Antrag notwendig! - Fristen für Zuschüsse enden im Mai

Im Mai enden die Fristen für den Antrag auf Zuschüsse als Entlastung gegen die Rekord-Teuerung in Österreich. Darunter fallen etwa bestimmte Personengruppen beim Stromkostenzuschuss und beim Heizkostenzuschuss von 330 Euro extra. Alle Details zu den Voraussetzungen und Anträgen findet man hier auf Finanz.at.

24.05.2023, 07:30 Uhr von
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Bildquelle: Canva / Finanz.at / Euro
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Bei der Vielzahl an Einmalzahlungen und Zuschüssen als Entlastung gegen die Teuerung den Überblick zu bewahren ist nicht immer einfach. Die Voraussetzungen und Frist unterscheiden sich beispielsweise je Wohnort deutlich. Im Mai endet die Antragsfrist auf einige dieser Zuschüsse:

Frist für Stromkostenzuschuss läuft aus

Die Strompreisbremse gilt für private Haushalte seit Dezember und beträgt pro Jahr 500 Euro. Diese kommen automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. Bemessen wurde der Betrag am durchschnittlichen Stromverbrauch eines dreiköpfigen Haushaltes (2.900 kWh).

Seit dieser Woche können alle Haushalte mit mehr als drei Personen einen sogenannten "Stromkostenergänzungszuschuss" von weiteren 105 Euro pro Person erhalten. Dazu ist für manche Haushalte ein Antrag notwendig. Ein entsprechendes Informationsschreiben wird an alle betroffenen Haushalte zugestellt werden.

Für Gewerbetreibende und Land-/Forstwirte, die ihr Gewerbe an der Adresse des Hauptwohnsitzes betreiben, gibt es einen eigenen Stromkostenzuschuss. Dieser muss in jedem Fall selbst beantragt werden. Die Frist dazu endet mit 31. Mai 2023. Der Antrag kann unter stromkostenzuschuss.gv.at eingereicht werden.

330-Euro-Zuschuss läuft Ende Mai aus

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss bzw. Energiebonus soll - je Bundesland anhand unterschiedlicher Kriterien - gegen die steigenden Energie- und Heizkosten in Österreich entlasten. Für tausende Haushalte endet mit 31. Mai die Antragsfrist. Konkret betrifft das den aufgestockten 330-Euro-Zuschuss in Vorarlberg.

Die seit März geltende Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss PLUS in Vorarlberg läuft noch bis einschließlich 31. Mai 2023. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, beträgt der Heizkostenzuschuss für Vorarlbergerinnen und Vorarlberger insgesamt 330 Euro pro Haushalt. Diese Auszahlung gilt als Aufstockung zum bereits zuvor ausbezahlten Heizkostenzuschuss von abermals 330 Euro. Das ergibt in Summe also 660 Euro pro Haushalt.

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Eine Übersicht aller Wohn- und Heizkosten Zuschüsse und der Antragsfristen je Bundesland findet man hier auf Finanz.at.

Auch in Salzburg wurde der Heizkostenzuschuss zuletzt auf insgesamt 600 Euro für die Periode 2022/23 erhöht. Dennoch verzichten scheinbar viele Betroffene auf ihren Anspruch. Die Anzahl der neuen Anträge sei jedenfalls deutlich geringer ausgefallen als erwartet. In Salzburg gilt die Antragsfrist seit 01. April und läuft noch bis inklusive 31. Juli 2023.

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Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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