Die Inflation klettert in Österreich laut Schnellschätzung im Oktober auf 11 Prozent. Das liegt vor allem an den weiterhin stark steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen. Viele Menschen können sich das tägliche Leben nur noch schwer leisten. Noch immer haben viele ÖsterreichInnen jedoch keinen Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus erhalten. Eine erneute Auszahlung soll daher im Februar 2023 erfolgen.
Auszahlung von 500 Euro ab Februar
Personen, die zwar eine Meldebestätigung, nicht aber eine Hauptwohnsitzmeldung in Österreich vorweisen können, haben bislang keine Auszahlung des Klimabonus und Teuerungsbonus erhalten. Ihnen wurde weder ein Gutschein über 500 Euro noch eine entsprechende Überweisung zugestellt. Das Klimaministerium spricht dabei von technischen Schwierigkeiten in der Abwicklung.
Zu dieser Personengruppe zählen Obdachlose, die damit erst ab Februar 2023 von ihrem Klima- und Teuerungsbonus von bis zu 500 Euro profitieren können. Das Ministerium stellte jedenfalls fest, dass auch Menschen, die keine Hauptwohnsitzmeldung, sondern eine lediglich eine Meldebestätigung haben, anspruchsberechtigt sind.
Die Grundvoraussetzung für den Erhalt des Bonus ist (nicht nur für die Auszahlung im Jahr 2022), dass man mindestens 183 Tage pro Kalenderjahr in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
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Diese Personen erhalten den Klimabonus ebenfalls Anfang 2023
Neben Obdachlosen werden auch weitere Personen, die mehr als die Hälfte des Jahres in Österreich leben, ab Anfang 2022 rückwirkend ihren Geld-Bonus erhalten. Dazu zählen etwa Neugeborene, die im Laufe des Kalenderjahres 2022 geboren wurden, bei der Auszahlung ab September aber noch keinen Klimabonus erhalten haben. Zugezogene Personen, die zu dem für die Auszahlung relevanten Stichtag im Juli 2022 noch keine 183 Tage in Österreich wohnhaft gewesen sind, werden in diesem Auszahlungsschwung ebenfalls berücksichtigt werden.
Weniger Bonus trotz höherer Steuern
Ab 2023 gelten für das gesamte Kalender zwar dieselben Voraussetzungen, wie im Jahr 2022. Der Betrag wird jedoch, wie ursprünglich vorgesehen, anhand des Wohnsitzes berechnet. Die Höhe des Klimabonus wird von 100 bis 200 Euro maximal gestaffelt. Kinder unter 18 Jahren erhalten, wie gewohnt, die Hälfte des Betrag. Wer in Regionen mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr wohnhaft ist, erhält demnach weniger Geld als Personen in ländlicheren Regionen.
Wer noch immer auf die Auszahlung seines Klimabonus wartet, kann sich unter einer eigens dafür eingerichteten Hotline des Klimaministeriums melden. Die Kontaktdaten dazu findet man im Internet unter klimabonus.gv.at.
Mehr Informationen: Klimabonus