Der bereits vor Monaten angekündigte, neue Handwerkerbonus von bis zu 2.000 Euro kann ab jetzt endlich in ganz Österreich beantragt werden. Wer Anspruch hat und was man für einen Antrag tun muss, findet man hier auf Finanz.at.
Der Handwerkerbonus fördert die Arbeitsleistungen im privaten Wohnbereich, wie etwa bei Renovierungen, Sanierungen oder anderen Erhaltungsarbeiten, sowie Neuschaffungen und Erweiterungen. Er steht nur Privatpersonen zur Verfügung.
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Gefördert werden insgesamt 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 Euro nach Einreichung der Rechnung. Das bringt bis zu 2.000 Euro als Handwerkerbonus. Die jeweils geförderten Rechnungen sind aufzubewahren. Ab dem Jahr 2025 wird der maximale Betrag auf 1.500 Euro reduziert.
Pro Kalenderjahr kann maximal ein Bonus pro Privatperson und Haushalt gestellt werden. Dabei können jedoch mehrere Handwerksrechnungen kombiniert werden. Insgesamt stehen dafür bis Ende 2025 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Beansprucht werden kann der Bonus für alle Handwerksrechnungen ab 01. März 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025. Die Antragsfrist beginnt am 15. Juli 2024. Er kann also auch für bereits rückwirkend abgerechnete Arbeitsleistungen ausgezahlt werden.
Der Antrag wird online auf der Website handwerkerbonus.gv.at eingebracht. Dazu werden entweder die ID Austria oder ein amtlicher Lichtbildausweis, sowie die förderbaren Rechnungen benötigt.
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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