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Seit Oktober 2022 gilt in Österreich die CO2-Bepreisung, die im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform umgesetzt wurde. Damit erhält CO2 einen Preis: Konkret sind das 30 Euro pro Tonne CO2. Der Klimabonus wird als Ausgleich für den Anstieg der Energiekosten und Spritpreise ausgezahlt und beträgt maximal 290 Euro und mindestens 145 Euro pro Jahr (2024).
Im Jahr 2024 wird der Klimabonus gegenüber dem Vorjahr um über 30 Prozent erhöht. Der Sockelbetrag liegt bei 145 Euro. Das bringt einen Maximalbetrag von bis zu 290 Euro. Die Staffelung je Wohnort sieht somit einen Bonus von 145, 195, 245 oder 290 Euro vor. Ab einem Jahreseinkommen von 66.612 Euro netto (4.750 Euro netto pro Monat) muss der Betrag jedoch versteuert werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Die Auszahlung per Banküberweisung startet am 02. September 2024 und soll innerhalb der ersten Woche abgeschlossen sein. Das Versenden der Gutscheine per Post kann einige Tage mehr in Anspruch nehmen.
Die zweite Auszahlungswelle wird im Frühjahr - voraussichtlich ab Februar 2025 - starten.
Aufgrund des hohen Budgetdefizits ist derzeit noch unklar, ob und wie es mit dem Klimabonus 2025 weitergehen wird. Eine Abschaffung wird vielfach gefordert. Sie könnte rund 2 Mrd. Euro einsparen. Auch eine mögliche Höhe für 2025 ist noch unbekannt - aufgrund der erneut gestiegenen CO2-Steuer könnte sie bei einer Fortführung jedoch erneut ansteigen.
Die Auszahlung des Klimabonus erfolgte erstmals im September 2022 und gilt rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. Das Gesetz tritt mit 01. März 2022 in Kraft. Laut Experten sollen sich die Einnahmen aus dieser neuen CO2-Steuer auf bis zu fünf Milliarden Euro bis 2025 belaufen.
Für das Jahr 2022 wurde einmalig eine Erhöhung des Klimabonus für alle anspruchsberechtigten Personen auf 500 Euro beschlossen. Grund dafür ist die hohe Inflation in Österreich, die auch die Energie- und Spritpreise verteuert. Diese Erhöhung setzt sich aus dem angehobenen Klimabonus von 250 Euro und einem weiteren Bonus von 250 Euro gegen die Teuerung zusammen.
Im Jahr 2023 wurden die ursprünglichen Regelungen umgesetzt und je Wohnort 110 bis 220 Euro ausgezahlt.
Hier findest du ein Video mit allen Infos und News zum Klimabonus und dem CO2-Preis in Österreich.
Anspruch auf den Klimabonus
Anspruch auf den Bonus haben alle natürlichen Personen, die im Kalenderjahr der Auszahlung mindestens 183 Tage in Österreich mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Wird der Wohnsitz innerhalb des Kalenderjahres gewechselt, so gilt der jener, an dem die Person die überwiegende Anzahl der Kalendertage gemeldet war.
Anspruch für Kinder
Für Kinder gilt ein Anspruch, wenn für sie mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde. Kinder bis 18 Jahre erhalten 50 Prozent der jeweiligen Höhe des Klimabonus ausgezahlt.
Höhe des Klimabonus
Der Hauptwohnsitz ist entscheidend für die Höhe des Klimabonus. Hierfür gelten vier Stufen: In Wien erhält man pro Jahr 145 Euro. In allen übrigen Gemeinden Österreichs erhält man als Bonus 195 Euro, 245 Euro oder 290 Euro pro Jahr und Person (Stand 2024). Für Kinder gibt es jeweils Hälfte des Betrags. Der regionale Klimabonus dient zur Abfederung der CO2-Bepreisung.
Menschen mit Behinderung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, erhalten unabhängig ihres Wohn- bzw. Meldeortes den Klimabonus in voller Höhe (290 Euro).
Der regionale Klimabonus gilt nicht als Einkommen und auch nicht als anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.
Kategoriesierung nach Wohnsitz
Grund für die Kategorisierung nach Wohnsitz ist, dass man in ländlichen Gemeinden deutlich stärker auf ein KFZ angewiesen ist als in urbanen Gemeinden mit einem dichten Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie | Definition | Höhe 2024 |
---|---|---|
Kategorie 1 | Urbane Zentren (höchstranginge Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel) | 145 Euro |
Kategorie 2 | Urbane Zentren (gute Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel) | 195 Euro |
Kategorie 3 | Zentren und Umland (gute Basiserschließung) | 245 Euro |
Kategorie 4 | Ländliche Gemeinden (Basiserschließung) | 290 Euro |
Die Zuweisung in die jeweiligen Kategorien erfolgt auf Basis der Daten der Statistik Austria.
Klimabonus-Karte
Die Klimabonus-Karte zeigt die vier Kategorien der Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich laut Statistik Austria. Die Regionen werden dabei nach vier Farben (rot, orange, hellgrün, grün) gegliedert.
Eine Karte findet man online auf klimabonus.gv.at.
Auszahlung
Die Auszahlung des Klimabonus erfolgt durch das Klimaministerium, dem alle notwendigen Daten vom Finanzministerium bzw. der Pensionsversicherung oder notwendiger anderer Stellen geliefert werden. Die Auszahlung wird daher automatisch und ohne Antrag erfolgen.
Auszahlung im Frühjahr
Wer bis zum Stichtag am 02. Juli - also dem 183. Tag im Kalenderjahr - die Voraussetzung der Hauptwohnsitzmeldung (183 Tage pro Jahr) noch nicht erfüllt hat, wird den Betrag erst in einer zweiten Auszahlungswelle im Frühjahr des Folgejahres erhalten.
Das trifft etwa auf Personen zu, die unterjährig nach Österreich umgezogen oder hierzulande eingewandert sind. Zudem betrifft diese Regelung auch Neugeborene, die später im betreffenden Jahr geboren wurden.
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