Bis zu 343 Euro an Rundfunkgebühren sparen
Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung beziehen, können eine Befreiung von Rundfunkgebühren (GIS) beantragen. Die Rundfunkgebühren betragen derzeit abhängig vom jeweiligen Bundesland zwischen 22,45 Euro und 28,65 Euro pro Monat. Das sind jährlich immerhin bis zu 343,80 Euro.
Eine beantragte GIS-Befreiung gilt dabei nicht rückwirkend. Alle Details zur Abmeldung der Rundfunkgebühren findest du hier. In Österreich sind derzeit etwas weniger als 300.000 Personen von der GIS befreit.
Handy-Kosten sparen mit Sozialtarifen
BezieherInnen von Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe (Mindestsicherung), sowie MindestpensionistInnen und etwa hörbehinderte Personen gelten in Österreich als „hilfsbedürftige Personengruppen“. Sie können unter anderem von einer GIS-Befreiung und einem günstigen Sozialtarif bei Mobilfunkern profitieren. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfe gehören dieser Personengruppe an.
Bei einem Sozialtarif werden rund zehn bis zwölf Euro staatlich subventioniert. In manchen Fällen führt das - etwa bei einem besonders günstigen Tarifangebot - dazu, dass gar keine Gebühren anfallen. Andere müssen nur noch Grundgebühr von etwa zehn Euro monatlich entrichten.
So bekommt man einen Sozialtarif in Österreich
Die Voraussetzungen, um einen Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können, sind neben der Zugehörigkeit zu einer hilfsbedürftigen Personengruppe, folgende:
- Der Hauptwohnsitz des Antragsstellers muss in Österreich gemeldet sein.
- Pro Haushalt darf nur eine Person eine Zuschussleistung – also einen Sozialtarif beispielsweise – beziehen. Der Tarif beschränkt sich dabei auf eine Rufnummer.
- AntragstellerInnen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben (Volljährigkeit).
- Firmentelefone bzw. - Handy s sind von Sozialtarifen ausgenommen. Nur private (Mobil)-Telefone sind erlaubt.
- Um einen Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können, darf das maximale monatliche Haushaltseinkommen für einen Ein-Personen-Haushalt nicht über 1.120,54 Euro Bei Zwei-Personen-Haushalten liegt die Grenze bei 1.767,76 Euro – pro weitere Person steigt diese Einkommensgrenze um 172,89 Euro an.
Eine Anbieter-Liste von Sozialtarifen im direkten Vergleich findet man unter anderem hier auf tarife.at.
Als Nachweis der Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen dienen eine Kopie der Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen, eine Bestätigung, welche Leistungen bezogen werden bzw. welches ärztliche Attest vorliegt (hilfsbedürftige Personengruppen) und ein Einkommensnachweis.
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Nur rund die Hälfte aller GIS-Befreiten, die Anspruch auf einen Sozialtarif hätten, nutzen diese Subvention tatsächlich.
200 Euro Bonus durch Netzkostenzuschuss
Ab 01. Januar 2023 tritt der Netzkostenzuschuss in Kraft. Dieser soll Haushalte mit niedrigem Einkommen zusätzlich zur Strompreisbremse entlasten. Wer in Österreich von der GIS befreit ist, erhält demnach einen Zuschuss von 200 Euro pro Jahr.
Wichtig ist, dass neben der GIS-Befreiung auch eine Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeiträgen vorliegen muss. Nähere Details Netzkostenzuschuss und dem EAG-Antrag findet man hier auf Finanz.at.
Die Strompreisbremse gilt bereits ab 01. Dezember 2022 und soll jedem Haushalt jährlich bis zu 500 Euro Ersparnis einbringen. Sie wird automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung kommen und den Strompreis bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh subventionieren.
Weitere Informationen:
Mehr Informationen: Rundfunkgebühren (GIS)