In wenigen Tagen endet viele Zuschüsse, Bonuszahlungen und Rückerstattungen, die viele Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten sollen. Hunderte Euro sind pro Haushalt möglich.
Die Antragsfrist endet jedoch bereits am 30. Juni 2024 - so etwa für den Netzkostenzuschuss oder andere zusätzliche Zahlungen, die man sich per Antrag holen kann. Einen Überblick dazu findet man hier auf Finanz.at.
Ab Juli gibt es dann für viele ArbeitnehmerInnen wieder neue Teuerungsboni, die im Rahmen der KV-Verhandlungen beschlossen wurden. Zudem wird auch der neue Handwerkerbonus eingeführt, der rückwirkend ab März gelten wird. Er bringt bis zu 2.000 Euro für Handwerksleistungen retour.
275 Euro Stromkostenrückerstattung
Die Möglichkeit zur Rückerstattung der zu hohen Strom- und Gaskosten der Wien Energie endet am 30. Juni. Bis dahin muss ein Antrag online eingebracht werden, um die bis zu 275 Euro zu erhalten.
Die Höhe der Einergiekosten-Ausgleichszahlungen beträgt durchschnittlich 275 Euro. Die tatsächliche Höhe der jeweiligen Rückzahlung hängt jedoch vom Strom- bzw. Gasverbrauch ab. Wer am 31. August 2023 über einen aktiven Optima-Vertrag verfügt hat und automatisch auf den neuen Tarif umgestellt wurde, erhält die Ausgleichszahlung nun aufs Konto. Nur wer dem aktiv widersprochen hat, bezog weiterhin den alten Tarif.
Die Höhe fällt je Vertragsart und Haushalt unterschiedlich aus. StromkundInnen erhalten bei einem Durchschnittsverbrauch bis zu 75 Euro, GaskundInnen bis zu 200 Euro retour. Die Höhe der Zahlung wird von der Wien Energie ermittelt und ein Info-Schreiben an alle Betroffenen gesendet.
Netzkostenzuschuss
Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro. Ein Anspruch besteht noch bis Ende Juni 2024.
Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der Rundfunk- bzw. ORF-Gebühr befreit sind. Damit steigt die Entlastung auf bis zu 700 Euro jährlich an. Neben der Befreiung von Rundfunkgebühren muss für den Netzkostenzuschuss auch eine Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeiträgen gelten. Ein entsprechender Antrag zur EAG-Befreiung kann hier eingebracht werden.
Ab 01. Juli wird zudem die Strompreisbremse bzw. der Stromkostenzuschuss halbiert. Das bedeutet für viele Haushalte, dass die Stromrechnung deutlich ansteigen wird. Was man jetzt dagegen tun kann, findet man hier auf Finanz.at.
Fahrtkostenzuschuss
Im Burgenland wird auch 2024 ein Fahrtkostenzuschuss für PendlerInnen in Höhe von bis zu 850 Euro ausbezahlt. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Burgenland, eine Wegstrecke von mindestens 20 km zur Arbeit und ein maximales monatliches Bruttoeinkommens von 3.697 Euro. Bei Alleinerziehenden wird diese Grenze um 10 Prozent pro Kind angehoben.
Die Höhe der Förderung wird in mehrere Stufen gestaffelt. Ab einer Strecke von 20 km besteht ein Anspruch. Die Höhe liegt bei 137 bis 513 Euro - abhängig von der Länge der Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Zudem werden 3 Euro pro zusätzlich gefahrenem Kilometer über des Grenzwertes der jeweiligen Stufe ausgezahlt. Bei überwiegender Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird ein Öko-Bonus von 20 Prozent extra gewährt.
Die maximale Höhe des Fahrtkostenzuschuss liegt bei 850 Euro pro Jahr. Ein Antrag ist noch bis 30. Juni 2024 online möglich. Nachweise sind dabei ebenfalls zu erbringen.
Steuerrückzahlung
Ab 01. Juli werden ebenfalls die antragslosen Arbeitnehmerveranlagungen - also der automatische Steuerausgleich - durchgeführt. Das betrifft jene Menschen, die bislang keinen Steuerausgleich für das Vorjahr selbst eingebracht haben. Dabei verzichtet man im Schnitt mehrere Hundert Euro. Finanz.at hat darüber exklusiv zuerst berichtet.
Mit der neuen Steuer-App holt man sich die zustehende Steuerrückerstattung innerhalb weniger Minuten bequem vom Smartphone aus.
Kinderbetreuungsbonus in Oberösterreich
Der Kinderbetreuungsbonus in Oberösterreich wurde bereits seit Anfang 2024 auf 80 Euro monatlich erhöht. Das bringt Anspruchsberechtigten heuer insgesamt 960 Euro zusätzlich als Familienförderung.
Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass kein kostenloses Angebot zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird (beitragsfreier Kindergarten bis 13:00 Uhr), das Kind mindestens 37 Monate als ist und es in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Elterteil in Oberösterreich lebt. Zudem müssen Elternteil und Kind österreichische oder EU-Staatsbürger sein. Ein Antrag kann das gesamte Kalenderjahr 2024 online oder direkt beim Land Oberösterreich gestellt werden. Beilagen zum Antrag sind dabei nicht notwendig.
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Klimabonus-Frist endet Anfang Juli
Noch bis 10. Juli 2024 hat man zudem die Möglichkeit, die Kontodaten für die Auszahlung des Klimabonus per Banküberweisung in FinanzOnline zu aktualisieren. Damit kommt der Betrag von bis zu 290 Euro direkt aufs Konto der Anspruchsberechtigten. Finanz.at hat darüber berichtet.
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