Banken, Mieten & Co. - Diese Gebühren steigen ab Juli

Die Inflation ist in Österreich mit 9,0 Prozent weiterhin hoch. Jene Gebühren und Kosten, die an die Inflationsrate gebunden sind, steigen daher ab Juli erneut an. Das betrifft unter anderem Mieten und Bankgebühren. Alle Details dazu, was nun für wen teurer wird, findet man hier auf Finanz.at.

26.06.2023, 10:32 Uhr von
Bankomat
Bildquelle: Canva / Bankomat

Die Teuerung lässt Österreich nicht zur Ruhe kommen. Aufgrund der hohen Inflation steigen mit Beginn des zweiten Halbjahres am 01. Juli weitere Gebühren und Kosten, die an die Inflation bzw. den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind. Das betrifft unter anderem MieterInnen und VermieterInnen, BankkundInnen und Wohnungssuchende.

Banken erhöhen Gebühren

Ab Juli werden weitere Banken ihre Gebühren deutlich erhöhen. Der Grund dafür ist die Koppelung der Verträge an den Verbraucherpreisindex (VPI), die bereits zuvor für Kostenerhöhungen bei der Raiffeisenbank und der Bank99 geführt hat. Nun folgen auch die BAWAG, Bank Austria und die Erste Bank, die ihre Gebühren zwischen 8 und 12 Prozent anheben werden.

Besteller-Prinzip bei Maklergebühren

Die Maklergebühren müssen ab Juli nach dem Besteller-Prinzip bezahlt werden. Das bedeutet, dass der Auftraggeber des Immobilienmaklers die Gebühren übernehmen muss. Das gilt zukünftig bei der Vermietung von Immobilien in Österreich. Zuvor mussten Mieterinnen und Mieter die Maklerkosten von in der Regel zwei Monatsmieten selbst bezahlen - auch wenn sie den Makler nicht beauftragt haben. Damit steigen die Kosten bzw. Gebühren für die Vermieter in Österreich ab Juli.

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Mieterhöhung von 5,51 Prozent

Mit 01. Juli steigen die Kategoriemieten in Österreich um 5,51 Prozent. Davon betroffen sind 135.000 Haushalte in Österreich. In absoluten Werten scheint sich die Erhöhung zwar finanziell nur wenig niederzuschlagen, dennoch ist das bereits die achte Mieterhöhung in 14 Monaten in Österreich.

  • Katgorie A: von 4,23 Euro auf 4,46 Euro
  • Katgorie B: von 3,18 Euro auf 3,36 Euro
  • Kategorie C/D (brauchbar): von 2,12 Euro auf 2,24 Euro
  • Kategorie D (unbrauchbar): von 1,06 Euro auf 1,12 Euro
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Ab einer Inflation von mehr als 5 Prozent, verpflichtet das Mietrechtsgesetz die Justizministerin zur Verlautbarung der Mietzinserhöhung. Zuletzt wurde der Kategoriemietzins im November 2022 erhöht. Die Erhöhung im Juli ist somit die vierte Erhöhung innerhalb der vergangenen 15 Monate. Insgesamt steigt der Mietzins für die rund 135.000 betroffenen Haushalte in diesem Zeitraum um 24 Prozent.

Betroffen von dieser Erhöhung sind alle MieterInnen von Gebäuden, auf die das Mietrechtsgesetz (MRG) anwendbar und der Mietvertrag vor dem 01. März 1994 abgeschlossen worden ist.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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