Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 profitieren niedrige Einkommen besonders stark. Sie können nicht nur von einem einmaligen Bonus von 500 Euro, sondern zusätzlich 550 Euro pro Kind als Entlastung profitieren.
500 Euro Teuerungsabsetzbetrag für ArbeitnehmerInnen
Der sogenannte Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer beträgt bis zu 500 Euro und wird mit dem Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 erstmals ausgezahlt. Er soll vor allem niedrige Einkommen spürbar gegen die Teuerung entlasten.
Dieser Bonus gilt als einmaliger negativsteuerfähiger Absetzbetrag und ist für alle Einkommenssteuerpflichtigen mit geringem Einkommen vorgesehen. Zur Beantragung muss der Absetzbetrag selbst aktiv beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
>> Alle Details zum Teuerungsabsetzbetrag findet man hier auf Finanz.at.
Nicht mehr beantragen können diesen Bonus jene Pensionistinnen und Pensionisten, die bereits im September 2022 ihren Teuerungsabsetzbetrag (Pensionsabsetzbetrag) von bis zu 500 Euro erhalten haben.
Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 550 Euro
Der sogenannte Kindermehrbetrag für Familien mit geringem Einkommen wird für das Jahr 2022 von 250 Euro auf 550 Euro angehoben. Dabei gilt der Kindermehrbetrag als Ausgleich für jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Der Betrag wird dabei automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, sofern alle Voraussetzungen dafür zutreffend sind. Der Betrag liegt bei 550 Euro pro Kind für das Jahr 2022.
>> Alle Details zum Kindermehrbetrag findet man hier auf Finanz.at.
Weitere Neuerungen beim Steuerausgleich
ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben, profitieren im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung von einer Verdoppelung des zustehenden Betrags ab Mai 2022. Diese Erhöhung gilt noch bis Juni 2023. Ebenso wird der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht. Wer die Pendlerpauschale also nicht über die Lohnverrechnung direkt erhält, kann sie beim Steuerausgleich geltend machen.
Zudem bringt der Familienbonus, der seit 2022 auf bis zu 2.000 Euro (650 Euro für Kinder über 18 Jahre) erhöht wurde, deutlich mehr steuerliche Rückerstattung pro Kind und Jahr als zuvor. Dieser Betrag kann ebenfalls im Zuge des Lohnsteuerausgleichs in Anspruch genommen werden und gilt pro Kind, für das aktiv Familienbeihilfe bezogen wird.
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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich