Seit Anfang März gibt es massive Beschwerden - vor allem seitens der PVA und betroffenen Pensionistinnen und Pensionisten - gegenüber der Finanzverwaltung, da die bereits Mitte Februar übersendeten Jahres Lohnzettel nicht in FinanzOnline eingespielt wurden. Diese gelten als Grundvoraussetzung für die Durchführung des Lohnsteuerausgleichs.
In Österreich gilt: Spätestens am 28. Februar muss der Jahreslohnzettel für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen an das Finanzamt übermittelt werden. Somit sollte im Grunde ab 01. März der Steuerausgleich für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein, um sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Für das Jahr 2022 soll die durchschnittliche Rückzahlung aufgrund erhöhter Beträge und neuer Steuerabsetzbeträge zudem deutlich ansteigen.
Nicht nur PensionistInnen, sondern auch tausende ArbeitnehmerInnen mussten auf die Jahreslohnzettel für das Jahr 2022 länger warten als üblich. Ab Mitte dieser Woche soll der Steuerausgleich nun für alle Pensionistinnen und Pensionisten endlich durchgeführt werden können.
Laut Finanzministerium kommt es aufgrund der hohen Anzahl an Übermittlungen gegen Ende der Frist - also bis 28. Februar - zu einem "Datenstau", der die Verarbeitung der Daten erschwert. Auf Anfrage der Tageszeitung Heute werden die Probleme und Verzögerungen nun von IT-Experten des Ministeriums und der Pensionsversicherungsanstalt behoben und in den kommenden Tagen gelöst sein.
News zum Steuerausgleich:
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
"Während die Pensionsversicherung fristgemäß die Daten gemeldet hat, ist das Finanzministerium säumig und offenbar nicht in der Lage, diese einzuspielen und freizuschalten", erklärt Andreas Wohlmuth, Generalsekretär des Pensionistenverbands, gegenüber Heute.
Das ist zu tun, wenn der Jahreslohnzettel fehlt
Kommen ArbeitgeberInnen ihrer Pflicht zur Übermittlung der Jahreslohnzettel nicht fristgerecht nach, so sind diese im ersten Schritt darüber zu informieren. Im Falle einer Insolvenz ist der zuständige Masseverwalter für die Übermittlung der Jahreslohnzettel zuständig und sollte bei Versäumnis ebenfalls zunächst daran erinnert werden.
Wird der Lohnzettel weiterhin nicht eingereicht, muss das Finanzamt darüber schriftlich informiert werden. Die Arbeiterkammer stellt in diesem Fall einen Musterbrief zur Verfügung.
Alle Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
- Teuerungsabsetzbetrag : Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich