Aufgrund der im vergangenen Jahr rasant gestiegenen Strompreise, wurden an rund vier Millionen Haushalte in Österreich 150-Euro-Gutscheine als "Energiekostenausgleich" verschickt. Dieser Betrag wird nach Einlösung des Gutscheins automatisch bei der Jahresabrechnung des jeweiligen Stromanbieters abgezogen. Nun könnten sich Hunderttausende Haushalte diese 150 Euro entgehen lassen.
Bereits im April folgen bereits die nächsten Einmalzahlungen und Geld-Boni für eine Vielzahl an Menschen in Österreich. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at zum Nachlesen.
Einkommensgrenzen und aufrechter Vertrag vorausgesetzt
Die Voraussetzungen für das Einlösen des 150-Euro-Gutscheins sind:
- Es kann jeweils nur ein Gutschein pro Haushalt eingereicht werden.
- Ein aufrechter Vertrag mit einem Stromlieferanten muss gegeben sein.
- Ein-Personen-Haushalten dürfen die Einkommensgrenze von 55.000 Euro jährlich, Mehr-Personen-Haushalte von 110.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenzen entsprechen in diesem Fall dem Brutto-Monatsgehalt in Höhe der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 5.670 Euro für ArbeitnehmerInnen und ArbeiterInnen.
- News: Wer von der neuen ORF-Gebühr befreit ist
- News: Neuer Zuschuss - So erhält man die 200 Euro extra pro Haushalt
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Wer den 150-Euro-Bonus noch einlösen kann
Laut BMF hatten Mitte März 2023 noch knapp eine Million Österreicherinnen und Österreicher keinen Energiekosten-Gutschein eingelöst. Das kann an den nicht erfüllten Voraussetzungen, aber - wie bei 365.000 Haushalten der Fall - an fehlerhaften Anträgen liegen. Diese können nur noch bis 31. März 2023 eingelöst werden. Nur so können die insgesamt 150 Euro an Energiekostenausgleich automatisch auf der nächsten Abrechnung des Stromanbieters abgezogen werden.
Hat man den Gutschein verloren, wurde er bis dato nicht an die Adresse des Wohnsitzes zugestellt oder wurde der Antrag als "fehlerhaft" abgewiesen, kann ein neuer Antrag angefordert bzw. gestellt werden. Weitere Details zum Antrag bei Verlust bzw. zur Einlösbarkeit findet man auf oesterreich.gv.at.
Mehr Informationen: Stromanbieter