Besonders zum Jahresende sucht man gerne nach Möglichkeiten noch den ein oder anderen Euro zu sparen. Dazu gibt es jährlich diverse Möglichkeiten, angefangen von Steuerrückzahlungen, Abschreibungen oder attraktiven Weihnachtsangeboten. Was man in diesem Jahr noch an Geld einsparen oder zurückbezahlt bekommen kann, findet man hier auf Finanz.at.
Automatischen Steuerausgleich "überschreiben" und Auszahlung erhöhen
Wer bis einschließlich 30. Juni 2022 keinen Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2021 eingereicht hat, für den wurde eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Das bedeutet, dass das Finanzamt auf Grundlage der Daten der vorherigen Veranlagungsjahre einen automatischen Steuerausgleich erstellt und ausbezahlt - sofern sich eine Rückzahlung ergibt.
Diese antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb einer Frist von fünf Jahren aufgehoben und durch einen manuellen Antrag ersetzt werden. So können ArbeitnehmerInnen, die noch Werbungskosten, Freibeträge oder sonstige Aufwendungen abzusetzen hätten, für das Jahr 2021 eine höhere Steuerrückerstattung ausgezahlt bekommen.
Mit dieser neuen Steuer-App ist der Antrag direkt via Smartphone in wenigen Minuten durchführbar. Durch die ausgeklügelte und einfache Antragsstrecke steigt zudem die durchschnittliche Höhe der Steuerrückzahlungen.
Steuerausgleich für 2017 durchführen
Nur noch bis 31. Dezember 2022 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Steuerausgleich für das Jahr 2017 durchführen. Der Grund dafür ist, dass die Arbeitnehmerveranlagung nur fünf Jahre rückwirkend möglich ist. Seit 2017 wird der Lohnsteuerausgleich auch automatisch und antragslos vom Finanzamt durchgeführt, sofern bis Juli 2018 kein selbst eingebrachter Antrag gestellt wurde.
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Der Klimabonus wird auch 2023 erneut ausgezahlt - alle Informationen zur Höhe, den Voraussetzungen und dem Zeitpunkt der Zahlung findet man hier.
Um Steuern zu sparen ist es wichtig, dass alle Werbungskosten, die in diesem Jahr angefallen sind, auch steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitsmittel, wie etwa Notebooks, Handys oder Arbeitskleidung, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind, können jedenfalls steuerlich abgesetzt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können bis zu 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Diese Grenze wird ab 2022 auf 1.000 Euro erhöht.
Auch Freibeträge sollten unbedingt geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag und der Kinderfreibetrag, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Lohnverrechnung abgesetzt werden. Alle Informationen zu den Freibeträgen findet man hier.
Handy-Kosten reduzieren
Neben den steuerlichen Einsparungen und Rückzahlungen, gibt es auch andere Möglichkeiten, um im kommenden Jahr die Ausgaben stark zu reduzieren.
BezieherInnen von Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe (Mindestsicherung), sowie MindestpensionistInnen und etwa hörbehinderte Personen gelten in Österreich als „hilfsbedürftige Personengruppen“. Sie können unter anderem von einer GIS-Befreiung und damit auch von einem günstigen Sozialtarif bei Mobilfunkern profitieren. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfe gehören dieser Personengruppe an.
Bei einem Sozialtarif werden rund zehn bis zwölf Euro staatlich subventioniert. In manchen Fällen führt das - etwa bei einem besonders günstigen Tarifangebot - dazu, dass gar keine Gebühren anfallen. Andere müssen nur noch Grundgebühr von etwa zehn Euro monatlich entrichten. Eine Übersicht aktueller Sozialtarife in Österreich findet man unter anderem hier auf tarife.at.
Mehr Informationen: Steuern sparen