Video: Anti-Teuerungspaket 2022
Diese Einmalzahlungen und Entlastungen werden 2022 im Rahmen des Anti-Teuerungspakets noch ausgezahlt.
FinanzOnline ist das wichtigste E-Government-Portal Österreichs mit mehr als 5,6 Millionen Nutzern. ArbeitnehmerInnen können darin ihren Lohnsteuerausgleich direkt selbst erledigen und an das Finanzamt übermitteln, Selbstständige und Unternehmen ihre Steuererklärungen einreichen.
Nun soll das Portal abermals neu gestaltet werden und einen sogenannten "Relaunch" erhalten. Man arbeite noch am Design der neuen Plattform, heißt es seitens des BMF in einer Pressekonferenz. Auch eine dazugehörige App für das Smartphone soll die Anmeldung und das Einreichen von Anträgen künftig erleichtern. Zur Anmeldung in FinanzOnline wird eine Bürgerkarte, Handysignatur oder die neue ID-Austria benötigt.
Immerhin wurden seit 2003 insgesamt 250 Millionen Erklärungen und Anträge in FinanzOnline eingebracht, wie das Ministerium erklärt. Das neue Design soll gemeinsam mit weiteren neuen Funktionen ab 2024 zur Verfügung stehen.
Frist für Einmalzahlungen läuft am 15. Juli ab
Zuletzt erhielten rund 5,5 Millionen BürgerInnen in Österreich eine Nachricht vom Bundesministerium für Finanzen, in der zur Überprüfung der Daten in FinanzOnline aufgerufen wurde. Da der Teuerungsbonus von 300 Euro für BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe (Mindestsicherung), Studienbeihilfe oder einer Mindestpension im September 2022 über das Portal ausgezahlt werden wird, ist eine Prüfung und ggbf. Aktualisierung der Bankdaten notwendig.
Alle Einmalzahlungen, die 2022 noch ausgezahlt werden, sowie einen Entlastungsrechner zum Anti-Teuerungspaket findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Auch der Klimabonus wird indirekt über das FinanzOnline-Portal im Oktober ausgezahlt werden, da die dafür notwendigen Daten an das Klimaministerium übermittelt werden. Der Familienbonus, der im Zuge des Anti-Teuerungspakets auf 2.000 Euro pro Kind jährlich erhöht wird, kann ebenfalls bei der Veranlagung für das Jahr 2022 via FinanzOnline geltend gemacht werden.
Alle Zahlungen, die Familien mit Kindern im Jahr 2022 noch erhalten werden, findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Mehr Informationen: FinanzOnline