Karenz-Kürzung und höherer Familienzeitbonus werden beschlossen

In dieser Woche wird im Nationalrat wieder über die Kinderbetreuung debattiert werden. Beschlossen werden sollen u.a. eine Kürzung der Karenz, wenn die Betreuungszeiten nicht zwischen Müttern und Vätern aufgeteilt werden, die Verdoppelung des Familienzeitbonus und neue Regelungen zur Pflegefreistellung. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

19.09.2023, 07:15 Uhr von
Familie mit Kind
Bildquelle: Finanz.at / Familie mit Kind
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Am Mittwoch wird im Nationalrat über Änderungen bei der Kinderbetreuung debattiert. Beschlossen werden sollen Änderungen bei der Eltern Karenz und Pflegefreistellung, sowie eine Erhöhung des Familienzeitbonus.

Bereits im Juni wurde von der Bundesregierung ein Antrag vorgelegt, der die EU-Richtlinie zur "Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben" für Eltern und pflegende Angehörige umsetzen soll. Die dafür notwendigen Maßnahmen sollen nun im Parlament beschlossen werden.

Dauer der Karenz und Erhöhung des Familienzeitbonus

Um die Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Müttern und Vätern gerechter aufzuteilen, sollen zukünftig mindestens zwei Monate der Elternkarenz auf beide Elternteile aufgeteilt werden müssen. Ist das nicht der Fall, werden zwei Monate der gesamten Karenzzeit gekürzt - konkret beträgt sie dann nur noch 22 statt 24 Monate. Alleinerziehende sind davon ausgenommen.

Zugleich soll auch der Familienzeitbonus auf 47,82 Euro pro Tag erhöht werden. Das entspricht einer Verdoppelung zum aktuellen Betrag. Der Familienzeitbonus gilt als finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen. Auch die Dauer der Familienzeit soll einmalig geändert werden können. Ziel ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen, sowie auch die Väter mehr in die Kinderbetreuung einzubinden.

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Änderungen bei der Pflegefreistellung

Umgesetzt werden sollen auch Änderungen bei der Pflegefreistellung. So sollen in Zukunft auch Personen zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Zugleich soll auch eine Pflegefreistellung möglich sein, wenn die pflegende Person im gemeinsamen Haushalt kein naher Angehöriger ist.

Neben diesen Beschlüssen steht auch die schrittweise Abschaffung der geblockten Form der Altersteilzeit auf der Tagesordnung. Diese soll bis 2029 gänzlich abgeschafft werden.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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