Die Höhe des neuen Klimabonus für das heurige Jahr ist endlich fix: Wie Finanz.at berichtet hat, wird der Sockelbetrag um 32 Prozent auf 145 Euro angehoben. Der Maximalbetrag liegt demnach bei 290 Euro pro Person. Zuletzt ging man bereits von 150 Euro bis 300 Euro für das heurige Jahr aus.
Damit liegt die Staffelung nach Worhnort-Kategorie bei 145 Euro, 195 Euro, 245 Euro und 290 Euro. Kinder unter 18 Jahren erhalten weiterhin je die Hälfte. Alle Neuerungen zum Klimabonus 2024 findet man hier auf Finanz.at.
Die Kategorisierung nach Wohnort und Bezirk wird durch die unterschiedlich ausgeprägte Anbindung an den öffentlichen (Nah)-Verkehr begründet. In ländlichen Gemeinden ist man meist deutlich mehr auf das eigene KFZ angewiesen als etwa in urbanen Gemeinden mit einem dichteren Öffi-Netz. Die Zuweisung in die jeweiligen Kategorien erfolgt auf Basis der Daten der Statistik Austria.
Kategorie | Definition | Höhe 2024 |
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Kategorie 1 | Urbane Zentren (höchstranginge Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel) | 145 Euro |
Kategorie 2 | Urbane Zentren (gute Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel) | 195 Euro |
Kategorie 3 | Zentren und Umland (gute Basiserschließung) | 245 Euro |
Kategorie 4 | Ländliche Gemeinden (Basiserschließung) | 290 Euro |
Die Höhe je Postleitzahl kann auf Klimabonus.gv.at abgefragt werden.
Karte zeigt Höhe des Klimabonus nach Wohnort
In urbanen Regionen wird nur der Sockelbetrag und in ländicheren Regionen wird gestaffelt bis zu 100 Prozent aufgeschlagen werden. Kinder unter 18 Jahren werden wiederum den halben Betrag erhalten.
In Wien wird man also in einigen Bezirken lediglich den Sockelbetrag von 145 Euro ausgezahlt bekommen. In anderen Städten, wie Salzburg, Innsbruck oder Linz, werden es bereits 195 Euro sein. In ländlichen Regionen liegt der Betrag zwischen 245 und 290 Euro pro Person.
Die Auszahlung wird auch heuer wieder nach dem Sommer - voraussichtlich ab September - erfolgen. Wer seine Kontodaten in FinanzOnline angeführt bzw. bekanntgegeben hat, wird den Klimabonus überwiesen bekommen. Ist das nicht der Fall, kommt der Betrag in Form von Gutscheinen per Post.
Betrag muss erstmals versteuert werden
Neu ist auch, dass der Klimabonus ab einem bestimmten Einkommen versteuert werden muss. Damit soll der Bonus sozial-gestaffelt werden. Ab einem Jahreseinkommen von 66.612 Euro brutto (4.750 Euro pro Monat) wird der Klimabonus zur Bemessungsgrundlage der Lohn- und Einkommensteuer addiert.
Voraussetzung für einen Anspruch
Die Voraussetzung für den Anspruch auf den Klimabonus ist, dass man bis zum 02. Juli 2024 - also dem 183. Tag im Kalenderjahr - die Hauptwohnsitzmeldung erfüllt hat. Andernfalls wird der Klimabonus erst im Frühjahr 2025 ausgezahlt werden. Das trifft etwa auf Zugezogene oder Neugeborene zu, die somit erst unterjährig in Österreich erstmals gemeldet sind.
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Mehr Informationen: Klimabonus
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