werden erhöht - und zwar um 30 Prozent (12 Euro).

Bewachungsgewerbe

Im Bewachungsgewerbe steigen die Löhne für die rund 15.000 MitarbeiterInnen um 9,2 Prozent ab 2024 an. Die Nachtzulage wird sogar um 37 Prozent erhöht.

Pensionen

Auch die Pensionen werden ab 2024 um 9,7 Prozent erhöht. Für Pensionen über 5.850 Euro pro Monat gilt eine pauschale Erhöhung von 567,45 Euro.

Die Ausgleichszulage steigt ab 2024 ebenfalls an. Damit erhöht sich der Bezug für MindestpensionistInnen auf 1.217,96 Euro bzw. 1.921,46 Euro in Österreich.

Die Höhe der Pension ab 2024 kann mit dem Online-Pensionsrechner auf Finanz.at berechnet werden.

Diese Liste der Lohnerhöhungen und KV-Verhandlungen in Österreich wird laufend ergänzt.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 27.12.2023, 22:46 Uhr