Zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung gegen die steigenden Energie- und Heizkosten zahlen die Länder diverse Zuschüsse an alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz aus:

Oberösterreich

In Oberösterreich kann von 01. Oktober bis 30. November 2024 der neue Heizkostenzuschuss von 200 Euro beantragt werden. Ein Antrag ist auf der Website des Landes OÖ möglich.

Einen Anspruch auf den Zuschuss haben alle Haushalte mit Wohnsitz in Oberösterreich, die die vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese liegen bei 19.070 Euro brutto für Ein-Personen-Haushalte und 26.940 Euro bei Mehr-Personen-Haushalte. Herangezogen wird dabei das Jahresbruttoeinkommen 2023.

  • Antragsfrist: 01. Oktober bis 30. November 2024

Abgelaufene Zuschüsse

Ab Februar kann der neue Heizkostenzuschüss von 200 Euro für die Periode 2023/2024 beantragt werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.700 Euro brutto pro Jahr für Alleinstehende und 25.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte.

  • Antragsfrist: 01. Februar bis 31. März 2024

Der Energiekostenzuschuss von 200 Euro für die Periode 2023/24 wird ab Oktober ausgezahlt. Konkret erhalten rund 160.000 Haushalte in Oberösterreich ab 02. Oktober den Bonus automatisch ausbezahlt, sofern sie auch im Sommer bereits ihren Bonus beantragt und erhalten haben. Ist das nicht der Fall, kann ab Oktober bis 30. November ein Antrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Einkommensgrenzen von 27.000 Euro brutto pro Jahr für Ein-Personen- und 65.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalte nicht überschritten werden.

  • Antragsfrist: 02. Oktober bis 30. November 2023

Der Heizkostenzuschuss beträgt 200 Euro pro Haushalt, sofern die Voraussetzungen erfüllt und Einkommengrenzen nicht überschritten werden. Bei einem minderjährigen Kind im Haushalt steigt der Bonus auf 300 Euro, bei zwei Kindern auf 400 Euro.

  • Antragsfrist: 02. Januar bis 28. April 2023

Der OÖ Wohn- und Energiekostenbonus beträgt zwischen 200 und 400 Euro. Voraussetzung ist ein Jahresbruttoeinkommen von maximal 27.000 Euro für Ein-Personen- und 65.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte im Jahr 2022.

  • Antragsfrist: 03. April bis 31. Juli 2023

Salzburg

Abgelaufene Zuschüsse

Der neue Heizkostenzuschuss von 600 Euro in Salzburg ist ab 01. Januar 2024 zu beantragen. Die neuen Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Zuschuss liegen bei 1.392 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 1.820 Euro netto für Paare. Pro Kind im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 385 Euro, pro weiterem Erwachsenen bzw. Kind ohne Anspruch auf Familienbeihilfe steigt die Grenze um 621 Euro.

  • Antragfrist: 01. Januar bis 30. September 2024

Tirol

Abgelaufene Zuschüsse

Ab 01. März 2024 kann der neue Tirol-Zuschuss 2.0 beantragt werden. Alle Details werden ab 01. März auf der Webseite des Landes Tirol veröffentlicht. Der Antrag kann bis 30. September 2024 gestellt werden.

Der sogenannte Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss für 2023 zusammen und beträgt 250 Euro pro Haushalt. Die Einkommensgrenzen liegen bei maximal 1.100 Euro netto pro Monat für Ein-Personen-Haushalte bzw. bei 1.700 Euro für Lebensgemeinschaften in einem Haushalt. Pro weiterer Person wird die Grenze um 300 Euro erhöht.

  • Antragfrist: 01. April bis 31. Oktober 2023

Wien

Abgelaufene Zuschüsse

Der Wiener Wohnkostenzuschuss von 200 Euro kann noch bis 30. September beantragt werden. Alle rund 700.000 anspruchsberechtigten Haushalte wurde darüber per Brief im Juli informiert.

  • Antragsfrist: Ende am 30. September 2023

Der Wiener Energiebonus 2023 von 200 Euro wird seit 11. April 2023 automatisch an rund 550.000 Haushalte überwiesen. Weitere 100.000 Haushalte können ab 17. April 2023 einen Antrag auf den Energiebonus stellen.

  • Antragfrist: 17. April bis 30. Juni 2023

Burgenland

Der sogenannte Wärmepreisdeckel kann im Burgenland bis 31. Dezember 2024 beantragt werden und beträgt maximal bis zu 2.000 Euro. Voraussetzung ist ein maximales Brutto-Jahreseinkommen von 63.000 Euro pro Haushalt.

  • Antragfrist: 01. Januar bis 31. Dezember 2024

Steiermark

Der Heizkostenzuschuss für die Saison 2024/25 beträgt 340 Euro pro Haushalt. Als Voraussetzung gilt ein maximalen Haushaltseinkommen von 1.572 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 2.358 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 472 Euro. Der Antrag ist online auf der Website des Landes Steiermark möglich (außer bei Wohnsitz in Graz).

  • Antragsfrist: 07. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025

Abgelaufene Zuschüsse

Der Heizkostenzuschuss 2024 für SteirerInnen und Steirer beträgt abermals 340 Euro. Die Einkommensgrenzen liegen in der Steiermark bei 1.392 Euro monatlich für alleinstehende Personen bzw. 2.088 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften. Pro Kind mit aktivem Familienbeihilfe-Bezug wird die Grenze um 418 Euro erhöht.

  • Antragfrist: 02. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss von 400 Euro ist mit 30. November 2023 ausgelaufen.

Der Heizkostenzuschuss für 2022/23 für steirische Haushalte beträgt 340 Euro. Die Einkommensgrenzen liegen in der Steiermark bei 1.371 Euro monatlich für alleinstehende Personen bzw. 2.057 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften. Pro Kind mit aktivem Familienbeihilfe-Bezug wird die Grenze um 412 Euro erhöht.

  • Antragfrist: am 28. Februar 2023 beendet
  • Alle Details zum Heizkostenzuschuss in der Steiermark findet man hier.

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Kärnten

Der neue Heizkostenzuschuss für die Saison 2024/25 ist ab 01. Oktober 2024 beantragbar. Die Höhe des Zuschuss liegt zwischen 110 und 180 Euro pro Haushalt.

Die neuen Einkommensgrenzen für den kleinen Heizkostenzuschuss von 110 Euro liegen bei 1.510 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, bei 2.080 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und plus 360 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Für den großen Zuschuss von 180 Euro beträgt die Grenze für Alleinstehende maximal 1.270 Euro netto pro Monat bzw. bei Zwei-Personen-Haushalten höchstens 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Person im Haushalt um 360 Euro angehoben. Der Antrag kann beim Land Kärnten gestellt werden.

  • Antragsfrist: 01. Oktober 2024 bis 31. März 2025

Abgelaufene Zuschüsse

Den Kärntner Heizkostenzuschuss für die Saison 2023/24 von bis zu 280 Euro erhalten jene Personen mit einem maximalen Einkommen von 1.160 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.680 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Die kleine Heizkostenunterstützung von 210 Euro unterliegt maximalen Einkommengrenzen von 1.360 netto pro Monat für Alleinstehende bzw. 1.880 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Pro weiterer Person wird die Grenze um 310 Euro erhöht.

Zusätzlich zum ursprünglichen Betrag von 180 bzw. 110 Euro wird auch ein Energiebonus von 100 Euro ausgezahlt. Das ergibt für diese Periode einen Zuschuss von 210 bis 280 Euro.

  • Antragfrist: 02. Oktober 2023 bis Ende April 2024

Der "Kärnten Bonus Extra" wird als Folgezuschuss zum "Kärnten Bonus" und "Kärnten Bonus Plus" ab Mitte Juli ausbezahlt und beträgt 300 Euro. Ein Antrag ist ab 03. Juli 2023 möglich. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Einkommensgrenzen sind 1.600 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 2.400 Euro für Zwei-Personen-Haushalte. Pro weiterem Haushaltsmitglied steigt die Grenze um 400 Euro. Bei Alleinstehenden mit Kindern steigt sie pro minderjährigem Kind um 700 Euro.

  • Antragsfrist: 03. Juli bis 30. November 2023 (Der Bonus wird bis 30. November 2023 verlängert. Zuvor galt ein Fristende von 30. September 2023.)

Niederösterreich

NÖ Wohnbonus

Der neue NÖ Wohnbonus für 2024 ist ab 21. Oktober 2024 verfügbar. Die Einkommensgrenzen für den Anspruch liegen bei Einpersonenhaushalten bei 18.000 Euro brutto pro Jahr und 45.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte. Der Zuschuss liegt bei 80 Euro für die erste und 30 Euro für jede weitere Person.

NÖ Heizkostenzuschuss

Der neue NÖ Heizkostenzuschuss für 2024/25 ist ab 21. Oktober 2024 beantragbar. Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten bzw. man eine Mindestpension oder Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezieht. Der Zuschuss beträgt einmalig 150 Euro.

  • Antragsfrist: 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025
  • Alle Details findet man auf der Webseite des Landes Niederösterreich. Anträge sind beim Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Soziales und Generationenförderung möglich.

Abgelaufene Zuschüsse

Der neue NÖ Heizkostenzuschuss kann ab 20. Dezember 2023 beantragt werden. Er beträgt bis zu 225 Euro. Anspruch darauf haben alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, und zudem durch ihr Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen. SozialhilfeempfängerInnen erhalten den Betrag antragslos überwiesen. Der Antrag wird bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht.

Alleinstehende oder Hausgemeinschaften, die von Dezember 2023 bis März 2024 mindestens einen Monat lang eine Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen, erhalten zum Grundbetrag von 150 Euro weitere 75 Euro zusätzlich ausbezahlt.

  • Antragsfrist: von 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024

In Niederösterreich wird ab Oktober 2023 ein neuer NÖ-Wohnzuschuss von 150 Euro pro Haushalt zuzüglich 50 Euro pro weiterer Person bei Mehr-Personen-Haushalten gegen die steigenden Wohnkosten ausgezahlt. Diesen soll vor allem das untere Einkommensdrittel erhalten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 50.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. (Telefonische Hilfe: 02742-9005 15970)

  • Antragsfrist: Die Frist für einen Antrag endet am 31. Dezember 2023.

Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss von 150 Euro kann zusätzlich zum bisherigen Zuschuss beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte mit maximal 40.000 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen (Mehr-Personen-Haushalt).

  • Antragfrist: 19. April bis 30. Juni 2023

Vorarlberg

Der neue Heizkostenzuschuss 2024/25 in Vorarlberg ist von 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 beantragbar. Der Auszahlungsbetrag liegt bei bis zu 330 Euro. Anträge sind beim Land Vorarlberg möglich. Die Einkommensgrenzen sind dabei einzuhalten. Eine Einschleifregelung ist ebenfalls vorgesehen.

Antragsfrist: 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025

Alle Details findet man auf der Webseite des Landes Vorarlberg.

Abgelaufene Zuschüsse

Ab 16. Oktober 2023 kann bis einschließlich 16. Februar 2024 der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 beantragt werden. Wer bereits zuvor den Heizkostenzuschuss Plus erhalten hat, bekommt den neuen Zuschuss automatisch. Der Betrag wurde dabei von 330 Euro auf 500 Euro erhöht.

  • Antragfrist: 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024

Der Heizkostenzuschuss PLUS kann in Vorarlberg bis Ende Mai beantragt werden und beträgt 330 Euro extra. Durch die Aufstockung des Bundes von zusätzlich 330 Euro beträgt der Zuschuss insgesamt für diese Periode 660 Euro pro Haushalt.

  • Antragfrist: 06. März bis 31. Mai 2023

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 17.10.2024, 12:06 Uhr