Die Teuerung hält Österreich weiterhin im Würgegriff. Vor allem in der Weihnachtszeit spüren Haushalte mit geringem Einkommen die hohen Preissteigerungen noch stärker. Dazu tragen auch die erneut steigenden Energie- und Heizkosten bei. Hunderttausende Menschen haben daher noch immer Anspruch auf Einmalzahlungen und Zuschüsse, die noch heuer ausbezahlt werden können.
Eine Übersicht aller Zuschüsse in Österreich und je Bundesland findet man hier auf Finanz.at.
Energieunterstützung Plus von 500 Euro
Die Wiener Energieunterstützung Plus läuft noch bis Ende Dezember 2023. Wer in Wien wohnt und zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig ist, kann die Hilfe beantragen.
Ein Anspruch besteht, wenn man ebenfalls Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage hat oder Arbeitslosengeld, Pensionsvorschuss, Notstandshilfe oder Umschulungsgeld bezieht. Ein Antrag ist hier online möglich.
150 Euro in Niederösterreich
In Niederösterreich wird noch bis Ende Dezember der NÖ-Wohnzuschuss von 150 Euro pro Haushalt zuzüglich 50 Euro pro weiterer Person bei Mehr-Personen-Haushalten gegen die steigenden Wohnkosten ausgezahlt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 50.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Ein Antrag ist hier online möglich.
280 Euro in Kärnten
Den Kärntner Heizkostenzuschuss von bis zu 280 Euro erhalten jene Personen mit einem maximalen Einkommen von 1.160 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.680 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Die kleine Heizkostenunterstützung von 210 Euro unterliegt maximalen Einkommengrenzen von 1.360 netto pro Monat für Alleinstehende bzw. 1.880 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Pro weiterer Person wird die Grenze um 310 Euro erhöht.
Zusätzlich zum ursprünglichen Betrag von 180 bzw. 110 Euro wird auch ein Energiebonus von 100 Euro ausgezahlt. Das ergibt für diese Periode einen Zuschuss von 210 bis 280 Euro. Ein Antrag kann bis Ende April 2024 hier beantragt werden.
500 Euro in Vorarlberg
Noch bis Februar 2024 kann der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss von 500 Euro in Vorarlberg beantragt werden. Wer bereits zuvor den Heizkostenzuschuss Plus erhalten hat, bekommt den Betrag antragslos überwiesen. Einen Anspruch darauf haben alle Haushalte mit einem bestimmten Einkommen - abhängig von der Haushaltsgröße.
Die Netto-Einkommensgrenzen pro Monat liegen bei:
- Eine Person: 1.900 Euro
- Zwei Personen: 2.800 Euro
- Drei Personen: 3.250 Euro
- Vier Personen: 3.650 Euro
- Fünf Personen: 4.100 Euro
- Sechs Personen: 4.500 Euro
- Sieben Personen: 4.950 Euro
- Jede weitere Person: plus 430 Euro
In einigen Gemeinden - etwa in Vorarlberg oder Kärnten - gibt es zudem erhöhte Zuschüsse. Diese werden von der Gemeinde bzw. Stadt selbst zusätzlich zum Wohn- und Heizkostenzuschuss ausbezahlt.
340 Euro in der Steiermark
Der Steirische Heizkostenzuschuss von 340 Euro kann noch bis Ende Februar 2024 beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür sind ein maximales Haushaltseinkommen von monatlich 1.392 Euro für Ein-Personen-Haushalte bzw. 2.088 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Für jedes im Haushalt lebende Kind mit Familienbeihilfe erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 418 Euro.
Ein Antrag kann beim zuständigen Gemeindeamt eingebracht werden. Alle Details dazu findet man hier auf der Website des Landes Steiermark.
Pendlerbeihilfe von 389 Euro
Noch bis 31. Dezember kann die Pendlerbeihilfe der Arbeiterkammer Steiermark beantragt werden. Diese gilt rückwirkend für das Kalenderjahr 2022. Sie beträgt bis zu 389 Euro einmalig.
Als Voraussetzung für die Pendlerbeihilfe gilt, dass der Hauptwohnsitz der Antragsteller in der Steiermark liegen und die Strecke zur Arbeit in eine Richtung mindestens 25 km lang sein muss. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen. Details zum Antrag findet man hier.
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2023
Der diesjährige NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist noch bis Ende Dezember beantragbar. Einen Anspruch auf den Scheck von 1.000 Euro pro Jahr haben alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und Pflegegeld der Stufe 3 beziehen.
Auch Personen mit Pflegegeldstufe 1 oder 2 haben Anspruch, sofern sie unter 18 Jahre alt sind oder eine Demenzerkrankung vorliegt. Gleichzeitig muss von allen Personen die bereitgestellte Beratung zur "Pflege und Betreuung" in Anspruch genommen werden.
Angehörigenbonus: 750 Euro im Dezember
Im Dezember wird österreichweit der Angehörigenbonus ausbezahlt. Für das zweite Halbjahr 2023 beträgt dieser 750 Euro einmalig. Ab Januar 2024 wird er erstmals in voller Höhe von 1.500 Euro überwiesen - und zwar in 12 Monatsraten zu je 125 Euro.
Der Angehörigenbonus steht allen Personen zu, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen: Darunter fallen etwa ein maximale Monatseinkommen der pflegenden Angehörigen von 1.500 Euro, sowie die Dauer der Pflege. Weitere Details zum Angehörigenbonus ("Pflegebonus") findet man hier auf Finanz.at.
Weitere Einmalzahlungen, Förderungen und Zuschüsse, die noch heuer und auch im kommenden Jahr 2024 beantragt und ausbezahlt werden können, findet man hier in einer Zuschuss-Übersicht.
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