Lohnsteuer & Abgaben: Geringfügigkeit kann zu Nachzahlungen führen

Viele ArbeitnehmerInnen in Österreich haben bereits eine Nachforderungen an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Grund dafür ist der Zuverdienst durch geringfügige Beschäftigungen. Alle Details dazu und wie hoch die aktuellen Zuverdienstgrenzen liegen, findet man hier auf Finanz.at.

11.05.2024, 07:30 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die als Nebenbeschäftigung geringfügig arbeiten, erhalten derzeit oder haben bereits in den vergangenen Wochen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer zugestellt bekommen. Auch jene, die zwei geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, sind davon betroffen.

Wer neben dem Hauptjob als Zuverdienst noch einer geringfügige Beschäftigung nachgeht und das Gesamteinkommen 13.981 Euro pro Jahr überschreitet, fällt im Folgejahr unter die Pflichtveranlagung, wie AK-Expertin Bernadette Pöcheim gegenüber der Kleinen Zeitung vorrechnet. Das bedeutet, dass man verpflichtend ist, eine Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das zutreffende Kalenderjahr einreichen muss.

In diesem Fall wird für den Zuverdienst aus der geringfügigen Beschäftigung ebenfalls Lohnsteuer fällig. Zudem werden auch Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung nachträglich eingehoben. Davon werden jährlich viele ArbeitnehmerInnen überrascht und müssen letztlich die gesamte Differenz nachträglich entrichten. Das kann zu einer kurzfristigen finanziellen Belatung führen.

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Es wird daher empfohlen, dem Krankenversicherungsträger umgehend zu melden, wenn man zwei geringfügigen Beschäftigungen oder einer als Zuverdienst zur Vollzeitstelle nachgeht. Damit kann eine monatliche Vorschreibung veranlasst werden.

Geringfügige Beschäftigung als Zuverdienst

Die Geringfügigkeitsgrenze ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen:

Jahr Einkommen pro Arbeitstag Einkommen pro Monat
2024 - 518,44 Euro
2023 - 500,91 Euro
2022 - 485,85 Euro
2021 - 475,86 Euro
2020 - 460,66 Euro
2019 - 446,81 Euro
2018 - 438,05 Euro
2017 - 425,70 Euro
2016 31,92 Euro 415,72 Euro
2015 31,17 Euro 405,98 Euro
2014 30,35 Euro 395,31 Euro
2013 29,70 Euro 386,80 Euro
2012 28,89 Euro 376,26 Euro
2011 28,72 Euro 374,02 Euro
2010 28,13 Euro 366,33 Euro
2009 27,47 Euro 357,74 Euro

Seit Anfang 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.

Neben der Pension, dem Bezug von Arbeitslosengeld oder der Karenz kann man in Höhe der Geringfügigkeit dazuverdienen, ohne mit Nachzahlungen oder Bezugseinbußen rechnen zu müssen. Für PensionistInnen gelten heuer sogar zusätzliche Neuregelungen beim Zuverdienst. Die Höhe der Zuverdienstgrenzen 2024 findet man hier auf Finanz.at.

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Mehr Informationen: Geringfügige Beschäftigung

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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