Nachdem die Einmalzahlungen des Bundes gegen die Teuerung bereits nahezu ausgeschöpft sind, verteilen mehrere Bundesländer noch weitere Geld-Boni an die Bevölkerung.
Eine Übersicht der anstehenden Zahlungen und Hilfen findet man hier:
Wien: 200 Euro Energiebonus
Insgesamt 650.000 Haushalte in Wien dürfen sich ab April auf eine erneute finanzielle Hilfe von 200 Euro freuen. Wie Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) am Mittwoch verkünden, wird der Wiener Energiebonus auch in diesem Jahr erneut ausgezahlt werden. Das Geld wird dabei automatisch auf die Konten der Wienerinnen und Wiener überwiesen werden. Start der Auszahlung soll der 11. April sein.
Alle Details zum Wiener Energiebonus von 200 Euro findet man hier auf Finanz.at.
Wien: 200 Euro Wohnbonus
Wie Anfang dieser Woche von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) angekündigt, wird in Juni und Juli 2023 ein neuer Wohnbonus von 200 Euro für rund 650.000 Haushalte in Wien ausbezahlt werden. Dieser ist Teil eines 5-Punkte-Plans, um das Wohnen in der Bundeshauptstadt wieder leistbar zu machen.
Die Voraussetzung für den Wiener-Wohnbonus von 200 Euro ist das Jahreseinkommen 2022, das 40.000 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt und 100.000 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten nicht übersteigen darf. Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 130 Millionen Euro.
Wien: 120 Euro Sonder-Gutschrift für MieterInnen
Ebenfalls umgesetzt wird eine sogenannte Sonder-Gutschrift für rund 220.000 Mieterinnen und Mieter. Diese beläuft sich auf eine halbe Netto-Monatsmiete - sprich ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer - und wird ebenfalls im Sommer zugestellt. Konkret soll die Gutschrift also rund 120 Euro betragen.
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Alle Mieterinnen und Mieter einer Gemeindebauwohnung, deren Mietzins in den Jahren 2022 und 2023 erhöht wurde, werden zum Jahresende einen zusätzlichen Bonus abhängig von der Mieterhöhung ("Stufen-Bonus") ausbezahlt bekommen.
Salzburg: 600 Euro Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss für SalzburgerInnen und Salzburger wurde von bisher 300 auf 600 Euro erhöht. Zudem wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitetet. Damit haben nun rund 60.000 Personen Anspruch auf den Zuschuss. Zusätzlich erhalten Haushalte, die aus vier Personen bestehen, eine Gutschrift von 100 Euro pro Haushalt. Bei mehr als vier Personen wird der Betrag pro weiterer Person ausbezahlt. Die Gutschrift wird im Rahmen der Jahresabrechnung 2023 überwiesen.
Die Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss für einen Ein-Personen-Haushalt ist ein maximales Netto-Einkommen von 1.300 Euro monatlich (14x jährlich). Bei größeren Haushalten bzw. Kindern erhöht sich dieser Grenzbetrag.
Kärnten: 600 Euro "Kärntenbonus"
Der sogenannte "Kärntenbonus" wurde für das Jahr 2023 auf insgesamt 600 Euro erhöht. Ein großer Teil davon wurde seit Januar bereits überwiesen. Nun folgen im April die verbleindenen 100 Euro als Geld-Bonus für alle Anspruchsberechtigten.
Anspruch auf die Bonuszahlung haben alle Kärntnerinnen und Kärntner mit einem Netto-Monatseinkommen von maximal 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.400 Euro (Zwei-Personen-Haushalte). Für jede weitere Person im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 400 Euro an. Für alleinerziehende Personen steigt die Grenze pro Kind im Haushalt um 700 Euro.
Das Netto-Einkommen wird ohne Sonderzahlungen, Alimente, Beihilfen oder Pflegegeld berechnet. Die Frist für eine Beantragen endet bereits am 30. April 2023. Der Antrag auf den Kärntenbonus kann hier auf ktn.gv.at gestellt werden.
Niederösterreich: 300 Euro Heizkostenzuschuss
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher können noch bis 31. März 2023 ihren Heizkostenzuschuss von 300 Euro beantragen, sofern das Haushaltseinkommen einen entsprechenden Grenzwert je Haushaltsgröße nicht überschreitet. Die genauen Höchstgrenzen findet man hier auf noe.gv.at.
Niederösterreich: Pendlerhilfe
Personen, die ihren Wohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, können zudem von der Pendlerhilfe profitieren. Dabei ist eine Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnort von mindestens 25 Kilometern ausschlaggebend. Zudem gilt auch hierfür eine Höchstgrenze für das monatliche Haushaltseinkommen.
Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 Kilometer und weniger als 40 Kilometer, kann so durch die Pendlerhilfe ein einmaliger Ausgleichsbetrag 320 Euro ausbezahlt werden.
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