Die Aufwertungszahl für 2022 beträgt 1,021 und wurde bereits mittels dem BGBI. II Nr. 590/2021 offiziell kundgemacht. Daraus ergeben sich für das Jahr 2022 neue Werte u.a. für die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung, für die Geringfügigkeitsgrenze und die monatliche Dienstgeberabgabe.
Durch die Aufwertungszahl steigt auch die Höchstbeitragsgrundlage der SVA. Dabei handelt es sich um jene Einkommensschwelle, bis zu deren Höhe die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Die neue Höchstbeitragsgrundlage liegt für 2022 bei monatlich 5.670 Euro (189 Euro täglich). Das ist ein Anstieg um 120 Euro im Vergleich zum Vorjahr 2021 (5.550 Euro). Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen liegt bei 11.340 Euro. Für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen beträgt sie 6.615 Euro pro Monat.
Ebenfalls gestiegen ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2022. Sie wurde um zehn Euro von bisher 475,86 Euro auf 485,85 Euro erhöht. Der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) liegt bei 728,78 Euro.
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