Die Auszahlung des neuen Klimabonus von bis zu 290 Euro startet am 02. September 2024. Dabei gibt es heuer einige Neuerungen, die man beachten muss.
Wer den Betrag jetzt direkt aufs Konto überwiesen bekommt, wie hoch der Bonus ausfällt und was sonst noch gilt, findet man hier auf Finanz.at.
Die Höhe des Klimabonus 2024 liegt bei 145 Euro als Sockelbetrag bzw. maximal 290 Euro in ländlichen Gemeinden mit geringer Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Die Höhe wird in vier Kategorien eingeteilt. So erhält man je nach Wohnort 145, 195, 245 oder 290 Euro. Wie viel man je nach Postleitzahl tatsächlich erhält, kann auf der Website klimabonus.gv.at eingesehen werden.
Diese Karte zeigt die Höhe je nach Bezirk in Österreich:
In Wien wird man also in einigen Bezirken lediglich den Sockelbetrag von 145 Euro ausgezahlt bekommen. In anderen Städten, wie Salzburg, Innsbruck oder Linz, werden es bereits 195 Euro sein. In ländlichen Regionen liegt der Betrag zwischen 245 und 290 Euro pro Person.
Einen Anspruch haben auch heuer alle Menschen, die im Kalenderjahr mindestens 183 Tage ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben. Kinder bis 18 Jahren erhalten die Hälfte des Betrages - also 72,50 bis 145 Euro. Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, erhalten hingegen immer den vollen Maximalbetrag ausgezahlt.
Klimabonus ab Einkommensgrenze versteuern
Ab einem Einkommen von 66.612 Euro netto pro Jahr bzw. monatlich 4.750 Euro netto wird der Betrag zur Bemessungsgrundlage der Lohn- und Einkommensteuer gerechnet und muss somit versteuert werden.
Diese Menschen müssen auf die Auszahlung warten
Während über 90 Prozent der Anspruchsberechtigten heuer die Auszahlung bereits binnen weniger Tage ab 02. September in Form einer Kontoüberweisung erhalten werden, müssen andere länger auf ihre Auszahlung warten. Sind die Kontodaten nicht bekannt (die Frist zu Bekanntgabe via FinanzOnline endete am 10. Juli), wird der Bonus in Form von Gutscheinen per Post zugestellt. Dieses Verfahren kann jedoch einige Wochen länger dauern.
Wer bis zum Stichtag am 02. Juli - also dem 183. Tag im Kalenderjahr - die Voraussetzung der Hauptwohnsitzmeldung (183 Tage pro Jahr) noch nicht erfüllt hat, wird den Betrag erst in einer zweiten Auszahlungswelle im Frühjahr 2025 per Gutschein erhalten. Das trifft etwa auf Personen zu, die unterjährig nach Österreich umgezogen oder hierzulande eingewandert sind. Zudem betrifft diese Regelung auch Neugeborene, die später im betreffenden Jahr geboren wurden.
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Mehr Informationen: Klimabonus
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