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In vielen Bundesländern, Städten und Gemeinden gibt es aktuell neue Zuschüsse und Boni, die Haushalte finanziell entlasten sollen. Gegen die steigenden Energie- und Heizkosten sollen - wie bereits in den Jahren zuvor - diverse Heizkostenzuschüsse helfen.
Welche Voraussetzungen heuer gelten, wie hoch die Auszahlung ausfällt und welche Zuschüsse es gibt, findet man hier auf Finanz.at. Eine Übersicht der Wohn- und Heizkostenzuschüsse in ganz Österreich findet man hier online.
Doppelter Zuschuss in Salzburg - Bis zu 350 Euro möglich
In Salzburg wird der Energiezuschuss von zuvor 50 auf 100 Euro verdoppelt. Die Auszahlung wird an rund 5.000 Haushalte in der Stadt Salzburg automatisch erfolgen. Ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Der sogenannte "Energie-100er" ist an den Zuschuss des Landes gekoppelt.
Noch bis Ende September können SalzburgerInnen den neuen Heizkostenzuschuss von 250 Euro beantragen. Im Vorjahr lag die Höhe noch bei 600 Euro. Trotz steigender Energiekosten aufgrund des Auslaufens vieler Entlastungsmaßnahmen und der steigenden Netzgebühren, wurde der Betrag für das Jahr 2025 deutlich gesenkt.
Die Einkommensgrenzen für den Erhalt des Zuschusses liegen bei 1.392 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 1.820 Euro netto für Paare. Pro Kind im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 385 Euro, pro weiterem Erwachsenen bzw. Kind ohne Anspruch auf Familienbeihilfe steigt die Grenze um 621 Euro. Anträge sind online auf der Webseite des Landes Salzburg möglich.
340 Euro in der Steiermark
In der Steiermark wurden erst kürzlich von der Landesregierung zusätzliche Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro für den Heizkostenzuschuss zur Verfügung gestellt. Noch bis 28. Februar können sich Steirerinnen und Steirer, die die Voraussetzungen erfüllen, den Zuschuss von 340 Euro holen. Ein Antrag ist online auf der Webseite des Landes Steiermark oder bei den Gemeinden möglich.
Als Voraussetzung gilt ein maximalen Haushaltseinkommen von 1.572 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 2.358 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 472 Euro.
Bis zu 330 Euro in anderen Bundesländern
In Vorarlberg endet die Frist für den Zuschuss bereits am 21. Februar. Hier sind heuer noch bis zu 330 Euro möglich.
In vielen anderen Bundesländern gibt es ebenfalls noch Boni und Zuschüsse, die im heurigen Jahr beantragt werden können. Details zu den Voraussetzungen und Auszahlungen findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht der Zuschüsse je Bundesland.
Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss