Die Aufwertungszahl für 2022 beträgt 1,021 und wurde bereits mittels dem BGBI. II Nr. 590/2021 offiziell kundgemacht. Somit ergeben sich für das Jahr 2022 neue Werte u.a. für die Geringfügigkeit und Dienstgeberabgabe.
Durch die Aufwertungszahl steigt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze auf 485,85 Euro im Jahr 2022 an (bisher 475,86 Euro). Der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG) liegt bei 728,78 Euro.
Als geringfügig beschäftigt gilt man in Österreich, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung (Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat) im Jahr 2022 somit nicht mehr als 485,85 Euro pro Monat verdient. Dies ist auch für arbeitslos gemeldete Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, möglich. Sofern ihr Zuverdienst nicht höher als die Geringfügigkeitsgrenze ausfällt, müssen sie mit keiner Kürzung des Arbeitslosen- oder Notstandshilfebezuges rechnen.
Mehr Informationen: Geringfügige Beschäftigung