Der Klimabonus wird für das Jahr 2023 nach der urprünglichen Regelung ausbezahlt. Das bedeutet, dass kein Anti-Teuerungsbonus zusätzlich mehr ausbezahlt werden wird - also jener Betrag, der den Klimabonus im vergangenen Jahr verdoppelt hatte.
Dennoch wird der ursprüngliche Sockelbetrag erhöht. Somit gibt es heuer zwischen 110 und 220 Euro pro Person als Klimabonus.
Um den Betrag automatisch aufs Konto überwiesen zu bekommen, muss man nun jedoch selbst aktiv werden. Konkret sollen die Kontodaten geprüft und gegebenfalls aktualisiert werden. Sofern noch keine Bankdaten vorliegen, sollen diese via FinanzOnline bis spätestens 10. Juli 2023 angegeben werden.
Ohne Kontodaten kommt ein Gutschein
Wer seine Kontodaten nicht aktualisiert bzw. keine Bankverbindungen bekannt sind, wird den Bonus abermals in Form von Gutscheinen (RSa-Brief) erhalten. Das sorgte bereits im vergangenen Jahr für heftige Kontroversen, da auch Personen, deren Kontodaten bekannt waren, mit einem Sodexo-Gutschein bedacht wurden.
Um dieser Situation vorzubeugen, möchte man nun so viele Kontodaten wie möglich sammeln. Das Ziel sei laut Klimaministerium mindestens 85 Prozent via Überweisung abwickeln zu können.
Auszahlung bereits im September geplant
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Die Auszahlung wird - wie auch im vergangenen Jahr - bereits ab Anfang September 2023 starten. Bis Anfang Oktober sollen letztlich alle anspruchsberechtigten Personen ihren Betrag ausbezahlt bekommen. Alle Haushalte sollen darüber in den kommenden Tagen via Brief schriftlich vom Klimaministerium informiert werden.
Höhe des Klimabonus 2023
Der regionale Klimabonus gilt nicht als Einkommen und auch nicht als anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Die gestaffelte Auszahlung hängt dabei von der Anbindung des Wohnortes an den öffentlichen Verkehr ab.
Ausbezahlt wird der Sockelbetrag von 110 Euro inklusive eines regionalen Bonus abhängig je Kategorie des Wohnortes (0 Euro, 40 Euro, 75 Euro oder 110 Euro extra).
Grund für die Kategorisierung nach Wohnsitz ist, dass man in ländlichen Gemeinden deutlich stärker auf ein KFZ angewiesen ist als in urbanen Gemeinden mit einem dichten Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie | Definition | Höhe 2023 |
---|---|---|
Kategorie 1 | Urbane Zentren (höchstranginge Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel) | 110 Euro |
Kategorie 2 | Urbane Zentren (gute Erschließung öffentlicher Verkehrsmittel) | 150 Euro |
Kategorie 3 | Zentren und Umland (gute Basiserschließung) | 185 Euro |
Kategorie 4 | Ländliche Gemeinden (Basiserschließung) | 220 Euro |
Eine Karte findet man online auf klimabonus.gv.at.
Mehr Informationen: Klimabonus