Bis zu 387 Euro weniger SV-Beitrag - Kammerumlage soll abgeschafft werden

In den Koalitionsverhandlungen wird die Abschaffung der Kammerumlagen gefordert. Das würde ArbeitnehmerInnen und Unternehmen in Österreich entlasten. Bis zu 387 Euro weniger SV-Beitrag pro Jahr wären möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

28.01.2025, 10:27 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro
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Seit Mitte Januar verhandeln nun FPÖ und ÖVP über ein gemeinsames Regierungsprogramm. Trotz anfänglicher Einigkeit beim geplanten Sparpaket zur Budgetsanierung - bereits 2025 werden 6,4 Mrd. Euro notwendig - gibt es bei vielen Themen noch keine Einigung.

Neben der vehementen Forderung einer Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe, möchte die FPÖ nun auch eine Bankenabgabe und das Ende der verpflichtenden Kammerumlagen fixieren. Für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen würde das eine finanzielle Erleichterung darstellen. Immerhin würden die Sozialversicherungsbeiträge für Millionen ArbeitnehmerInnen deutlich sinken.

Kammerumlage soll finanziell entlasten

Laut diversen Medienberichten soll die FPÖ neben einer Bankenabgabe auch die Abschaffung der Kammerumlagen fordern. Das würde etwa die Wirtschafts- und Arbeiterkammerumlage betreffen. Die Freiheitlichen sprechen hier von "Zwangsmitgliedschaften", die man beenden möchte. Das berichten u.a. Kurier und OE24.

Die Arbeiterkammerumlage wird von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in Österreich bei der Lohnverrechnung abgeführt. Die beträgt 0,50 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Im Jahr 2025 sind das bei einer Höchstbeitragsgrundlage von 6.450 Euro monatlich also bis zu 32,25 Euro. Pro Jahr entspricht das 387 Euro.

Ein einem Brutto-Einkommen von 2.500 Euro monatlich beträgt die Kammerumlage 12,50 Euro. Um diesen Betrag würde letztlich die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sinken. Statt 451,75 Euro würden bei 2.500 Euro brutto noch 439,25 Euro zu entrichten sein.

Von Sonderzahlungen und bei unbezahltem Urlaub ist keine Arbeiterkammerumlage zu bezahlen. Der Betrag wird vom Krankenversicherungsträger an die Kammer für Arbeiter und Angestellte entrichtet. Der Kammer zugehörig, jedoch von der Abführung einer Kammerumlage befreit sind hingegen geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge und Arbeitslose.

Auch Unternehmen sollen entlastet werden

Nachdem bereits eine Bankenabgabe nach Angaben der ÖVP in den Verhandlungen mit der SPÖ das Fass zum Überlaufen gebracht haben soll, fordert die FPÖ mit einem Aus der Kammerumlagen die nächste Maßnahme, die für die Volkspartei eigentlich ein No-Go darstellt.

So ist die Grundumlage der Wirtschaftskammer, die bekanntermaßen von der ÖVP dominiert wird, grundsätzlich von allen WKÖ-Mitgliedern - also Unternehmen und Selbstständigen in Österreich - zu bezahlen. Unterschieden wird dabei zwischen der Grundumlage, der Kammerumlage 1 und der Kammerumlage 2.

WKO-Präsident Harald Mahrer, der auch für die ÖVP die Koalition mitverhandelt, kündigte erst kürzlich auf oe24.tv an, dass "selbst eine Senkung der verpflichtenden Kammerumlage für ihn nicht infrage komme". Eine Lösung bei diesen Themen scheint also noch in weiter Ferne.

Eine Einigung soll es bei diesen Streitpunkten zwar noch nicht geben, dennoch rechne man mit einem Verhandlungsergebnis bis Mitte Februar. Die FPÖ hat dabei nach aktuellem Anschein auch die besseren Karten, weshalb ein Ende der Kammerumlagen nicht gänzlich unwahrscheinlich sein dürfte.

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aktualisiert: 28.01.2025, 10:27 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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