Viele Menschen in Österreich könnten sich bald über tausende Euro in Form von Rückerstattungen freuen. Konkret handelt es sich dabei um KreditnehmerInnen, denen unzulässige Gebühren seitens der Banken oder Kreditgeber verrechnet wurden. Finanz.at hat berichtet.
Der Europäischen Konsumentenschutzverein, gegründet vom Grazer Rechtsanwalt Andreas Kaufmann, holt auf Grundlage eines kürzlichen OGH-Urteils diese "unrechtmäßig" eingehobenen Kreditgebühren zurück. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Tausende Euro als Gebührenrückzahlung
Die OGH-Entscheidung Anfang des Jahres veranlasst den Europäischen Konsumentenschutzverein (EKV) nun Rückerstattungsansprüche einzuklagen. Damit sollen die Kreditgebühren von KundInnen zurückgefordert werden.
Laut Konsumentenschutzgesetz sei man auch bei Kreditgebühren zu Transparenz verpflichtet, wie Kaufmann erklärt. Diese sei hier nicht gegeben. Die Kreditbearbeitungsgebühr würde vielfach bis zu vier Prozent der Kreditsumme betragen, sollten jedoch nicht extra verrechner, sondern bereits mit dem Kreditzins abgedeckt sein, so der EKV.
In einem Anlassfall sollen folgende Klauseln als unzulässig bewertet worden sein:
- Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,0% des Kreditbetrages
- Erhebungsspesen iHv EUR 75,00
- Überweisungsspesen iHv EUR 15,00
- Kosten für Porto und Drucksorten iHv EUR 25,00
- Kontoführungsgebühr: EUR 7,00 pro Quartal
Ein Anspruch auf die Rückzahlung dieser Gebühren soll sogar bis 30 Jahre rückwirkend möglich sein. Laut Webseite des EKV unter ekv-europa.com sei dieser Betrag auch mit 4,0 Prozent zu verzinsen. Auch für bereits getilgte Kredite könne man noch Anspruch anmelden.
Wurden im Kreditvertrag unter anderem "Kreditbearbeitungsgebühren", "Überweisungsspesen", "Erhebungsspesen" oder "Kontoführungsgebühr" angeführt und berechnet, soll laut Kaufmann und EKV ein Anspruch auf Rückerstattung bestehen. Man bietet mit dem Verein eine unverbindliche Prüfung der Verträge an.
Aufgrund der Höhe der Kreditgebühren könne man von mehreren Tausend Euro profitieren. Banken würden nach Aussage des EKV nach einer Klage nicht mit einer Aufkündigung des Vertrages reagieren dürfen.
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