Nächste Entlastung - Geringe Einkommen erhalten neuen Bonus

Ab Januar 2023 werden geringe Einkommen in Österreich zusätzlich gegen die Teuerung entlastet. Konkret können mehrere Boni und Zahlungen beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden. Dazu zählen etwa ein 500-Euro-Bonus für ArbeitnehmerInnen und zusätzliche 550 Euro pro Kind.

17.11.2022, 16:41 Uhr von
Euro-Scheine
Bildquelle: Finanz.at / Euro-Scheine

Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 profitieren niedrige Einkommen besonders stark. Sie können nicht nur von einem einmaligen Bonus von 500 Euro, sondern zusätzlich 550 Euro pro Kind als Entlastung profitieren.

500 Euro Teuerungsabsetzbetrag für ArbeitnehmerInnen

Der sogenannte Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer beträgt bis zu 500 Euro und wird mit dem Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 erstmals ausgezahlt. Er soll vor allem niedrige Einkommen spürbar gegen die Teuerung entlasten.

Dieser Bonus gilt als einmaliger negativsteuerfähiger Absetzbetrag und ist für alle Einkommenssteuerpflichtigen mit geringem Einkommen vorgesehen. Zur Beantragung muss der Absetzbetrag selbst aktiv beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.

Tipp
Kostenlose Kreditkarte mit 50 Euro Willkommensbonus!
TF Bank
TF Bank
Kreditkarte
Mit der TF Mastercard® Gold kann weltweit gebührenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zusätzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte. Im Oktober 2024 gibt es exklusiv 50 Euro als Willkommensbonus *.
Bonusbedingungen: Neukunden, die im Aktionszeitraum vom 1.-31.10.2024 über unseren Partner finanz.at eine TF Mastercard Gold beantragen und innerhalb von 4 Wochen nach Aktivierung der Karte einen Mindestumsatz von 100€ erreichen, erhalten einen 50 € Willkommensbonus. Ausgeschlossen sind dabei Rückerstattungen und Geldsendungen (wie beispielsweise über PayPal). Neukunde ist, wer zuvor noch nicht Inhaber einer TF Mastercard Gold war. Die Gutschrift wird automatisch auf Ihre TF Mastercard Gold gebucht. Dies kann nach Erreichen der Voraussetzungen 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

>> Alle Details zum Teuerungsabsetzbetrag findet man hier auf Finanz.at.

Steuerausgleich jetzt einreichen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen ihr Geld vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5

Nicht mehr beantragen können diesen Bonus jene Pensionistinnen und Pensionisten, die bereits im September 2022 ihren Teuerungsabsetzbetrag (Pensionsabsetzbetrag) von bis zu 500 Euro erhalten haben.

Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 550 Euro

Der sogenannte Kindermehrbetrag für Familien mit geringem Einkommen wird für das Jahr 2022 von 250 Euro auf 550 Euro angehoben. Dabei gilt der Kindermehrbetrag als Ausgleich für jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben.

Tipp
Das günstigste Girokonto mit Debitkarte
s Kompakt Konto
s Kompakt Konto
Konto

Das Online-Girokonto der Erste Bank und Sparkassen bietet einen schnellen und bequemen Zugriff auf deine Finanzen. Nur 3,39 Euro im Monat – jetzt in ganz Österreich online abschließbar. Inklusive kostenloser Kreditkarte im 1. Jahr.

Der Betrag wird dabei automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, sofern alle Voraussetzungen dafür zutreffend sind. Der Betrag liegt bei 550 Euro pro Kind für das Jahr 2022.

>> Alle Details zum Kindermehrbetrag findet man hier auf Finanz.at.

Weitere Neuerungen beim Steuerausgleich

ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben, profitieren im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung von einer Verdoppelung des zustehenden Betrags ab Mai 2022. Diese Erhöhung gilt noch bis Juni 2023. Ebenso wird der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht. Wer die Pendlerpauschale also nicht über die Lohnverrechnung direkt erhält, kann sie beim Steuerausgleich geltend machen.

Zudem bringt der Familienbonus, der seit 2022 auf bis zu 2.000 Euro (650 Euro für Kinder über 18 Jahre) erhöht wurde, deutlich mehr steuerliche Rückerstattung pro Kind und Jahr als zuvor. Dieser Betrag kann ebenfalls im Zuge des Lohnsteuerausgleichs in Anspruch genommen werden und gilt pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird.

Finanz.at folgen!
Keine News mehr verpassen und Finanz.at auf Google News folgen:

Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

News in Steuern
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Mehr Schlagzeilen